STARTSEITE-NEWS

Aufforderung an alle Parteien und Wählergruppen der Stadt Raguhn Jeßnitz

Entsprechend § 4 und § 6 Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt in Verbindung mit § 10 und § 12 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) fordere ich hier die im Wahlgebiet der Stadt Raguhn-Jeßnitz vertretenen Parteien und Wählergruppen auf, bis zum 14.04.2023, Wahlberechtigte als Beisitzer und als stellvertretende Beisitzer für die Bildung des Wahlausschusses sowie für die Wahlvorstände zur Bürgermeisterwahl am 18.06.2023 (mit eventueller Stichwahl am 02.07.2023) vorzuschlagen.
Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge können nicht gleichzeitig Beisitzer/in bzw. stellvertretende/r Beisitzer/in im Wahlausschuss oder Wahlvorstand sein. Auf § 13 Abs. 1 bis 3 KWG LSA sowie auf § 9 Abs. 1a und § 10 Abs. 1a KWG LSA wird hingewiesen.

-Siegel-

gez. Mädchen-Vötig
Gemeindewahlleiterin 

© Stadt Raguhn-Jeßnitz E-Mail

Zurück

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, das wir aus Sicherheitsgründen E-Mail Anhänge nur im PDF Format annehmen.

 

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: 09.00 bis 12.30 Uhr (ab 01.10.2022 freitags geschlossen)

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist.

Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.