Innenbereichssatzung Marke
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Raguhn-Jeßnitz
Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB der Innenbereichssatzung Marke gemäß § 34 (4) Nr. 3 BauGB
In der Sitzung des Stadtrates der Stadt Raguhn-Jeßnitz am 02.03.2022 wurde in der öffentlichen Sitzung der Satzungsbeschluss, Beschluss -Nr. 05-2022, zur Innenbereichssatzung Marke gefasst. Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Symbol | Beschreibung | Größe |
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Einbeziehungssatzung Marke - Planzeichnung |
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Einbeziehungssatzung Marke - Begründung |
1.2 MB |