Bekanntmachung zur Person des Gemeindewahlleiters/Stellv. Gemeindewahlleiters
Bekanntmachung zur Bürgermeisterwahl 2023
Gemäß § 3 Abs. 1 Kommunalwahlordnung für das Land Sachen-Anhalt (KWO LSA) vom 24.02.1994 (GVBl. LSA S. 338), in der derzeit gültigen Fassung, mache ich die Gemeindewahlleiterin und die stellvertretende Gemeindewahlleiterin bekannt.
Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz hat in seiner Sitzung am 22.02.2023 wie im Gesetz vorgesehen
zur Gemeindewahlleiterin: |
Frau Constance Mädchen-Vötig Rathausstraße 16, 06779 Raguhn-Jeßnitz |
zur stellv. Gemeindewahlleiterin: |
Frau Anika Riedl Rathausstraße 16, 06779 Raguhn-Jeßnitz |
berufen.
Raguhn-Jeßnitz, 28.02.2023
-Siegel-
gez. Mädchen-Vötig
Stellv. Bürgermeisterin