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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Zertifizierung erhalten für Teilnehmersoftware für den elektronischen Datenaustausch mit der Zollverwaltung in den IT-Verfahren ATLAS, AES und EMCS
Beschreibung:

Teaser

Wenn Sie eine Software für die IT-Verfahren ATLAS, AES oder EMCS anbieten möchten, müssen Sie diese zertifizieren lassen.

Allgemeine Informationen

Die Zertifizierung Ihrer Software soll sicherstellen, dass diese entsprechend den Vorgaben funktioniert. Insbesondere geht es dabei um Versand, Empfang und Verarbeitung von Nachrichten durch Teilnehmende über die folgenden Systeme:

  • ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem)
  • AES (Automated Export System)
  • EMCS (Excise Movement and Control System)

Im Rahmen der Zertifizierung prüft die zuständige Behörde zudem, ob Ihre Software den Nachrichtenaustausch in einem sogenannten Logbuch ausreichend dokumentiert.
Grundlagen für die Zertifizierung sind bei ATLAS und AES:

  • das EDI-Implementierungshandbuch
  • die geltenden Codelisten
  • das Merkblatt für Teilnehmer in der aktuell gültigen Fassung

Grundlagen für die Zertifizierung sind bei EMCS:

  • das EDI-Implementierungshandbuch
  • die geltenden Codelisten
  • das Merkblatt zur Teilnahme am IT-Verfahren EMCS in der aktuell gültigen Fassung

Voraussetzungen

Für die Zertifizierung muss Folgendes vorhanden sein:

  • eine Netzanbindung für den Austausch elektronischer Nachrichten zu Testzwecken,
  • ein der Echtbetriebsanwendung entsprechendes Zertifizierungssystem und
  • eine echtbetriebstauglich entwickelte Verfahrenssoftware für den beantragten Verfahrensbereich.

Erforderliche Unterlagen

Für die Verfahren ATLAS, AES und EMCS müssen Sie keine weiteren Unterlagen einreichen.

Gebühren (Kosten)

Für Sie fallen keine Kosten an.

Fristen

ATLAS und AES:
Sie müssen den Antrag mindestens 1 Woche vor dem von Ihnen vorgesehenen Beginn des Zertifizierungsverfahrens stellen. Ist noch kein Testzugang, Netzanbindung und Testnummernkreis, vorhanden, sollten Sie den Antrag 1 bis 3 Monate vor dem geplanten Zertifizierungsbeginn vorlegen.

EMCS:
Sie müssen den Antrag mindestens 2 Wochen vor dem von Ihnen vorgesehenen Beginn des Zertifizierungsverfahrens stellen.

Bearbeitungsdauer

Die Dauer der Zertifizierung variiert stark und ist unter anderem vom Verfahren, individuellen Voraussetzungen und Erfahrungen bei der Zertifizierung sowie dem beantragten Umfang abhängig. In der Regel dauert die Bearbeitung mehrere Monate.

Rechtsbehelf

  • Einspruch
  • Widerspruch
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie im Falle einer Ablehnung dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Verfahrensablauf

Zertifizierung für ATLAS:
Sie müssen die Zertifizierung beantragen. Das ist per Post oder per E-Mail möglich. Verwenden Sie das Formular 0875. Füllen Sie es IT-gestützt aus, um Missverständnisse aufgrund unleserlicher Angaben zu vermeiden. Das Zertifizierungsverfahren läuft wie folgt ab:

