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Entsprechend § 4 und § 6 Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt in Verbindung mit § 10 und § 12 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) fordere ich hier die im Wahlgebiet der Stadt ... [mehr]
Bekanntmachung zur Bürgermeisterwahl 2023
Gemäß § 3 Abs. 1 Kommunalwahlordnung für das Land Sachen-Anhalt (KWO LSA) vom 24.02.1994 (GVBl. LSA S. 338), in der derzeit gültigen Fassung, mache ich die Gemeindewahlleiterin ... [mehr]
Hinweis: Die nachfolgende Stellenausschreibung zur Direktwahl des Bürgermeisters ersetzt nicht die öffentliche Bekanntmachung gem. § 19 Abs. 5 der Hauptsatzung der Stadt Raguhn-Jeßnitz. Diese erfolgt im Amtsblatt der Stadt ... [mehr]
1. Wahltermin
Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz hat in seiner Sitzung am 22.02.2023 mit Beschluss Nr. 16-2023
Sonntag, den 18. Juni 2023 in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr
zum Tag der Neuwahl der/des Bürgermeisterin/s bestimmt. ... [mehr]
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Sprechzeiten:
(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)
Mo: geschlossen Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr Mi: geschlossen Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr Fr: 09.00 bis 12.30 Uhr (ab 01.10.2022 freitags geschlossen)
Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist.
Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.