Öffentliche Auslegung des Entwurfs der kommunalen Wärmeplanung der Stadt Raguhn-Jeßnitz
Öffentliche Auslegung des Entwurfs der kommunalen Wärmeplanung
der Stadt Raguhn-Jeßnitz
Die Stadt Raguhn-Jeßnitz und die Umlandgemeinden Bitterfeld-Wolfen, Sandersdorf-Brehna und Zörbig erarbeiten gemeinsam eine interkommunale Wärmeplanung. Diese Städte arbeiten an der Wärmeplanung, um unter einer gesamträumlichen Perspektive Wärmepläne für die Gemeindegebiete zu erstellen. Im Ergebnis entsteht neben den individuellen Plänen der Gemeinden eine Darstellung zu möglichen Synergien zwischen den Beteiligten. Ziel ist eine nachhaltige, energieeffiziente Wärmeversorgung bis 2045, bei der lokale Gegebenheiten aus Sicht relevanter Akteure und Träger öffentlicher Belange einbezogen werden sollen.
Der vorliegende Entwurf der Wärmeplanung zeigt den aktuellen Versorgungsstand, die ermittelten Potenziale für erneuerbare Energien, Abwärme und Effizienzmaßnahmen und erste Eignungsgebiete mit Zielszenarien.
Der Auslegungszeitraum ist vom 05.09.2025 - 06.10.2025. Die Auslegung des Entwurfs der kommunalen Wärmeplanung erfolgt
online auf dem Beteiligungsportal Sachsen-Anhalt unter folgendem Link
https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/RJ/startseite
sowie im Rathaus Jeßnitz, Conradiplatz 7, 06800 Raguhn-Jeßnitz, Fachbereich Bau- und Grundstücksverwaltung, Raum 1.1 während der Öffnungszeiten
Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen
oder nach vorheriger Vereinbarung (Frau Römmling Tel.-Nr. 03494 720415).
Innerhalb des oben genannten Auslegungszeitraums können Stellungnahmen, Hinweise und Vorschläge auf folgende Weise abgegeben werden:
- über das Beteiligungsportal Sachsen-Anhalt
- per E-Mail an bauamt@raguhn-jessnitz.de
- per Post an Stadt Raguhn-Jeßnitz, Rathausstraße 16, 06779 Raguhn-Jeßnitz
- persönliche Abgabe im Rathaus Raguhn oder im Rathaus Jeßnitz
- zur Niederschrift während der Sprechzeiten
Datenschutz
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1 c EU-DSGVO (Einholen der Stellungnahmen) werden die Daten im Rahmen des Verfahrens nur für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den Stellungnehmenden gegenüber genutzt.
Raguhn-Jeßnitz, 15.08.2025
gez. Hannes Loth
Bürgermeister
Symbol | Beschreibung | Größe |
---|---|---|
![]() |
Planwerk_Raguhn-Jeßnitz |
63 MB |
![]() |
KWP Bericht Raguhn-Jeßnitz KWP Teilplanung Raguhn-Jeßnitz |
6.7 MB |