  • Die Zertifizierung setzt eine fertig programmierte Teilnehmerapplikation voraus. Der reine Austausch von XML-Nachrichten führt nicht zur Erteilung eines Zertifikats.
  • Sie erhalten von der Generalzolldirektion (GZD), Dienstort Weiden, Teilnehmermanagement, Testnummern mit Beteiligtenidentifikationsnummer (BIN) und gegebenenfalls Testbewilligungen.
  • Die Generalzolldirektion (GZD), Dienstort Weiden, Teilnehmermanagement, geht davon aus, dass Sie zu dem im Zertifizierungsantrag angegebenen Termin mit dem unbetreuten Test beginnen. Für diesen Teil 1 gibt es daher keine Terminvergabe. Er umfasst alle beantragten Verfahrensbereiche. Sie führen ihn selbstständig durch. Das heißt, dass Sie den zeitlichen Ablauf selbst steuern. Die Antwortnachrichten zu Teil 1 werden auf Anforderung laut Szenario erzeugt. Teilen Sie hierzu der Zollstelle die betreffenden Vorgänge und Registriernummern mit.
  • Führen Sie ein IT-gestütztes Logbuch zum Zertifizierungsverfahren. Senden Sie dieses Logbuch nach Abschluss von Teil 1 per E-Mail an die Zollstelle. Achten Sie darauf, dass die Software je Teilnehmer ein einziges vollständiges Logbuch erzeugt, das alle Datenübertragungen ihm Rahmen des Zertifizierungsverfahrens beinhaltet.
  • Nach der Prüfung des Logbuchs für Teil 1 wird mit Ihnen ein Termin für Teil 2 der Zertifizierung vereinbart.
  • In Teil 2 der Zertifizierung können auch bislang noch nicht übermittelte Testfälle, einschließlich Fehlerfälle, zum Einsatz kommen. Zudem geht es in diesem Teil um Übermittlungen aus allen beantragen Verfahrensbereichen und gegebenenfalls um Verfahrensübergänge. Weisen Sie die Einhaltung technischer und fachlicher Plausibilitäten anhand von Bildschirmausdrucken mit entsprechenden Erläuterungen nach.
  • Arbeiten Sie die Inhalte von Antwortnachrichten der Zollstelle in Ihre Anwendung ein und stellen Sie sie benutzergerecht auf dem Bildschirm dar. Die für die Benutzer aufbereiteten Daten dürfen ausschließlich aus der Integration der empfangenen Nachrichten stammen. Die Inhalte der Antwortnachrichten müssen Sie fachlich richtig und vollständig wiedergeben.
  • Für den Teil 2 ist nach Abschluss der Nachrichtenübermittlung der Nachrichtenaustausch ebenfalls durch Logbücher zu dokumentieren. Die Generalzolldirektion (GZD), Dienstort Weiden, Teilnehmermanagement, prüft anschließend die Ergebnisse.
  • Nach einer erfolgreichen Zertifizierung erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung. Ein förmliches Papierzertifikat wird nicht erstellt. Als Anbieter zertifizierter Software werden Sie mit Ihrem Einverständnis im Internet veröffentlicht.

Zertifizierung für AES:
Sie müssen die Zertifizierung beantragen. Das ist per Post oder per E-Mail möglich. Verwenden Sie das Formular 0875ex. Füllen Sie es IT-gestützt aus, um Missverständnisse aufgrund unleserlicher Angaben zu vermeiden. Das Zertifizierungsverfahren läuft wie folgt ab:

  • Die Zertifizierung setzt eine fertig programmierte Teilnehmerapplikation voraus. Der reine Austausch von XML-Nachrichten führt nicht zur Erteilung eines Zertifikats.
  • Die Zertifizierung gliedert sich in zwei Abschnitte. Teil 1 der Zertifizierung wird mit Hilfe eines Zertifizierungsautomats (ZefA) durchgeführt.
  • Sie müssen alle im Rahmen von Teil 1 abzuarbeitenden Testfälle so oft übermitteln, bis die Übermittlung fehlerfrei gelingt und jedes Szenario mindestens einmal mit "ok" bestätigt worden ist. Sie erhalten die Szenarien und Testfälle vor dem beantragten Termin.
  • Die Generalzolldirektion, Dienstort Weiden, Teilnehmermanagement, geht davon aus, dass Sie zu dem im Zertifizierungsantrag angegebenen Termin mit Teil 1 beginnen. Für diesen Teil 1 gibt es daher keine Terminvergabe. Arbeiten Sie die im ZefA hinterlegten Vorgänge selbstständig ab. Das heißt, dass Sie den zeitlichen Ablauf selbst steuern. Der ZefA erzeugt die Antwortnachrichten zu Teil 1 und übermittelt sie an Sie. Ausnahme ist die fachliche Fehlernachricht bei Missachtung von Plausibilitäten.
  • Führen Sie ein IT-gestütztes Logbuch über das Zertifizierungsverfahren. Senden Sie das Logbuch nach Abschluss von Teil 1 an die Generalzolldirektion, Dienstort Weiden, Teilnehmermanagement. Achten Sie darauf, dass die Anwendung je Teilnehmer ein einziges vollständiges Logbuch erzeugt, das alle Datenübertragungen im Rahmen Ihres Zertifizierungsverfahrens beinhaltet.
  • Nach der Prüfung des Logbuchs für Teil 1 vereinbart die  Generalzolldirektion, Dienstort Weiden, Teilnehmermanagement mit Ihnen einen Termin für Teil 2 der Zertifizierung.
  • Weisen Sie die Einhaltung von technischen und fachlichen Plausibilitäten anhand von Bildschirmausdrucken mit entsprechenden Erläuterungen nach.
  • Arbeiten Sie die Inhalte von Antwortnachrichten der Zollstelle in Ihre Software ein. Stellen Sie diese auf dem Bildschirm - hilfsweise auch in Reports - dar. Daten in Ausdrucken dürfen ausschließlich aus der Integration der übermittelten XML-Nachrichten stammen.
  • Legen Sie nach Abschluss des Nachrichtenaustauschs Teil 2 wiederum ein Logbuch vor. Die Zollstelle prüft anschließend die Ergebnisse.
  • Nach einer erfolgreichen Zertifizierung erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung. Ein förmliches Papierzertifikat wird nicht erstellt. Als Anbieter zertifizierter Software werden Sie mit Ihrem Einverständnis im Internet veröffentlicht.

