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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Arbeitsplätze in Regionen oder in einer Arbeitsumgebung mit erhöhter radioaktiver Strahlenbelastung durch Radon anmelden
Beschreibung:

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Als Unternehmen müssen Sie in Radonvorsorgegebieten die Radonkonzentration messen. Seit Januar 2019 müssen Sie Arbeitsplätze anmelden, bei denen der Referenzwert trotz Schutzmaßnahmen überschritten wird.

Allgemeine Informationen

Als Unternehmen müssen Sie in Radonvorsorgegebieten die Radonkonzentration messen und seit Januar 2019 Arbeitsplätze anmelden, bei denen der Referenzwert trotz Schutzmaßnahmen überschritten wird.

Radon ist ein natürliches  Zerfallsprodukt aus der Uran-Radium-Reihe, das überall auf der Erde vorhanden ist und wesentlich zur natürlichen Umweltradioaktivität beiträgt. Es ist farb-, geruch- und geschmacklos und entweicht über Risse und Spalten aus dem Erdreich in die Atemluft und kann sich in Innenräumen anreichern. Das Einatmen erhöht das Risiko, an Lungenkrebs zu erkranken.

Wenn Sie für Arbeitsplätze in einem Innenraum verantwortlich sind, müssen Sie nach dem Strahlenschutzgesetz innerhalb der dort genannten Fristen die Radon-Konzentration messen lassen.

Dies betrifft Arbeitsplätze im Erd- oder Kellergeschoss in Landesteilen, die eine besondere Radonsituation aufweisen. Bis Ende 2018 galten entsprechende Vorschriften an besonders exponierten Arbeitsplätzen wie in Bergwerken, Radon-Heilbädern oder Wasserwerken.

Bis Ende 2020 müssen die Bundesländer Radonvorsorgegebiete ermitteln; dies sind Gebiete, in denen in einer beträchtlichen Zahl an Gebäuden eine hohe Radon-Konzentration zu erwarten ist. Die zuständige Landesbehörde veröffentlicht die Festlegung der Radonvorsorgegebiete.

Die Messung müssen Sie innerhalb von 18 Monaten – nach Festlegung des Radonvorsorgegebiets und Aufnahme der beruflichen Tätigkeit oder bei besonders exponierten Arbeitsplätzen – nach Aufnahme der beruflichen Betätigung an dem Arbeitsplatz durchführen.

Beträgt die Radon-Konzentration am Arbeitsplatz mehr als 300 Becquerel pro Kubikmeter, müssen Sie Maßnahmen einleiten, um die Radon-Konzentration zu senken. Innerhalb von 24 Monaten müssen die Maßnahmen erfolgt sein und die Ergebnisse einer neuen Messung vorliegen. Ausnahmen von dieser Pflicht sind unter engen Voraussetzungen möglich.

Lässt sich die Radon-Konzentration am Arbeitsplatz trotz Reduzierungsmaßnahmen nicht unter 300 Becquerel pro Kubikmeter senken, müssen Sie den Arbeitsplatz bei der zuständigen Landesbehörde anmelden, die zu erwartende Strahlendosis für die Beschäftigten innerhalb einer Frist von sechs Monaten abschätzen und gegebenenfalls weitere Maßnahmen ergreifen.

Voraussetzungen

  • Die Arbeitsplätze Ihres Unternehmens befinden sich in Radonvorsorgegebieten, die erhöhte Radon-Werte aufweisen oder die Art des Arbeitsplatzes kann zu einer erhöhten Radon-Konzentration führen
  • Die gemessene Radon-Konzentration an einem Arbeitsplatz überschreitet den Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter
 

Erforderliche Unterlagen

Der Anmeldung sind beizufügen:

