Kinder brauchen bei jeglichen Reisen ins Ausland ein eigenes Ausweisdokument
Wer mit Kindern ins Ausland reist, muss an ein wichtiges Detail denken: Jedes Kind braucht ein eigenes Ausweisdokument.
Das gilt für alle Kinder. Also auch für Babys, Kleinkinder und Schulkinder.
Es ist egal, ob die Reise mit dem Auto, dem Zug, dem Bus oder dem Flugzeug erfolgt. Sobald Sie mit Ihrem Kind ins Ausland reisen (auch für einen kurzen Tagesausflug), braucht das Kind ein gültiges Reisedokument. Das bestätigt unter anderem das Bundesinnenministerium: Kinder benötigen bereits ab der Geburt ein eigenes Reisedokument für Reisen ins Ausland.
Auch die Bundespolizei weist darauf hin, dass dies für Säuglinge und Kleinkinder gilt.
Die Kinder brauchen ein eigenes Dokument.
Mögliche Dokumente sind zum Beispiel:
- Personalausweis
- Reisepass
- noch gültiger Kinderreisepass
Welches Dokument gebraucht wird, hängt vom Reiseland ab. Für Reisen innerhalb der Europäischen Union reicht oft ein Personalausweis. Für viele Länder außerhalb der EU wird ein Reisepass benötigt. Nähere Informationen erhalten Sie unter:
Wichtig: rechtzeitig prüfen!
Bitte prüfen Sie vor jeder Reise:
- Ist das Ausweisdokument des Kindes noch gültig?
- Passt das Foto noch zum Kind?
- Wird für das Reiseland ein Reisepass gebraucht?
- Braucht das Kind vielleicht zusätzlich ein Visum?
Gerade bei Kindern verändert sich das Aussehen schnell. Deshalb sollte das Dokument immer rechtzeitig vor der Reise kontrolliert werden.
Beantragung beim Einwohnermeldeamt
Ein Ausweisdokument für Kinder kann beim zuständigen Einwohnermeldeamt beantragt werden.
Bitte vereinbaren Sie dazu vorher telefonisch unter 034906 41254 oder per E-Mail (einwohnermeldeamt@raguhn-jessnitz.de) einen Termin. Das Kind muss bei der Beantragung persönlich dabei sein. Sie benötigen zum Beantragungstermin Folgendes:
- ein aktuelles biometrisches Passbild in digitaler Form – QR-Code (Erstellung auch im Einwohnermeldeamt möglich – Kosten: 6,00 Euro) (Hinweis: Papiergebundene Bilder können nicht mehr verarbeitet werden)
Hinweis zum Passbild:
Am 1. Mai 2025 trat das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass- und Ausweiswesen in Kraft. Danach dürfen biometrische Passfotos nur noch direkt in den Behörden oder in zertifizierten Fotostudios digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg übermittelt werden.
- eine schriftliche Zustimmungserklärung von beiden sorgeberechtigten Elternteilen, sofern ein Elternteil nicht persönlich zur Beantragung anwesend ist ODER den aktuellen Nachweis der Alleinsorge (nicht älter als 6 Monate).
- das bisherige Ausweisdokument (auch abgelaufene) - falls bereits vorhanden
- Geburtsurkunde
- die entsprechende Gebühr in bar oder per EC-Karte (bitte keine Kreditkarte):
| Personalausweis für Personen bis 24 Jahre: |
27,60 Euro Ausstellungsdauer: 2-3 Wochen; Gültigkeit: 6 Jahre |
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| vorläufiger Personalausweis: |
10,00 Euro Ausstellungsdauer: sofort zum Termin; Gültigkeit: 3 Monate |
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| Reisepass für Personen bis 24 Jahre: |
37,50 Euro Ausstellungsdauer: 2-3 Wochen; Gültigkeit: 6 Jahre |
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| Express-Reisepass für Personen bis 24 Jahre: |
69,50 Euro Ausstellungsdauer: 3 Werktage; Gültigkeit: 6 Jahre |
Bitte beantragen Sie das Dokument frühzeitig. Kurz vor den Ferien kann es zu längeren Wartezeiten kommen.
Unser Hinweis
Planen Sie eine Reise ins Ausland? Dann prüfen Sie bitte rechtzeitig die Ausweisdokumente aller mitreisenden Personen. Das gilt auch für Kinder jeden Alters.
Ohne gültiges Ausweisdokument kann es passieren, dass Ihr Kind nicht mitreisen darf oder die Einreise ins Ausland verweigert wird.
Ihr Einwohnermeldeamt