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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Baukindergeld beantragen
Beschreibung:

Teaser

Wenn Sie für Ihre Familie Wohnimmobilien für den eigenen Bedarf kaufen oder bauen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Baukindergeld beantragen.

Allgemeine Informationen

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) fördert selbstgenutztes Wohneigentum von Familien mit Kindern und Alleinerziehenden.

Sie können für jedes Kind unter 18 Jahren, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht, EUR 12.000 Baukindergeld bekommen für:

  • den Neubau oder Kauf von selbst genutzten Häusern oder Eigentumswohnungen.

Kein Baukindergeld bekommen Sie:

  • wenn
    • alle Ihre Kinder 18 Jahre und älter sind oder
    • Ihre Kinder nicht mehr in Ihrem Haushalt leben und
    • Sie keinen Anspruch mehr auf Kindergeld haben.
  • wenn Sie schon einmal Baukindergeld für eine andere Wohnimmobilie bekommen haben,
  • wenn Sie bereits eine Wohnimmobilie besitzen,
  • für Ferien-/Wochenendhäuser und Ferienwohnungen,
  • wenn Ihnen das Wohneigentum übertragen wird, zum Beispiel durch
    • (vorweggenommene) Erbfolge,
    • testamentarische Verfügung oder
    • Schenkung.
  • bei Kauf oder Übertragung von Eigentum zwischen
    • Ehegatten,
    • Lebenspartnern oder
    • Partnern einer sonstigen auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft.
  • bei Kauf oder Übertragung von Eigentum zwischen Verwandten eines Haushaltsmitgliedes in gerader Linie, zum Beispiel
    • Kinder,
    • Eltern,
    • Großeltern oder
    • Urgroßeltern.
  • wenn Sie Ihr Wohneigentum von einem Haushaltsmitglied kaufen.

Baukindergeld können Sie nur bekommen, wenn Sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten:

  • bei Familien oder Alleinerziehenden mit einem Kind: Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen darf maximal EUR 90.000 Euro im Jahr betragen
  • bei Familien oder Alleinerziehenden mit mehreren Kindern: Die Grenze erhöht sich jeweils um EUR 15.000. Beispiel: Bei zwei Kindern darf Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen maximal EUR 105.000 Euro im Jahr betragen (EUR 90.000 + EUR 15.000).

Das Baukindergeld wird als Zuschuss gezahlt:

  • für jedes förderfähige Kind unter 18 Jahren: EUR 1.200 pro Jahr und
  • 10 Jahre lang.

Für jedes weitere förderfähige Kind bekommen Sie jeweils EUR 12.000 in 10 Jahren zusätzlich.

Wenn Sie aus Ihrer geförderten Wohnimmobilie

  • ausziehen,
  • sie vermieten oder
  • verkaufen,

erfüllen Sie die Förderbedingungen nicht mehr. Sie müssen die KfW Bankengruppe sofort schriftlich darüber informieren. Sie bekommen dann kein Baukindergeld mehr.

Die Antragstellung für das Baukindergeld erfolgt im Zuschussportal der KfW Bankengruppe.

Hinweis
Eine Antragstellung ist nur im Rahmen verfügbarer Bundesmittel möglich. Auf eine Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

Voraussetzungen

Sie können das Baukindergeld beantragen, wenn

  • Sie (Mit-)Eigentümerin oder (Mit-)Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum geworden sind,
  • Sie selbst kindergeldberechtigt sind oder mit der kindergeldberechtigten Person in einem Haushalt leben,
  • in Ihrem Haushalt mindestens ein Kind lebt, das zum Zeitpunkt der Antragstellung jünger als 18 Jahre ist und für das eine Kindergeldberechtigung im Haushalt besteht.

Weitere Voraussetzungen:

  • Ihr Haushaltseinkommen darf maximal EUR 90.000 im Jahr bei einem Kind betragen (Einkommenshöchstgrenze). Für jedes weitere Kind, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht, unter 18 Jahren erhöht sich Ihre Einkommenshöchstgrenze um jeweils EUR 15.000.
  • Sie dürfen den Kaufvertrag Ihrer Wohnimmobilie frühestens am 1.1.2018 unterzeichnet haben. Beim Bau eines Hauses in Eigenregie darf Ihre Baugenehmigung frühestens am 1.1.2018 erteilt worden sein.
  • Ihr neues Eigenheim oder Ihre Eigentumswohnung muss sich in Deutschland befinden. Ihre Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle.
  • Ihr neues Zuhause muss zum Zeitpunkt der Antragstellung Ihre einzige Wohnimmobilie sein.
  • Sie haben noch kein Baukindergeld für eine andere Wohnimmobilie bekommen.
  • zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen alle Haushaltsmitglieder in der geförderten Wohnimmobilie mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldet sein.
  • Die Kosten Ihrer Wohnimmobilie ohne Erwerbsnebenkosten müssen höher als die Förderung durch das Baukindergeld sein.

Hinweise
Ob Sie Baukindergeld erhalten und für wie viele Kinder, hängt von Ihrer Situation am Tag der Antragstellung ab. 2 Beispiele:

  • Sie erhalten das volle Baukindergeld auch für ein Kind, wenn dieses am Tag nach Antragstellung 18 Jahre alt wird.
  • Sie erhalten kein Baukindergeld für Kinder, die nach der Antragstellung geboren werden.

