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Ausschreibung für ehrenamtliche Tätigkeit im Brandschutz - Stellvertretender Stadtwehrleiter (m/w/d)

Ausschreibung

für ehrenamtliche Tätigkeit im Brandschutz

 

Im Rahmen des örtlichen Brandschutzes und der Hilfeleistung soll in der Stadt Raguhn-Jeßnitz zum 01.01.2026 die Funktion des

Stellvertretenden Stadtwehrleiters (m/w/d)

im Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von sechs Jahres besetzt werden.

Die Aufgaben des stellvertretenden Stadtwehrleiters ergeben sich aus dem Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BrSchG) und die dazu erlassenen Vorschriften und Verordnungen.

Insbesondere obliegen ihm im Auftrag der Stadt Raguhn-Jeßnitz die folgenden Aufgaben:

  • Beratung und Unterstützung des Bürgermeisters und der Ortswehrleiter in allen Fragen des Brandschutzes und der Hilfeleistung in Abstimmung mit dem Stadtwehrleiter und dem Sachgebiet Brandschutz.
  • Übernahme der Leitung von Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Raguhn-Jeßnitz bei Erfordernis.
  • Die Führungsaufgabe der Aus- und Fortbildung der Mitglieder des Einsatzdienstes der Freiwilligen Feuerwehr Raguhn-Jeßnitz als dauerhaft zugewiesener Aufgabenbereich.
  • Enge Zusammenarbeit mit dem Stadtwehrleiter und dem Sachgebiet Brandschutz.
  • Durchführung von Dienstversammlungen auf Stadtebene und Teilnahme an Dienstberatungen auf Landkreisebene in Abstimmung mit dem Stadtwehrleiter.
  • Planung und Durchführung von Einsatzübungen und Gemeinschaftsdiensten auf Stadtebene.
  • Überprüfung der Ortsfeuerwehren im Stadtgebiet auf ihre Leistungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft.
  • Vertretung des Stadtwehrleiters im Verhinderungsfall.

 

Der stellvertretende Stadtwehrleiter erhält eine monatliche pauschale Aufwandsentschädigung nach Maßgabe der Satzung der Stadt Raguhn-Jeßnitz über die Entschädigung für ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungssatzung).

Die Bewerber müssen fachlich geeignet und Mitglied des Einsatzdienstes der Freiwilligen Feuerwehr Raguhn-Jeßnitz sein.

Neben den beamtenrechtlichen Voraussetzungen sind nach § 15 Abs. 3 Satz 3 BrSchG i. V. m. § 3 Abs. 4 und § 3 Abs. 2 Anlage Teil 1 Nr. 9a LVO-FF nachfolgende Voraussetzungen zur Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis zu erbringen:

  • die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum „Verbandsführer“,
  • die Funktionsübertragung zum „Verbandsführer“,
  • eine Mindestdienstzeit in der Funktion „Verbandsführer“ von mindestens einem Jahr und
  • der erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“.

 

Weiterhin sind bei einer Bewerbung vorzulegen:

  • Nachweis zur gesundheitlichen Tauglichkeit für den Einsatzdienst in der Feuerwehr,
  • Nachweis zur regelmäßigen Fortbildung als Mitglied des Einsatzdienstes in einer Freiwilligen Feuerwehr am Standort nach Nr. 1.10 der FwDV 2 der letzten 6 Jahre und
  • Nachweis zur regelmäßigen Fortbildung als Führungskraft in einer Freiwilligen Feuerwehr im Sinnen des § 2 Abs. 3 AusbVO-FF der letzten 6 Jahre.

 

Für die Wahrnehmung der Aufgaben als stellvertretender Stadtwehrleiter werden weitere folgende Bedingungen vorausgesetzt:

  • keine Funktionsausübung als Ortswehrleiter,
  • Führerschein Klasse B und
  • Bereitschaft zur Aus- und Fortbildung.

 

Bewerbungen für die Funktion des ehrenamtlichen stellvertretenden Stadtwehrleiters sind bis zum 30.06.2025 bei der Stadt Raguhn-Jeßnitz, Fachbereich 10, Sachgebiet Brandschutz, Rathausstraße 16, 06779 Raguhn-Jeßnitz schriftlich einzureichen.

Bewerbungsunterlagen werden bis zu drei Monate nach Besetzung der Stelle zur Abholung aufbewahrt und anschließend vernichtet.

Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.

Weiterhin werden die Bewerber (m/w/d) darauf hingewiesen, dass ihre personenbezogenen Daten nur im Rahmen der Bewerbung erhoben werden.

 

Der Bürgermeister

© Torsten Wehlmann E-Mail

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