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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Änderungen bezüglich eines zugelassenen Luftfahrzeugs mitteilen
Beschreibung:

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Wenn Sie bestimmte Änderungen vornehmen, die ein zugelassenes Luftfahrzeug betreffen, müssen Sie diese dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA) mitteilen.

Allgemeine Informationen

Als Eigentümerin oder Eigentümer sowie als Halterin oder Halter eines zugelassenen Luftfahrzeuges müssen Sie Änderungen, die das Luftfahrzeug betreffen, dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA) melden.

Folgende Änderungen müssen Sie dem LBA melden:

  • nur durch Eigentümerinnen oder Eigentümer zu melden:
    • Eigentumswechsel
    • Änderung der Rechtsform oder des Namens
    • Anschriftenwechsel der Eigentümerin oder des Eigentümers
  • Anschriftenwechsel der Halterin oder des Halters
  • Wechsel der Halterin oder des Halters
  • Standortänderung
  • Änderungen am Luftfahrzeug einschließlich technischer Mängel und Änderungen der Haftpflichtversicherung
  • Änderung der Anteilsverteilung

In einigen Fällen müssen Sie die Originalunterlagen postalisch an das LBA schicken:

  • alter Eintragungsschein (bei Eigentumswechsel, Änderung der Rechtsform oder des Namens, Anschriftenwechsel der Eigentümerin oder des Eigentümers)
  • altes Lufttüchtigkeitszeugnis (bei Änderungen, die die Neuausstellung eines Lufttüchtigkeitszeugnisses erfordern)

Unter diesen Voraussetzungen müssen Sie die Registrierung oder Änderung der Registrierung eines ELT-Notsender-Codes beantragen:

  • Änderungen am Luftfahrzeug (Farbe und Markierung)
  • Standortänderungen
  • Wechsel der Halterin oder des Halters
  • Anschriftenänderung der Halterin oder des Halters
  • Anschriftenänderung der Eigentümerin oder des Eigentümers

Wenn Sie bereits ein Lärmschutzzeugnis haben und sich die Lärmwerte des Luftfahrzeugs geändert haben, müssen Sie ein neues Lärmschutzzeugnis beantragen.

Das LBA stellt Ihnen unter Umständen einen neuen beziehungsweise geänderten Eintragungsschein sowie gegebenenfalls ein neues Lufttüchtigkeitszeugnis aus.

Voraussetzungen

Änderungen, die ein zugelassenes Luftfahrtzeug betreffen, müssen dem LBA gemeldet werden.

Entsprechende Änderungen können Sie melden

  • als Eigentümerin und Eigentümer des Luftfahrzeugs
  • sowie gegebenenfalls als Halterin oder Halter des Luftfahrzeugs
  • oder als deren vertretungsberechtige Person.

Bei einem Eigentumswechsel ist zu beachten, wer als Eigentümerin oder Eigentümer in die Luftfahrzeugrolle eingetragen werden darf. Eigentümerinnen oder Eigentümer können sein:

  • natürliche Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft oder der Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaats oder der Staatsbürgerschaft eines Staates, in dem das Luftverkehrsrecht der Europäischen Union Anwendung findet,
  • juristische Personen und Gesellschaften des Handelsrechts mit Sitz im Inland, bei denen der überwiegende Teil des Vermögens oder Kapitals sowie die tatsächliche Kontrolle darüber deutschen Staatsangehörigen oder Staatsangehörigen eines EU-Mitgliedstaats zusteht und die Mehrheit der Vertretungsberechtigten oder persönlich haftenden Personen deutsche Staatsangehörige oder Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaats sind. Staatsangehörige aus EU-Mitgliedstaaten werden den deutschen Staatsangehörigen gleichgestellt werden.
  • natürliche oder juristische Personen aus einem Drittstaat, soweit ein Halterschaftsvertrag mit einer Staatsbürgerin beziehungsweise einem Staatsbürger oder einer juristischen Person der EU für mindestens 6 Monate vorliegt.

Bei einem Halterwechsel ist zu beachten, wer als Halterin oder Halter in die Luftfahrzeugrolle eingetragen ist. Halterinnen oder Halter können sein:

  • natürliche Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft, Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaats oder natürliche Personen aus einem Staat, in dem das Luftverkehrsrecht der Europäischen Union Anwendung findet,

juristische Personen und Gesellschaften des Handelsrechts mit Sitz im Inland, bei denen der überwiegende Teil des Vermögens oder Kapitals sowie die tatsächliche Kontrolle darüber deutschen Staatsangehörigen oder Staatsangehörigen eines EU-Mitgliedstaats zusteht und die Mehrheit der Vertretungsberechtigten oder persönlich haftenden Personen deutsche Staatsangehörige oder Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaats sind.

