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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Kieferorthopädische Behandlung und Erstattung des Eigenanteils für kieferorthopädische Behandlung bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragen
Beschreibung:

Teaser

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen für Kinder und Jugendliche die Kosten für eine medizinisch notwendige kieferorthopädische Behandlung. Ihren Eigenanteil können Sie nach der Behandlung von Ihrer Krankenkasse zurückerstattet bekommen.

Allgemeine Informationen

Gesetzliche Krankenkassen zahlen eine kieferorthopädische Behandlung für Versicherte, die zu Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben, wenn die Behandlung medizinisch notwendig ist.

Ob die Behandlung bei Ihrem Kind medizinisch notwendig ist, beurteilt die Kieferorthopädin oder der Kieferorthopäde anhand sogenannter kieferorthopädischer Indikationsgruppen (KIG) und deren 5 Schweregraden. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen die Kosten für Ihr Kind ab dem Schweregrad 3. Das bedeutet zum Beispiel, dass eine Kiefer- oder Zahnfehlstellung das Beißen, den Mundschluss oder die Gelenkfunktion bei Ihrem Kind bereits erheblich beeinträchtigt oder in Zukunft zu beinträchtigen droht.

Die Kieferorthopädin oder der Kieferorthopäde rechnet die kieferorthopädische Behandlung abzüglich Ihres zu leistenden Eigenanteils direkt mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung ab. Ihr Eigenanteil beträgt 20 Prozent der vertragsärztlichen Kosten. Haben Sie mehr als ein Kind in kieferorthopädischer Behandlung, verringert sich Ihr Eigenanteil für das zweite und jedes weitere Kind auf 10 Prozent der vertragsärztlichen Kosten. Voraussetzung ist, dass sie in einem gemeinsamen Haushalt leben. 

Wenn die Behandlung erfolgreich abgeschlossen ist, zahlt Ihnen die gesetzliche Krankenkasse den Eigenanteil zurück. Dazu müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse beziehungsweise der Krankenkasse Ihres Kindes stellen und einige Unterlagen einreichen, zum Beispiel den Abschlussbericht der Kieferorthopädin oder des Kieferorthopäden sowie die Eigenanteilsrechnungen mit entsprechendem Zahlungsnachweis.

Kostenübernahme für Erwachsene

Die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung, die ab dem 18. Lebensjahr begonnen wird, kann die gesetzliche Krankenkasse nur in sehr wenigen Ausnahmefällen übernehmen. Dazu gehören zum Beispiel schwere Kieferanomalien, bei denen auch chirurgische Korrekturen notwendig sind. In diesen Fällen erstellt Ihre Kieferorthopädin oder Ihr Kieferorthopäde ein aufeinander abgestimmtes kieferchirurgisches und kieferorthopädisches Behandlungskonzept.
 

Voraussetzungen

  • Sie sind Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse.
  • Für die Erstattung des Eigenanteils muss Ihr Kind die Behandlung erfolgreich beendet haben.

Erforderliche Unterlagen

  • Kieferorthopädischer Behandlungsplan 
  • Für die Erstattung des Eigenanteils werden zusätzlich die Abschlussbescheinigung der Kieferorthopädin oder des Kieferorthopäden sowie die Rechnungen über Ihren Eigenanteil benötigt
     

Gebühren (Kosten)

  • Für den Antrag bei der gesetzlichen Krankenkasse kommen keine Kosten auf Sie zu.
  • Wenn Ihr Kind mit Leistungen behandelt wird, die über das medizinisch Notwendige hinausgehen, müssen Sie das selbst zahlen. Das betrifft zum Beispiel zahnfarbene Brackets, Glattflächenversiegelung oder hochelastische Drähte aus Speziallegierungen.

Fristen

Sie müssen in der Regel keine Fristen beachten. 

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert normalerweise etwa 2 bis 5 Werktage.

Für eine schnelle Bearbeitung und Entscheidung müssen der Krankenkasse die notwendigen Informationen sowie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen vollständig und aussagekräftig vorliegen. 
Die Krankenkasse entscheidet über Anträge zeitnah, wobei zum Schutz der Patientenrechte die gesetzliche Bearbeitungsfrist eingehalten wird.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei der angegebenen Bearbeitungsdauer um einen Durchschnittswert aller Krankenkassen handelt. Sie kann im Einzelfall abweichen. Die exakte Bearbeitungsdauer hängt darüber hinaus von der Komplexität des Einzelfalls ab und kann sich entsprechend verlängern. Gleiches gilt, wenn Dokumente oder Unterlagen per Post an Sie oder die Krankenkasse versandt werden. Gegebenenfalls ist ein Gutachten erforderlich. Dieses benötigt zusätzlich bis zu 6 Wochen.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage 

Anträge / Formulare

  • Formlose Antragsstellung möglich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein
  • Online-Dienst vorhanden: nein

Verfahrensablauf

Für die Erstattung der Eigenanteile zur kieferorthopädischen Behandlung gehen Sie wie folgt vor:

Regelversorgung bei Kindern und Jugendlichen:

  • Die Kieferorthopädin oder der Kieferorthopäde stellt bei Ihrem Kind eine Zahnfehlstellung ab dem Schweregrad 3 fest und erstellt einen kieferorthopädischen Behandlungsplan. Der kieferorthopädische Behandlungsplan enthält
    • die geplanten therapeutischen Maßnahmen,
    • die voraussichtliche Behandlungsdauer und
    • die voraussichtlichen Kosten.
  • Die kieferorthopädische Praxis reicht den Befund und den Behandlungsplan bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein beziehungsweise bei der Krankenkasse, bei der Ihr Kind versichert ist. 
  • Die Behandlung beginnt, wenn die zuständige Krankenkasse den Behandlungsplan genehmigt hat.
  • Während der Behandlung rechnet die kieferorthopädische Praxis 80 Prozent der vertragsärztlichen Kosten (bei mehreren Kindern ab dem 2. und für jedes weitere Kind 90 Prozent) direkt mit der zuständigen Krankenkasse ab. Die Praxis schickt Ihnen über die übrigen 20 Prozent (oder 10 Prozent bei mehreren Kindern) eine Rechnung pro Quartal.
  • Sie zahlen den Rechnungsbetrag an die kieferorthopädische Praxis.
  • Bewahren Sie die Rechnungen der kieferorthopädischen Praxis sowie die dazugehörigen Zahlungsbelege auf.
  • Die kieferorthopädische Praxis erstellt nach erfolgreich beendeter Behandlung eine Abschlussbescheinigung für Sie.
  • Sie beantragen die Erstattung des geleisteten Eigenanteils bei der zuständigen Krankenkasse und reichen die erforderlichen Unterlagen ein. Den Antrag können Sie per Post sowie – bei vielen gesetzlichen Krankenkassen – persönlich in der Geschäftsstelle einreichen.
  • Ihre gesetzliche Krankenkasse überweist Ihnen die Eigenanteile.

Ausnahmeindikationen bei Erwachsenen: 

  • Ihre Kieferorthopädin oder Ihr Kieferorthopäde übermittelt das aufeinander abgestimmte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlungskonzept direkt an Ihre gesetzliche Krankenkasse.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
 

Fachlich freigegeben am

19.01.2023

Urheber

Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
Symbol Beschreibung Größe
Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
0.9 MB
Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

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Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.