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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
BAföG-Darlehen zurückzahlen
Beschreibung:

Teaser

Wenn Sie während Ihres Studiums BAföG-Unterstützung bekommen haben, müssen Sie den Darlehensanteil zurückzahlen.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie studieren, erhalten Sie Ihr BAföG grundsätzlich nur zur Hälfte als Zuschuss. Die andere Hälfte wird als zinsloses Darlehen gezahlt, das Sie zurückzahlen müssen. Haben Sie eine Förderung unter anderem zur Studienabschlusshilfe erhalten, zahlen Sie den gesamten Förderbetrag zurück (sogenanntes Volldarlehen).

Die Aufforderung vom Bundesverwaltungsamt dafür bekommen Sie etwa 4,5 Jahre nach Ablauf der Regelstudienzeit beziehungsweise bei einer Ausbildung an einer höheren Fachschule oder an einer Akademie 5 Jahre nach dem Ende der in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung vorgesehenen Ausbildungszeit. Sie sind verpflichtet, dem Bundesverwaltungsamt stets Ihre aktuelle Adresse mitzuteilen. Wenn Sie dies nicht tun und Ihnen die Aufforderung zur Rückzahlung deshalb nicht zugeht, werden die Raten des Darlehens gesetzlich fällig.

Egal wie hoch Ihr BAföG-Darlehen ist, Sie müssen höchstens 10.000 EUR zurückzahlen, dies gilt nicht für das Volldarlehen. Diejenigen, die erstmals ab dem 01.09.2019 oder später eine BAföG-Förderung erhalten haben, müssen maximal 77 Monatsraten zu jeweils 130,00 EUR zurückzahlen (insgesamt also höchstens 10.010 EUR). Auf Antrag wegen niedrigen Einkommens herabgesetzte Rückzahlungsraten zählen dabei als volle Monatsraten, der Tilgungsgesamtbetrag kann dann also auch niedriger sein. 

Wenn Sie zum Rückzahlungsbeginn mindestens 500,00 EUR zahlen wollen, können Sie einen Nachlass erhalten und müssen weniger zurückzahlen. Bei einer Ablösesumme von 500,00 EUR beträgt der Einzahlungsbetrag nach aktueller Nachlasstabelle 475,00 EUR.

Den größtmöglichen Nachlass erhalten Sie, wenn Sie den in der Aufforderung vom Bundesverwaltungsamt genannten Zahlungsbetrag auf einen Schlag vor Beginn der Rückzahlungsfrist bezahlen.

Sie müssen auf das BAföG-Darlehen grundsätzlich keine Zinsen zahlen und haben für die Rückzahlung bis zu 20 Jahre Zeit, wenn Sie einen Aufschub von der Rückzahlungspflicht in Anspruch nehmen.

Die Höhe der monatlichen Rückzahlungsrate beträgt 130,00 EUR.

Die Raten werden alle 3 Monate in Höhe von 390,00 EUR gezahlt. Bei geringem Einkommen können Sie einen Aufschub von der Rückzahlungspflicht Ihres BAföG-Darlehens oder die Zahlung niedrigerer Raten beantragen ("einkommensabhängige Rückzahlung"). Wenn Sie eine Rate mehr als 45 Tage zu spät zahlen, fallen Mahngebühren und Zinsen an. 

Nach Ablauf des Rückzahlungszeitraumes von 20 Jahren prüft das Bundesverwaltungsamt automatisch, ob Ihnen die restliche Darlehensschuld erlassen werden kann. Sie können von der Restschuld dann befreit werden, wenn Sie

  • finanziell nicht in der Lage waren, das BAföG-Darlehen vollständig zurückzuzahlen und
  • im gesamten Rückzahlungszeitraum Ihren Zahlungs- und Mitwirkungspflichten nachgekommen sind oder
  • nur geringfügig gegen diese verstoßen haben.

Ein geringfügiger Verstoß liegt vor, wenn in der ganzen Zeit der Rückzahlung nie ein Bußgeld gegen Sie verhängt wurde und nicht mehr als einmal Kosten für die Ermittlung Ihrer Adresse beziehungsweise nicht mehr als 150 Zinstage angefallen sind.

