STARTSEITE-NEWS

Zugelassene Bewerber zur Bürgermeisterwahl in der Stadt Raguhn-Jeßnitz am 18. Juni 2023

Der Wahlausschuss der Stadt Raguhn-Jeßnitz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.05.2023 auf der Grundlage des § 30 Abs. 5 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt in der bis zum 26.04.2023 geltenden Fassung nachfolgende Bewerber um die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters in der Stadt Raguhn-Jeßnitz am 18. Juni 2023 zugelassen, die hiermit gemäß § 30 Abs. 6 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt in der bis zum 26.04.2023 geltenden Fassung in alphabetischer Reihenfolge öffentlich bekannt gemacht werden:

Lfd.

 Nr.

Familienname,

Vorname

Beruf Geburtsjahr

Postleitzahl, Wohnort

(Hauptwohnung)

1 Berkenbusch, Steffen selbständiger Tischlermeister 1973 06779 Raguhn-Jeßnitz OT Raguhn
2 Loth, Hannes Landwirt / Politiker 1981 06779 Raguhn-Jeßnitz OT Retzau
3 Melzer, Marten Diplom-Verwaltungswirt 1971 06779 Raguhn-Jeßnitz OT Lingenau
4 Naumann, Nils Verwaltungsfachangestellter 1991 06779 Raguhn-Jeßnitz OT Thurland

 

Raguhn-Jeßnitz, 25.05.2023

gez. Mädchen-Vötig

Wahlleiterin

© Stadt Raguhn-Jeßnitz E-Mail

Zurück

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, das wir aus Sicherheitsgründen E-Mail Anhänge nur im PDF Format annehmen.

 

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: 09.00 bis 12.30 Uhr (ab 01.10.2022 freitags geschlossen)

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist.

Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.