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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Der Bundesagentur für Arbeit die Entsendung von ausländischen Arbeitskräften nach Deutschland im Rahmen von Werklieferungsverträgen melden
Beschreibung:

Teaser

Wenn Sie als ausländische Firma im Rahmen von Werklieferungsverträgen für kurze Zeit ausländische Arbeitskräfte für Montage- und Demontagearbeiten nach Deutschland entsendet n möchten, müssen Sie dies unter bestimmten Voraussetzungen vorab der Bundesagentur für Arbeit melden.

Allgemeine Informationen

Sie haben im Ausland Maschinen, Anlagen oder EDV-Programme entwickelt oder hergestellt und nach Deutschland verkauft und möchten sie in Deutschland von Ihren Beschäftigten aufbauen oder warten lassen – oder ihre Beschäftigten sollen die Käufer in deren Nutzung einweisen.

Oder Sie möchten gebrauchte Anlagen, die Sie in Deutschland gekauft haben, von im Ausland Beschäftigten demontieren und im Ausland wieder aufbauen lassen.

In beiden Fällen benötigen Ihre Beschäftigten grundsätzlich einen Aufenthaltstitel für die Bundesrepublik Deutschland.

Dafür ist es notwendig, dass Sie als ausländische Firma der Bundesagentur für Arbeit die Entsendung der Arbeitskräfte anmelden, bevor die Beschäftigung aufgenommen wird und für Ihre Beschäftigten einen Aufenthaltstitel bei der deutschen Auslandsvertretung beantragen.

Voraussetzungen

Sie müssen die Entsendung ausländischer Beschäftigter im Rahmen eines Werkliefervertrages der Bundesagentur für Arbeit vorab melden, wenn Ihre Beschäftigten nach Deutschland kommen, um

  • beim Arbeitgeber bestellte Maschinen, Anlagen und EDV-Programme aufzustellen, zu montieren, einzurichten, zu warten oder zu reparieren, oder
  • in die Bedienung dieser Maschinen, Anlagen und Programme einzuweisen, oder
  • gebrauchte Anlagen zu demontieren und im Ausland wiederaufzubauen.

Nicht anmelden müssen Sie die Entsendung Ihrer Beschäftigten um

  • erworbene Maschinen, Anlagen und sonstige Sachen abzunehmen oder in ihre Bedienung eingewiesen zu werden,
  • Messestände Ihres Unternehmens auf- und abzubauen und zu betreuen oder
  • Messestände für ein ausländisches Unternehmen aus dem Sitzstaat Ihres Unternehmens auf- und abzubauen und zu betreuen oder
  • im Rahmen von Exportlieferungs- und Lizenzverträgen einen Betriebslehrgang zu absolvieren.

Erforderliche Unterlagen

  • Anzeige über die Montage/Demontage maschineller Anlagen/EDV-Programme
  • Montage-, Demontage-, Liefer- oder Kaufvertrag der Anlage, Maschine oder Software
  • Leistungs-/Tätigkeitsbeschreibung mit genauen Angaben zur Art und Ausgestaltung der Maschine, Anlage oder des EDV-Programms
  • Bei Demontagen: Bestätigung und Angaben zum Ort des Wiederaufbaus
  • Liste mit den Namen aller eingesetzten Beschäftigten
  • gegebenenfalls Vollmacht

Fristen

Sie müssen die Entsendung mindestens 10 Tage bevor die ausländischen Arbeitskräfte ihre Arbeit aufnehmen sollen anmelden.

Beachten Sie hierbei auch, dass bei Staaten, deren Staatsbürger nicht visafrei nach Deutschland einreisen dürfen, ein Visum erforderlich ist. Dafür müssen Sie die von der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung bestätigte Anzeige bei der deutschen Auslandsvertretung vorlegen.

Anträge / Formulare

Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja

Verfahrensablauf

Wenn Sie ausländische Arbeitskräfte kurzzeitig für Montage- oder Demontagearbeiten nach Deutschland entsenden möchten, müssen Sie folgendermaßen vorgehen:

  • Laden Sie den Vordruck „Anzeige über die Montage/Demontage maschineller Anlagen“ auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit herunter und füllen Sie ihn aus.
  • Schicken Sie die Anzeige gemeinsam mit allen erforderlichen Unterlagen per E-Mail an die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (Team 242). Achten Sie auf Vollständigkeit der Unterlagen, sodass Ihre Anzeige zügig bearbeitet werden kann.
  • Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung prüft Ihre Anzeige und schickt Ihnen eine schriftliche Eingangsbestätigung zu.

Weitere Informationen

Hinweis: Für Entsendungen über 90 Tagen bis zu 3 Jahren ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Fachlich freigegeben am

26.08.2022

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundesagentur für Arbeit (BA)

Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
Symbol Beschreibung Größe
Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
0.9 MB
Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.