STARTSEITE-NEWS

Durchführung des Winterdienstes

Werte Bürgerinnen und Bürger,

 

der Winter ist da!

Aus diesem Anlass, möchten wir alle Bürger an die Durchführung des Winterdienstes erinnern.

Wird durch Schneefall die Benutzung der Gehwege erschwert, so ist der Schnee unverzüglich wegzuräumen, gefrorener oder festgetretener Schnee ist durch Loshacken zu beseitigen.

Der weggeräumte Schnee ist so zu lagern, dass der Verkehr auf den Fahrbahnen und Gehwegen nicht stark eingeschränkt und der Abfluss von Oberflächenwasser nicht beeinträchtigt wird.

Bei Schneefällen während der Nachtzeit ist der Schnee und Schneematsch bis zum Beginn der allgemeinen Verkehrszeit (Mo-Fr. von 07.00 bis 20.00 Uhr und Samstag, Sonn- und Feiertags von 8.00 bis 20.00 Uhr) zu räumen.

Die Streupflicht bei Glätte erstreckt sich auf Gehwege, die Zugänge zu Überwegen, die Überwege zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang.

 

Der Straßenwinterdienst ist durch die Gemeinde nach Dringlichkeitsstufen eingeteilt, somit kann die Räumung nicht überall gleichzeitig erfolgen.

 

Ihr Ordnungsamt

© Stadt Raguhn-Jeßnitz E-Mail

Zurück

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.