Erforderliche Unterlagen

Bei der Antragstellung: Sie müssen zunächst keine weiteren Unterlagen einreichen

Nach der Bestätigung Ihres Antrags durch die KfW Bankengruppe: Sie müssen die folgenden Unterlagen online über das KfW-Zuschussportal einreichen:

  • Einkommensteuerbescheide
    • des zweiten und dritten Kalenderjahres vor Antragseingang, von Ihnen als antragstellende Person und falls vorhanden
    • Ihres im Haushalt lebenden Ehe- oder Lebenspartners oder Partners aus eheähnlicher Gemeinschaft
  • amtliche Meldebestätigung: die Meldebestätigung oder Meldebescheinigung muss das geförderte Wohneigentum als Haupt- oder alleinigen Wohnsitz von
    • Ihnen als antragstellende Person,
    • der im Antrag angegebenen Kinder sowie
    • Ihres Ehe- oder Lebenspartners oder Partners aus eheähnlicher Gemeinschaft ausweisen.
  • Grundbuchauszug: der Grundbuchauszug muss
    • die Adresse Ihres Wohneigentums,
    • Sie als (Mit-)Eigentümer und
    • den Grund der Eintragung ausweisen.
  • Gegebenenfalls müssen Sie auf Nachfrage der KfW Bankengruppe weitere Unterlagen einreichen, zum Beispiel notarieller Kaufvertrag oder Baugenehmigung.
  • Ab dem 22. Januar 2021 müssen zuvor genannte Dokumente durch alle Antragstellende verpflichtend eingereicht werden.

Hinweise

  • Die Meldebestätigung muss das Geburtsdatum der Kinder enthalten.
  • Wenn der Grundbucheintrag noch nicht vorliegt, können Sie den Nachweis zunächst mit der Auflassungsvormerkung erbringen.

Gebühren (Kosten)

  • keine

Fristen

  • Antragstellung: spätestens 6 Monate nach dem Einzug in die selbst genutzte Wohnimmobilie
  • Einreichung erforderlicher Unterlagen: innerhalb von 3 Monaten ab dem Zeitpunkt der Bestätigung Ihres Antrags durch die KfW Bankengruppe

Hinweis
Wenn Sie die Fristen nicht einhalten, verfällt Ihr Anspruch auf das Baukindergeld.

Bearbeitungsdauer

  • für die Prüfung Ihrer hochgeladenen Dokumente: etwa 3 Wochen

Anträge / Formulare

  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag auf Baukindergeld online im KfW-Zuschussportal stellen.

  • Öffnen Sie das KfW-Zuschussportal. Klicken Sie auf "Registrierung für Neukunden". Füllen Sie das Registrierungsformular aus. Geben Sie Ihre Vor- und Nachnamen exakt so an wie in Ihrem Ausweis oder Reisepass. Geben Sie eine E-Mail-Adresse an, die Sie dauerhaft benutzen. Ihre E-Mail-Adresse wird als Benutzername hinterlegt und kann später nicht mehr selbständig geändert werden. Legen Sie dann Ihr individuelles Passwort fest.
  • Nach Abschluss der Registrierung erhalten Sie eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Um die Registrierung abzuschließen, klicken Sie innerhalb von 7 Tagen auf den Link.
  • Loggen Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort im KfW-Zuschussportal ein. Klicken Sie auf "Zuschuss jetzt beantragen". Wählen Sie den Zuschuss Baukindergeld aus und machen Sie die erforderlichen Angaben. Schicken Sie den ausgefüllten Antrag ab.
  • Sie müssen sich nun eindeutig identifizieren. Starten Sie das KfW-Zuschussportal. Mit einem Klick auf "Jetzt identifizieren" starten Sie die Identifizierung. Wählen Sie das von Ihnen bevorzugte Verfahren aus:
    • Online per Video-Identifizierung:
      Während des Videotelefonats werden Sie von Mitarbeitern des beauftragten Dienstleisters (S-Markt & Mehrwert GmbH & Co. KG) persönlich unterstützt. Die Videoidentifizierung muss immer mit der IDNow-App durchgeführt werden.
    • Identifizierung in Ihrer Postfiliale per POSTIDENT:
      Drucken Sie den POSTIDENT-Coupon im Zuschussportal aus. Gehen Sie mit dem Coupon und einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) in eine Filiale der Deutschen Post. Die Deutsche Post informiert die KfW Bankengruppe über die erfolgte Identifizierung. Anschließend erhalten Sie von der KfW Bankengruppe eine E-Mail an Ihre im KfW-Zuschussportal hinterlegte E-Mail-Adresse.
  • Sie bekommen von der KfW eine Bestätigung Ihres Antrags. Die Antragsbestätigung erhalten Sie online über das KfW-Zuschussportal. Sie finden diese unter "Meine Zuschussanträge".
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen im KfW-Zuschussportal innerhalb von 3 Monaten nach Antragsbestätigung hoch.
  • Nach Auszahlungsentscheidung erhalten Sie eine E-Mail.
  • Bei positivem Abschluss der Prüfung erhalten Sie von der KfW Bankengruppe die Auszahlungsbestätigung. Sie finden die Auszahlungsbestätigung im KfW-Zuschussportal unter "Meine Zuschussanträge".
  • Die KfW Bankengruppe überweist Ihnen 10 Jahre lang je 1.200 Euro pro Kind, sofern Sie Ihr Eigenheim oder Ihre Eigentumswohnung weiterhin selbst nutzen.
  • Wenn die KfW Bankengruppe Ihren Antrag auf Baukindergeld ablehnt oder weitere Unterlagen nachfordert, finden Sie diese Informationen ebenfalls im KfW-Zuschussportal unter "Meine Zuschussanträge".

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI)

Fachlich freigegeben am

12.03.2021

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Außer Kraft - Baukindergeld Gewährung
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal

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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
Symbol Beschreibung Größe
Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
0.9 MB
Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

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Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.