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2025-05-14: Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Batteriespeicheranlage mit Umspannwerk“ in der Gemarkung Marke

Bekanntmachung

 

Aufstellungsbeschluss

Bebauungsplan „Batteriespeicheranlage mit Umspannwerk“

in der Gemarkung Marke

 

 

Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.04.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Batteriespeicheranlage mit Umspannwerk“ in der Gemarkung Marke beschlossen.

 

Dieser Beschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB hiermit bekannt gemacht.

 

Ziel des Verfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Batteriespeicheranlage mit Umspannwerk.

 

Der Geltungsbereich liegt in der Gemarkung Marke, Flur 5 und umfasst das Flurstück 7/2. Die genaue Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist aus der nachfolgenden Abbildung (maßstabslos) ersichtlich.

 

Bereitstellungstag: 14.05.2025

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