Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 44 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über Vorarbeiten zum Vorhaben „Neubau der Wasserstoffleitung FGL 717 inkl. Gasdruckregel- und Messanlage (GDRMA)“
Öffentliche Bekanntmachung
gemäß § 44 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über Vorarbeiten zum Vorhaben
„Neubau der Wasserstoffleitung FGL 717 inkl. Gasdruckregel- und Messanlage (GDRMA)“
Die ONTRAS Gastransport GmbH (ONTRAS) ist ein Fernleitungsnetzbetreiber und betreibt das 7.700 Kilometer umfassende Fernleitungsnetz in Ostdeutschland. Vor dem Hintergrund, der bis 2045 zu erreichenden Klimaneutralität, soll ein bundesweites Wasserstoff-Kernnetz entstehen, dessen Aufbau ONTRAS engagiert vorantreibt. In diesem Zusammenhang plant die ONTRAS den Neubau einer Wasserstoffleitung (FGL 717) inklusive des Neubaus einer Wasserstoff Gasdruckregel- und Messanlage (GDRMA). Die GDRMA ist die technologische Einheit zur Übernahme von Wasserstoff aus dem Netz der JAGAL (Gascade) und ist essenziell für die Versorgung des nachgelagerten Wasserstoff-Kernnetzes. Das Vorhaben ist Bestandteil des ONTRAS H2-Startnetzes und gehört ferner zum infrastrukturellen Großprojekt „Doing Hydrogen“. Die Maßnahme wird als Important Project of Common European Interest (IPCEI) durch die EU als auch durch Bund und Länder gefördert.
Die neuzubauende Anschlussleitung mit einer Länge von ca. zwei Kilometern soll in Raguhn errichtet werden und hat einem Innendurchmesser von 800 Millimetern (DN 800) und einem Auslegungsdruck von 100 bar. Die Anschlussleitung versorgt über die ebenfalls zu errichtende GDRMA die bereits bestehenden und auf Wasserstoff umzustellenden Ferngasleitungen 201 und 214. Das Vorhaben ist Bestandteil des von der Bundesnetzagentur am 22.10.2024 genehmigten Wasserstoff-Kernnetzes (Az. 4.13.01/10#1).
Der Bau und Betrieb einer solchen Ferngasleitung bedarf der Planfeststellung nach § 43 des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Zur Erstellung der Antragsunterlagen sind verschiedene Vorarbeiten im Sinne des § 44 EnWG durchzuführen. Zu diesen Vorarbeiten gehören u.a. Vermessungsarbeiten, Boden- und Grundwasseruntersuchungen, naturschutzfachliche Planung etc. Von den Vorarbeiten sind einzelne Grundstücke entlang der geplanten Trasse betroffen. Der Trassenverlauf wird u.a. auf der Grundlage dieser Vorarbeiten entsprechend konkretisiert.
Insbesondere folgende Vorarbeiten gem. § 44 EnWG werden erforderlich:
1. Vermessungsarbeiten
Maßnahmen: Absteckungs- und Vermessungsarbeiten
Geplanter Zeitraum: Ab Herbst 2025
Beauftragter Dienstleister: Friedrich Vorwerk SE und Co. KG
2. Boden- und Grundwasseruntersuchungen
Maßnahmen: Geländearbeiten, Erkundung, Entnahme von Boden- und Wasserproben
Geplanter Zeitraum: Ab Herbst 2025
3. Naturschutzfachliche Planung
Maßnahmen: Prüfung der der Belange aus ökologischer Sicht, Absteckung der schutzbedürftigen Flächen, Bilanzierung und Kompensationsplanung
Geplanter Zeitraum: Ab Herbst 2025
Beauftragter Dienstleister: Ingenieur- und Planungsbüro Lange GmbH und Co. KG
Im Zuge der o.g. Maßnahmen kann das Betreten von privaten Grundstücken nicht vollumfänglich vermieden werden. Soweit eine Durchführung bzw. Umsetzung der Maßnahmen von öffentlichem Grund aus möglich ist, kann im Einzelfall auf ein Betreten verzichtet werden.
Eine Übersicht der Flurstücke in der Gemeinde Raguhn-Jeßnitz, die im Zuge der Maßnahme ggf. betreten werden müssen, ist dieser Bekanntmachung als Anlage beigefügt.
Alle Arbeiten werden fußläufig bzw. mit energieeffizienter Technik und unter Berücksichtigung ökologischer Belange durchgeführt, so dass in dieser frühen Projektphase keine oder nur sehr geringe Beeinträchtigungen der landwirtschaftlichen Nutzung zu erwarten sind. Sollte es dennoch zu Beeinträchtigungen kommen, wird ONTRAS als Vorhabenträger auf die betroffenen Grundstückseigentümer und Bewirtschafter zugehen und eine Bewertung und Entschädigung vornehmen.
Der Vollständigkeit halber weisen wir darauf hin, dass die betroffenen Grundstückseigentümer und Bewirtschafter gemäß § 44 Abs. 1 EnWG verpflichtet sind, Vorarbeiten im Zusammenhang mit dem Vorhaben zum Neubau der FGL 717 zu dulden. Die Durchführung der Vorarbeiten kann notfalls auch mittels Duldungsanordnung der jeweils zuständigen Planfeststellungsbehörde gemäß § 44 Abs. 2 S. 2 EnWG durchgesetzt werden.
Mit diesen verfahrensnotwendigen Vorarbeiten wird nicht über die Ausführung der geplanten FGL 717 entschieden. Die Vorarbeiten dienen lediglich der Verfahrensvorbereitung und der Konkretisierung von Parametern.
Eventuelle Rückfragen richten Sie bitte per E-Mail oder per Post an unsere folgende Adresse
Vorhabenträger: ONTRAS Gastransport GmbH
Maximilianallee 4
04129 Leipzig
Kontaktperson: Uwe Möbius
Technisches Projektmanagement
Planungsteam: Friedrich Vorwerk SE und Co. KG
Harburger Straße 19
21255 Tostedt
Kontaktperson: Sascha Eigelt
Leiter Planung
Projekt-E-Mail-Adresse: h2-baukommunikation@ontras.com
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Raguhn-Jeßnitz Flurstückliste zur §44-Anzeige EnWG Neubau FGL 717.00 |
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