Durchführung des Winterdienstes
Werte Bürgerinnen und Bürger,
der Winter ist da!
Aus diesem Anlass, möchten wir alle Bürger an die Durchführung des Winterdienstes erinnern.
Wird durch Schneefall die Benutzung der Gehwege erschwert, so ist der Schnee unverzüglich wegzuräumen, gefrorener oder festgetretener Schnee ist durch Loshacken zu beseitigen.
Der weggeräumte Schnee ist so zu lagern, dass der Verkehr auf den Fahrbahnen und Gehwegen nicht stark eingeschränkt und der Abfluss von Oberflächenwasser nicht beeinträchtigt wird.
Bei Schneefällen während der Nachtzeit ist der Schnee und Schneematsch bis zum Beginn der allgemeinen Verkehrszeit (Mo-Fr. von 07.00 bis 20.00 Uhr und Samstag, Sonn- und Feiertags von 8.00 bis 20.00 Uhr) zu räumen.
Die Streupflicht bei Glätte erstreckt sich auf Gehwege, die Zugänge zu Überwegen, die Überwege zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang.
Der Straßenwinterdienst ist durch die Gemeinde nach Dringlichkeitsstufen eingeteilt, somit kann die Räumung nicht überall gleichzeitig erfolgen.
Ihr Ordnungsamt