Zertifizierung für EMCS:
Sie müssen die Formulare

  • "Antrag Zertifizierung EMCS" (033090)
  • "Netzanbindung bzw. Bevorzugter Kommunikationskanal EMCS" (033084)

sowie

  • "Technische Angaben FTAM" (033085) oder
  • "Technische Angaben X.400" (033086)

ausgefüllt bei der Generalzolldirektion (GZD), Direktion II, Teilnehmermanagement einreichen.  Das ist per Post oder per E-Mail möglich. Im Bestandsfall wird auf die Vorlage der Formulare "Technische Angaben FTAM" (033085) und  "Technische Angaben X.400" (033086) verzichtet. Füllen Sie die Formulare IT-gestützt aus, damit keine Missverständnisse aufgrund von unleserlichen Angaben entstehen.

Das Zertifizierungsverfahren läuft wie folgt ab:

  • Die Zertifizierung setzt eine fertig programmierte Teilnehmerapplikation voraus. Der reine Austausch von EDIFACT- oder XML-Nachrichten führt nicht zur Erteilung eines Zertifikats.
  • Die Zertifizierung teilt sich in zwei Abschnitte. Teil 1 wird mithilfe eines Zertifizierungsautomaten (ZefA) automatisiert durchgeführt. Er beinhaltet weitestgehend alle fachlichen Inhalte des aktuellen EMCS-Release. In Teil 2 der Zertifizierung werden einige fachliche Szenarien getestet sowie gegebenenfalls fachliche und technische Fehlerszenarien nachgestellt.
  • Sie müssen alle im Nachrichtenaustausch gegen den ZefA abzuarbeitenden Testfälle so oft übermitteln, bis dies fehlerfrei gelingt und jedes Szenario mindestens einmal mit "ok" bestätigt worden ist. Sie erhalten die Szenarien und Testfälle vor dem beantragten Termin.
  • Die Generalzolldirektion, Direktion II, Teilnehmermanagement, geht davon aus, dass Sie zu dem im Zertifizierungsantrag angegebenen Termin beginnen. Es gibt daher keine Terminvergabe. Arbeiten Sie die im ZefA hinterlegten Vorgänge selbstständig ab. Das heißt, dass Sie den zeitlichen Ablauf selbst steuern. Der ZefA erzeugt die Antwortnachrichten und übermittelt diese an Sie. Eine Ausnahme ist die fachliche Fehlernachricht bei Missachtung von Plausibilitäten.
  • Führen Sie über das gesamte Zertifizierungsverfahren ein IT-gestütztes Logbuch.
  • Senden Sie das Logbuch nach Abschluss der Zertifizierung per E-Mail an die Generalzolldirektion, Direktion II, Teilnehmermanagement. Achten Sie darauf, dass die Anwendung ein einziges vollständiges Logbuch je Teilnehmer erzeugt, das alle Datenübertragungen im Rahmen Ihres Zertifizierungsverfahrens beinhaltet.
  • Für Teil 2 der Zertifizierung vereinbart die Zollstelle mit Ihnen einen Termin zur Durchführung des Nachrichtenaustausches. Legen Sie nach dessen Abschluss ebenfalls ein Logbuch vor.
  • Weisen Sie anhand von Bildschirmausdrucken und Erläuterungen nach, die technischen und fachlichen Plausibilitäten einzuhalten.
  • Arbeiten Sie die Inhalte von Antwortnachrichten der Zollstelle in Ihre Software ein. Stellen Sie sie benutzergerecht auf dem Bildschirm - hilfsweise auch in Reports - dar. Die Daten in Ausdrucken dürfen ausschließlich aus der Integration der übermittelten Nachrichten stammen.
  • Nach einer erfolgreichen Zertifizierung erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung. Ein förmliches Papierzertifikat wird nicht erstellt. Die zertifizierten Softwarekombinationen und -anbieter werden im Internet veröffentlicht.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen

Fachlich freigegeben am

21.05.2021

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
Symbol Beschreibung Größe
Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
0.9 MB
Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.