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Informationen des Ordnungsamtes zu "Offene Feuer"

Offene Feuer in der Stadt Raguhn-Jeßnitz – Was erlaubt ist und was nicht
Gerade in den wärmeren Monaten sorgen Feuer – etwa bei kleinen Gartenfeiern – für Gemütlichkeit. Doch nicht jedes Feuer im Freien ist automatisch erlaubt. Um Klarheit zu schaffen und Fehlalarme zu vermeiden, möchten wir Sie kurz über genehmigungsfreie und genehmigungspflichtige Feuer in unserer Stadt informieren.

 

Was sind offene Feuer?
Als „offene Feuer“ gelten alle Feuerstellen im Freien, bei denen die Flammen nicht vollständig von einer feuerfesten Umhüllung umschlossen sind. Dazu zählen Lagerfeuer / Brauchtumsfeuer außerhalb von handelsüblichen Feuerschalen / Feuerkörben. Die Durchführung solcher Feuer ist in der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Raguhn-Jeßnitz geregelt.

 

Genehmigungsfreie Feuer
Gemütlichkeitsfeuer in handelsüblichen Umhüllungen, wie Feuerschalen oder Feuerkörben, sind genehmigungsfrei, sofern sie folgende Kriterien erfüllen:

  • Maximaler Durchmesse der Feuerwehrschale oder Feuerkorbes: 1 Meter,
  • Brennmaterial: nur stückiges, naturbelassenes und trockenes Holz oder Holzbriketts (keine Gartenabfälle, Laub oder Grünschnitt!),
  • Verwendungszeck: ausschließlich zur Wärmegewinnung oder Gemütlichkeit, nicht zur Abfallbeseitigung.

Gemäß der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Raguhn-Jeßnitz ist das Abrennen solcher Feuer ab 13:00 Uhr gestattet.

 

Genehmigungspflichtiges Feuer
Alle offenen Feuer, die nicht unter die vorgenannten genehmigungsfreien Kategorien fallen, sind genehmigungspflichtig. Dazu zählen insbesondere:

  • Brauchtums- oder Traditionsfeuer: z.B. Oster-, Mai-, Martinsfeuer
  • Lagerfeuer: Feuerstellen am Boden ohne schützende Umhüllung
  • Feuer in Feuerschalen oder Feuerkörben, deren Durchmesser von 1 Meter übersteigt.
  • Brennmaterial: nur stückiges, naturbelassenes und trockenes Holz oder Holzbriketts (keine Gartenabfälle, Laub oder Grünschnitt!)

Für solche Feuer ist eine schriftliche Genehmigung beim Ordnungsamt der Stadt Raguhn-Jeßnitz erforderlich. Das entsprechende Antragsformular finden Sie auf der Website der Stadt unter dem Bereich „Formulare“.

 

Wichtige Hinweise 

  • Wetterbedingungen: Bei anhaltender Trockenheit oder starkem Wind ist das Entzünden offener Feuer untersagt, um Wald- und Flächenbrände zu vermeiden.
  • Verbotene Brennmaterialien: Die Verwendung von Brandbeschleunigern ist verboten. Auch die Verbrennung von Abfällen, behandeltem Holz oder anderen ungeeigneten Materialien wie Grünschnitt ist verboten und kann ordnungsrechtlich geahndet werden.
  • Aufsicht: Lassen Sie Feuer niemals unbeaufsichtigt und halten Sie stets geeignete Löschmittel bereit.

 


Wann Feuerwehr, wann Ordnungsamt?

Bei der Feststellung von Gefahrenfällen, sollte dringlich unterschieden werden.

Ist eine deutlich erkennbare Gefahrenlage durch größeres unkontrolliertes Feuer ersichtlich, besteht eine Gefährdung für Menschen, Tiere oder Sachwerte, welche umgehend den Notruf 112 rechtfertigen.

Offensichtliche, nicht akut gefährliche Fälle (z.B. Lagerfeuer, Rauchbelästigung, kleinere Feuer welche lediglich verdächtig wirken oder möglicherweise genehmigungspflichtig sind) sollte zunächst die Leitstelle unter der Telefonnummer 03493 - 513150 kontaktiert werden. Diese informiert den Bereitschaftsdienst der Stadt Raguhn-Jeßnitz, der die Lage prüft und gegebenenfalls weitere Maßnahmen einleitet.

 

Kontakt und weitere Informationen:
Für Fragen oder zur Beratung einer Genehmigung wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt der Stadt Raguhn-Jeßnitz:

 

© Torsten Wehlmann E-Mail

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06779 Raguhn-Jeßnitz

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