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Bekanntmachung zur Person des Gemeindewahlleiters/Stellv. Gemeindewahlleiters

Bekanntmachung zur Bürgermeisterwahl 2023

Gemäß § 3 Abs. 1 Kommunalwahlordnung für das Land Sachen-Anhalt (KWO LSA) vom 24.02.1994 (GVBl. LSA S. 338), in der derzeit gültigen Fassung, mache ich die Gemeindewahlleiterin und die stellvertretende Gemeindewahlleiterin bekannt.


Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz hat in seiner Sitzung am 22.02.2023 wie im Gesetz vorgesehen

zur Gemeindewahlleiterin:

Frau Constance Mädchen-Vötig

Rathausstraße 16,

06779 Raguhn-Jeßnitz

zur stellv. Gemeindewahlleiterin: 

Frau Anika Riedl

Rathausstraße 16,

06779 Raguhn-Jeßnitz

berufen.

Raguhn-Jeßnitz, 28.02.2023 

-Siegel-

gez. Mädchen-Vötig

Stellv. Bürgermeisterin

© Stadt Raguhn-Jeßnitz E-Mail

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Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

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Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
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Fr: 09.00 bis 12.30 Uhr (ab 01.10.2022 freitags geschlossen)

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