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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Schlichtung bei Streit mit Post- oder Paketdienstleister beantragen
Beschreibung:

Teaser

Wenn Sie bei Streitigkeiten mit einem Postunternehmen nicht zu einer Einigung kommen, kann die Bundesnetzagentur unter bestimmten Voraussetzungen schlichten.

Allgemeine Informationen

Ziel des Schlichtungsverfahrens der Bundesnetzagentur ist es, im Interesse beider Parteien möglichst schnell eine gütliche Einigung zu erreichen. So können lange und unter Umständen teure Gerichtsverfahren vermieden werden.

Eine Schlichtung kommt in Betracht, wenn Ihre Rechte als Kundin oder Kunde eines Postunternehmens verletzt worden sind. Das kann zum Beispiel sein, weil ein Brief oder ein Paket

  • verloren gegangen ist,
  • entwendet wurde oder
  • beschädigt wurde.

Die Schlichtungsstelle Post der Bundesnetzagentur versucht, im Streit zwischen beiden Seiten zu vermitteln. Die am Verfahren beteiligten Mitarbeitenden der Schlichtungsstelle sind unparteiisch, unabhängig und verfügen über die erforderliche Sachkunde. Sie entscheidet durch eine Streitmittlerin oder einen Streitmittler, die jeweils Bedienstete der Bundesnetzagentur sind. 
 

Voraussetzungen

Einen Schlichtungsantrag können Sie stellen, wenn

  • Sie Versenderin, Versender, Empfängerin oder Empfänger einer Brief- oder Paketsendung sind,
  • Ihre Sendung auf dem Versandweg 
    • verloren ging, 
    • entwendet wurde, 
    • beschädigt wurde oder 
    • ein anderes Recht aus der Postdienstleistungsverordnung verletzt wurde,
  • Sie bereits vergeblich versucht haben, eine Einigung mit dem Postunternehmen zu erzielen,
  • und keine Sonderbedingungen mit dem Postunternehmen vereinbart wurden.
     

Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag sollten Sie alle Dokumente als Kopie oder eingescannte Unterlagen beifügen, die Ihr Anliegen betreffen, zum Beispiel:

  • Briefe, E-Mails oder Faxe mit dem Postunternehmen zu Ihrem aktuellen Anliegen
  • Ausdrucke zu Sendungsverfolgungen
  • Fotos von beschädigten Sendungen
  • Einlieferungsbeleg 
  • Rechnungskopie oder anderer Nachweis über die Höhe des geltend gemachten Schadens
     

Gebühren (Kosten)

Das Schlichtungsverfahren ist gebührenfrei. Kosten wie Porto und andere Auslagen müssen Sie als Streitpartei jeweils selbst tragen.

Fristen

  • Für das Einreichen Ihres Antrags gibt es keine Frist.
  • Bei einem Schlichtungsvorschlag müssen beide Beteiligten in der Regel innerhalb von 3 Wochen mitteilen, ob sie den Vorschlag annehmen.
     

Bearbeitungsdauer

  • Dauer des Schlichtungsverfahrens: in der Regel bis zu 90 Tage ab Eingang der vollständigen Beschwerdeunterlagen bei der Schlichtungsstelle

Rechtsbehelf

Es sind keine Rechtsbehelfe gegeben.

Anträge / Formulare

Persönliches Erscheinen nötig: nein
 

Verfahrensablauf

Den Antrag zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens können Sie online stellen:

  • Rufen Sie den Online-Antrag auf Schlichtung auf der Internetseite der Bundesnetzagentur auf.
  • Im Antrag schildern Sie den Sachverhalt und Ihre Forderungen. Zusätzliche Unterlagen können Sie als Anlage hochladen und zusammen mit dem Antrag absenden.
  • Die Schlichtungsstelle Post prüft, ob die Voraussetzungen für ein Schlichtungsverfahren vorliegen. 
  • Wenn der Antrag von Verbraucherinnen und Verbrauchern gestellt wird, ist die Teilnahme für das Postunternehmen Pflicht. In den übrigen Fällen fragt die Bundesnetzagentur zunächst das Postunternehmen, ob es an dem Schlichtungsverfahren teilnimmt.
  • Kommt das Verfahren zustande, hört die Schlichtungsstelle die Streitparteien an und bewertet die von beiden Seiten vorgebrachten Argumente und Belege. 
  • Das Verfahren wird in den meisten Fällen schriftlich beziehungsweise per E-Mail durchgeführt. 
  • Nur wenn die Schlichtungsstelle Post es für erforderlich hält und beide Streitparteien zustimmen, kann sie einen Termin ansetzen, in dem der Sachverhalt mündlich erörtert wird.
  • Die Schlichtungsstelle Post unterbreitet gegebenenfalls einen konkreten Vorschlag zur Einigung. 
  • Es besteht für keine Partei eine Verpflichtung, den Einigungsvorschlag anzunehmen. Kommt keine Einigung zustande, endet das Schlichtungsverfahren mit dieser Feststellung.
  • Sie erhalten eine Mitteilung über das Ergebnis des Schlichtungsverfahrens.

Sie können Ihren Antrag auch per Brief, E-Mail oder Fax stellen:

  • Dazu können Sie das Formular "Antrag auf Schlichtung" auf der Internetseite der Bundesnetzagentur verwenden.
     

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Fachlich freigegeben am

08.07.2021

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
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Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
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Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

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