Voraussetzungen

  • Sie haben während Ihres Studiums BAföG mit Darlehensanteil bekommen.
  • Sie haben nicht ausschließlich ein verzinsliches BAföG-Bankdarlehen erhalten, wie es bis zum 31.07.2019 zum Beispiel für die Studienabschlusshilfe gewährt wurde.

Erforderliche Unterlagen

keine

Gebühren (Kosten)

keine

Fristen

Zahlungseingang zur jeweiligen Fälligkeit auf dem Konto bei der Bundeskasse Halle:

  • zum Zahlungstermin (Geldeingang auf dem Konto bei der Bundeskasse Halle) begleichen, um Mahnkosten zu verhindern

Hinweis: Ist Ihre Einzahlung nach 45 Tagen noch nicht auf dem Konto bei der Bundeskasse Halle eingegangen, müssen Sie Verspätungszinsen bezahlen.

Bearbeitungsdauer

entfällt

Rechtsbehelf

Gegen den Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch gegen die festgestellte Höhe der Darlehensschuld oder gegen die festgesetzte Förderungshöchstdauer beim Bundesverwaltungsamt in Köln einlegen beziehungsweise gegen jeden anderen vom Bundesverwaltungsamt erlassenen Bescheid. Der Widerspruch muss von Ihnen begründet werden, das heißt Angaben enthalten, warum Sie mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsamtes nicht einverstanden sind.

Verfahrensablauf

Ihr BAföG-Darlehen müssen Sie per SEPA-Lastschriftmandat oder durch Überweisung zurückzahlen. Die Kommunikation kann dabei schriftlich oder per Onlineverfahren erfolgen.

Schriftliches Verfahren:

  • Etwa 4,5 Jahre nach Ende der Regelstudienzeit Ihres ersten mit BAföG geförderten Studiums bekommen Sie vom Bundesverwaltungsamt einen Brief, den sogenannten "Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid".
  • Der Brief informiert Sie darüber, in welcher Höhe, wann und wie genau Sie das BAföG zurückzahlen müssen.
  • Er enthält auch ein Angebot zur vorzeitigen Rückzahlung des BAföG-Darlehens und informiert über den höchstmöglichen Nachlass, den Sie erhalten können.
  • Wenn Sie das Angebot auf vorzeitige Rückzahlung wahrnehmen wollen, zahlen Sie einfach den im Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid genannten Betrag auf das dort genannte Konto bis zum genannten Termin (Eingang auf dem Darlehensnehmerkonto bei der Bundeskasse) ein.
  • Wenn Sie die Zahlung entsprechend dem Tilgungsplan aufnehmen, füllen Sie bitte den Ihrem Bescheid beigefügten Vordruck für die Einzugsermächtigung aus und senden Sie diesen an das Bundesverwaltungsamt zurück. Die Raten werden dann alle 3 Monate über ein SEPA-Lastschriftmandat von Ihrem Konto eingezogen.
  • Wenn Sie einen Zahlungstermin um mehr als 45 Tage überschritten haben, fallen Zinsen an. Ab Fälligkeit werden jährlich 6 Prozent Zinsen auf Ihre Restschuld bis zur vollständigen Tilgung des ausstehenden Betrages erhoben.
  • Bitte denken Sie daran, Änderungen Ihres Namens oder Änderungen Ihrer Wohnanschrift unverzüglich mitzuteilen. Sie vermeiden damit Kosten für deren Ermittlung (aktuell 25,00 EUR).

Onlineverfahren:

  • Gehen Sie auf das BAföG-Online-Portal des Bundesverwaltungsamtes und registrieren Sie sich dort.
  • Im Anschluss an die Registrierung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail. Folgen Sie den Schritten in der E-Mail, um die Registrierung abzuschließen.
  • Nachdem die Registrierung erfolgreich war, können Sie sich mit Ihrer E-Mailadresse und Kennwort anmelden. Im Portal finden Sie alle wesentlichen Formulare, die die Rückzahlung Ihres BAföG-Darlehens betreffen.
  • Wenn Sie sich mit dem elektronischen Personalausweis anmelden, stehen Ihnen mehr Funktionen zur Verfügung. Sie können zum Beispiel Ihre aktuell bestehende Darlehensrestschuld sowie Ihren aktuellen Zahlungsplan einsehen.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Fachlich freigegeben am

27.02.2024

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Ausbildungsförderung Rückzahlung
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal

Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
Symbol Beschreibung Größe
Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
0.9 MB
Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.