  • Informationen über die Art des Arbeitsplatzes und die Anzahl der betroffenen Arbeitsplätze
  • die Ergebnisse der Messungen
  • Informationen über die ergriffenen Maßnahmen zur Reduzierung des Radon-222-Aktivitätskonzentration und die Ergebnisse einer Kontrollmessung nach Durchführung dieser Maßnahmen
  • die weiteren vorgesehenen Maßnahmen zur Reduzierung der Exposition

Fristen

  • Wenn Ihr Unternehmen in einem Radonvorsorgegebiet liegt, müssen Sie zur Bestimmung der Radonkonzentration an Arbeitsplätzen in Kellern und Erdgeschoss Messungen so starten, dass innerhalb von 18 Monaten die Ergebnisse vorliegen.
  • Wenn Sie Arbeitsplätze haben, bei denen auf Grund der Art des Arbeitsfeldes erhöhte Radonkonzentrationen zu erwarten sind, müssen Sie ebenfalls so starten, dass innerhalb von 18 Monaten die Ergebnisse vorliegen.
  • Bei einer Überschreitung des Referenzwertes müssen Sie Reduzierungsmaßnahmen vornehmen und erneute Messungen vornehmen, so dass innerhalb von 24 Monaten die Ergebnisse vorliegen.
  • Falls der Referenzwert weiterhin überschritten ist, müssen Sie den Arbeitsplatz bei der zuständigen Landesbehörde unverzüglich anmelden und innerhalb von sechs Monaten eine Dosisabschätzung vorzunehmen.

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 1 - 4 Wochen

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das Landesamt für Verbraucherschutz.

Anträge / Formulare

  • Formulare: Bitte erfragen Sie bei Ihrer zuständigen Behörde, ob Formulare vorliegen.
  • Online-Verfahren möglich: nein
  • Schriftform nötig: ja
  • persönliches Erscheinen nötig: nein

Verfahrensablauf

Wenn Ihr Unternehmen in einem Radonvorsorgegebiet liegt oder besonders exponierte Arbeitsplätze aufweist:

  • Messen Sie die Radon-Konzentration in den Räumen Ihres Unternehmens über einen Zeitraum von einem Jahr.
  • Messgeräte (Dosimeter) beziehen Sie von einer Stelle, die vom Bundesamt für Strahlenschutz anerkannt ist.
  • Ergibt die Auswertung der Messung eine Radon-Konzentration, die den Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter überschreitet, sind Maßnahmen in dem Gebäude durchzuführen, die die Radon-Konzentration absenken.
  • Mögliche Maßnahmen sind  das Verschließen von Öffnungen in den Bereichen, die den Erdboden berühren und die Abdichtung zwischen Keller und Wohnräumen, beispielsweise Kellertüren.
  • Führen Sie nach Abschluss der Sanierung eine erneute Kontrollmessung durch.
  • Wenn die Radonkonzentration weiterhin den Referenzwert überschreitet, melden Sie die betroffenen Arbeitsplätz bei der zuständigen Landesbehörde an.
  • Innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung ist für die betroffenen Arbeitsplätze die Exposition abzuschätzen. Soweit die Abschätzung ergibt, dass die Exposition eine effektive Dosis von 6 Millisievert im Jahr überschreiten kann, ist dieser Arbeitsplatz hinsichtlich des Strahlenschutzes zu überwachen und die Exposition der Arbeitskräfte zu ermitteln.
  • Wird ein betroffener Arbeitsplatz strahlenschutzüberwacht, müssen Sie als Arbeitgeber die Beschäftigten im Strahlenschutzregister des Bundesamtes für Strahlenschutz als auch bei der zuständigen amtlichen Messstelle registrieren.

Personen, für die Eintragungen ins Strahlenschutzregister des BfS erfolgen, benötigen ab dem 31.12.2018 ein eindeutiges Personenkennzeichen: die sogenannte Strahlenschutzregisternummer (SSR-Nummer).

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt

Fachlich freigegeben am

17.01.201910.11.2023
Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
Symbol Beschreibung Größe
Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
0.9 MB
Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.