Aufforderung an alle Parteien und Wählergruppen der Stadt Raguhn Jeßnitz
Entsprechend § 4 und § 6 Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt in Verbindung mit § 10 und § 12 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) fordere ich hier die im Wahlgebiet der Stadt Raguhn-Jeßnitz vertretenen Parteien und Wählergruppen auf, bis zum 14.04.2023, Wahlberechtigte als Beisitzer und als stellvertretende Beisitzer für die Bildung des Wahlausschusses sowie für die Wahlvorstände zur Bürgermeisterwahl am 18.06.2023 (mit eventueller Stichwahl am 02.07.2023) vorzuschlagen.
Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge können nicht gleichzeitig Beisitzer/in bzw. stellvertretende/r Beisitzer/in im Wahlausschuss oder Wahlvorstand sein. Auf § 13 Abs. 1 bis 3 KWG LSA sowie auf § 9 Abs. 1a und § 10 Abs. 1a KWG LSA wird hingewiesen.
-Siegel-
gez. Mädchen-Vötig
Gemeindewahlleiterin