STARTSEITE-NEWS

Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 44 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über Vorarbeiten zum Vorhaben „Neubau der Wasserstoffleitung FGL 717 inkl. Gasdruckregel- und Messanlage (GDRMA)“

Öffentliche Bekanntmachung

gemäß § 44 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über Vorarbeiten zum Vorhaben
„Neubau der Wasserstoffleitung FGL 717 inkl. Gasdruckregel- und Messanlage (GDRMA)“

 

Die ONTRAS Gastransport GmbH (ONTRAS) ist ein Fernleitungsnetzbetreiber und betreibt das 7.700 Kilometer umfassende Fernleitungsnetz in Ostdeutschland. Vor dem Hintergrund, der bis 2045 zu erreichenden Klimaneutralität, soll ein bundesweites Wasserstoff-Kernnetz entstehen, dessen Aufbau ONTRAS engagiert vorantreibt. In diesem Zusammenhang plant die ONTRAS den Neubau einer Wasserstoffleitung (FGL 717) inklusive des Neubaus einer Wasserstoff Gasdruckregel- und Messanlage (GDRMA). Die GDRMA ist die technologische Einheit zur Übernahme von Wasserstoff aus dem Netz der JAGAL (Gascade) und ist essenziell für die Versorgung des nachgelagerten Wasserstoff-Kernnetzes. Das Vorhaben ist Bestandteil des ONTRAS H2-Startnetzes und gehört ferner zum infrastrukturellen Großprojekt „Doing Hydrogen“. Die Maßnahme wird als Important Project of Common European Interest (IPCEI) durch die EU als auch durch Bund und Länder gefördert.

Die neuzubauende Anschlussleitung mit einer Länge von ca. zwei Kilometern soll in Raguhn errichtet werden und hat einem Innendurchmesser von 800 Millimetern (DN 800) und einem Auslegungsdruck von 100 bar. Die Anschlussleitung versorgt über die ebenfalls zu errichtende GDRMA die bereits bestehenden und auf Wasserstoff umzustellenden Ferngasleitungen 201 und 214. Das Vorhaben ist Bestandteil des von der Bundesnetzagentur am 22.10.2024 genehmigten Wasserstoff-Kernnetzes (Az. 4.13.01/10#1).

Der Bau und Betrieb einer solchen Ferngasleitung bedarf der Planfeststellung nach § 43 des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Zur Erstellung der Antragsunterlagen sind verschiedene Vorarbeiten im Sinne des § 44 EnWG durchzuführen. Zu diesen Vorarbeiten gehören u.a. Vermessungsarbeiten, Boden- und Grundwasseruntersuchungen, naturschutzfachliche Planung etc. Von den Vorarbeiten sind einzelne Grundstücke entlang der geplanten Trasse betroffen. Der Trassenverlauf wird u.a. auf der Grundlage dieser Vorarbeiten entsprechend konkretisiert.

Insbesondere folgende Vorarbeiten gem. § 44 EnWG werden erforderlich:

1.      Vermessungsarbeiten

Maßnahmen: Absteckungs- und Vermessungsarbeiten

Geplanter Zeitraum: Ab Herbst 2025

Beauftragter Dienstleister: Friedrich Vorwerk SE und Co. KG

 

2.      Boden- und Grundwasseruntersuchungen

Maßnahmen: Geländearbeiten, Erkundung, Entnahme von Boden- und Wasserproben

Geplanter Zeitraum: Ab Herbst 2025

 

3.      Naturschutzfachliche Planung

Maßnahmen: Prüfung der der Belange aus ökologischer Sicht, Absteckung der  schutzbedürftigen Flächen, Bilanzierung und Kompensationsplanung

Geplanter Zeitraum: Ab Herbst 2025

Beauftragter Dienstleister: Ingenieur- und Planungsbüro Lange GmbH und Co. KG

Im Zuge der o.g. Maßnahmen kann das Betreten von privaten Grundstücken nicht vollumfänglich vermieden werden. Soweit eine Durchführung bzw. Umsetzung der Maßnahmen von öffentlichem Grund aus möglich ist, kann im Einzelfall auf ein Betreten verzichtet werden.

Eine Übersicht der Flurstücke in der Gemeinde Raguhn-Jeßnitz, die im Zuge der Maßnahme ggf. betreten werden müssen, ist dieser Bekanntmachung als Anlage beigefügt.

Alle Arbeiten werden fußläufig bzw. mit energieeffizienter Technik und unter Berücksichtigung ökologischer Belange durchgeführt, so dass in dieser frühen Projektphase keine oder nur sehr geringe Beeinträchtigungen der landwirtschaftlichen Nutzung zu erwarten sind. Sollte es dennoch zu Beeinträchtigungen kommen, wird ONTRAS als Vorhabenträger auf die betroffenen Grundstückseigentümer und Bewirtschafter zugehen und eine Bewertung und Entschädigung vornehmen. 

Der Vollständigkeit halber weisen wir darauf hin, dass die betroffenen Grundstückseigentümer und Bewirtschafter gemäß § 44 Abs. 1 EnWG verpflichtet sind, Vorarbeiten im Zusammenhang mit dem Vorhaben zum Neubau der FGL 717 zu dulden. Die Durchführung der Vorarbeiten kann notfalls auch mittels Duldungsanordnung der jeweils zuständigen Planfeststellungsbehörde gemäß § 44 Abs. 2 S. 2 EnWG durchgesetzt werden.

Mit diesen verfahrensnotwendigen Vorarbeiten wird nicht über die Ausführung der geplanten FGL 717 entschieden. Die Vorarbeiten dienen lediglich der Verfahrensvorbereitung und der Konkretisierung von Parametern.

Eventuelle Rückfragen richten Sie bitte per E-Mail oder per Post an unsere folgende Adresse

Vorhabenträger:            ONTRAS Gastransport GmbH

Maximilianallee 4
04129 Leipzig

Kontaktperson:             Uwe Möbius

Technisches Projektmanagement

 

Planungsteam:             Friedrich Vorwerk SE und Co. KG

Harburger Straße 19
            21255 Tostedt

 

Kontaktperson:             Sascha Eigelt

Leiter Planung

Projekt-E-Mail-Adresse: h2-baukommunikation@ontras.com

 

 

Symbol Beschreibung Größe
Raguhn-Jeßnitz Flurstückliste zur §44-Anzeige EnWG Neubau FGL 717.00
0.2 MB

© ONTRAS Gastransport GmbH | Maximilianallee 4 | 04129 Leipzig E-Mail

Zurück

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.