Erforderliche Unterlagen

für Privatpersonen, Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer oder Organisationen, die Ihren Wohnsitz/Sitz nicht in Deutschland haben:

  • Zustellungs- und Empfangsbevollmächtigung

für die Vertretung von Privatpersonen oder Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer oder für die Antragstellung oder Vertretung für Firmen, Vereine, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR):

  • Nachweis der Vertretungsberechtigung (für Ihre Organisation)

für Eigentümergemeinschaften:

  • Zustimmung der Eigentümerinnen und Eigentümer

für Haltergemeinschaften:

  • Zustimmung der Halterinnen und Halter

bei einem Eigentumswechsel:

  • Eigentumsnachweis
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit der Eigentümerinnen und Eigentümer (für Eigentümergemeinschaften)
  • Handelsregisterauszug oder Gewerbeschein (für Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer)
  • Handelsregisterauszug und gegebenenfalls beglaubigte Übersetzung des Handelsregisterauszugs in die englische oder deutsche Sprache (für Firmen)
  • von den vertretungsberechtigten Organen der Gesellschaft unterschriebene Erklärung (für Firmen)
  • Vereinsregisterauszug gegebenenfalls beglaubigte Übersetzung des Vereinsreiterauszug in die englische oder deutsche Sprache (für rechtsfähige Vereine)
  • Gesellschaftervertrag (für GbR mit kleingewerblicher Tätigkeit)
  • Gewerbeanmeldung aller Gesellschafter (für GbR mit kleingewerblicher Tätigkeit)

bei einem Halterwechsel:

  • Nachweis der Staatsangehörigkeit der Halterin oder des Halters beziehungsweise der Halterinnen und Halter bei Haltergemeinschaften

bei Halterwechsel oder Adressänderung von Haltergemeinschaften oder von Halterinnen und Haltern, wenn die Eigentümerinnen oder Eigentümer nicht die Halterinnen oder Haltersind oder der Antrag in Vertretung für die Eigentümerinnen oder Eigentümer gestellt wird:

  • Erklärung der Halterin oder des Halters beziehungsweise der Halterinnen und Halter zum Datenschutz

bei Änderungen am Luftfahrzeug (einschließlich technischer Mängel und Änderungen der Haftpflichtversicherung):

  • Nachweis beziehungsweise Nachweise zu Änderungen am Luftfahrzeug

im Original erforderliche Unterlagen, die an das Luftfahrt-Bundesamt zu senden sind:

  • alter Eintragungsschein (bei Eigentumswechsel, Änderung der Rechtsform oder des Namens, Anschriftenwechsel der Eigentümerin oder des Eigentümers)
  • altes Lufttüchtigkeitszeugnis (bei Änderungen, die die Neuausstellung eines Lufttüchtigkeitszeugnisses erfordern)
  • von Ihrer Versicherung oder von Ihrem Versicherungsbroker an das Luftfahrt-Bundesamt weitergeleitete Versicherungsbestätigung (bei Halterwechsel)

Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

Gebühren (Kosten)

Für die Mitteilung der Änderung fallen keine Gebühren an.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

Verfahrensablauf

Um eine Änderung oder mehrere Änderungen zu melden, gehen Sie bitte wie folgt vor:

Online-Antrag:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
  • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
  • Nach der Eingabe der Informationen und dem Hochladen der erforderlichen Unterlagen werden Sie darauf hingewiesen, in bestimmten Fällen erforderliche Unterlagen im Original per Post an das Luftfahrt-Bundesamt zu versenden.
    • Bei einem Eigentumswechsel, einer Änderung der Rechtsform oder des Namens oder einem Anschriftenwechsel der Eigentümerin oder des Eigentümers senden Sie den alten Eintragungsschein nach Absenden des Antrags postalisch an das Luftfahrt-Bundesamt.
    • Bei Änderungen, die die Neuausstellung eines Lufttüchtigkeitszeugnisses erfordern, senden Sie das alte Lufttüchtigkeitszeugnis nach Absenden des Antrags postalisch an das Luftfahrt-Bundesamt.
    • Bei einem Halterwechsel muss von Ihrer Versicherung oder von Ihrem Versicherungsbroker eine Versicherungsbestätigung an das LBA weitergeleitet werden.
  • Senden Sie den Antrag online ab.
  • Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) prüft Ihren Antrag.
  • Nach der Bearbeitung Ihres Antrags durch das LBA erhalten Sie einen Bescheid und Gebührenbescheid und gegebenenfalls ein neues Lufttüchtigkeitszeugnis sowie gegebenenfalls einen neuen beziehungsweise geänderten Eintragungsschein im Original per Post.

Antrag per Post, Fax oder E-Mail:

  • Rufen Sie das entsprechende Formular auf der Internetseite des LBA auf.
  • Füllen Sie das Formular aus und stellen Sie die benötigten Unterlagen zusammen.
  • Die weiteren Verfahrensschritte sind wie beim Online-Antrag.
  • Schicken Sie alle Unterlagen an das LBA.

Weitere Informationen

Sollte aufgrund der gemeldeten Änderungen die Beantragung einer neuen Zuteilungsurkunde erforderlich werden, ist diese bei der Bundesnetzagentur zu beantragen.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Fachlich freigegeben am

16.08.2022

Urheber

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
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Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
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Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
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© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.