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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Registereinträge von Eisenbahnfahrzeugen ändern
Beschreibung:

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Sie halten ein Eisenbahnfahrzeug mit deutscher Fahrzeugnummer, das im europäischen Fahrzeugeinstellungsregister (EVR) eingetragen ist? Dann müssen Sie Änderungen, die das EVR betreffen, unverzüglich beim Eisenbahn-Bundesamt melden.

Allgemeine Informationen

Das europäische Fahrzeugeinstellungsregister (EVR) erfasst alle registrierungspflichtigen Eisenbahnfahrzeuge der Europäischen Union. Wenn Sie ein Eisenbahnfahrzeug mit deutscher Fahrzeugnummer halten und sich Daten geändert haben, die im EVR vermerkt sind, müssen Sie dies unverzüglich dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) melden.
Solche Änderungen können betreffen:

  • den Status des Eisenbahnfahrzeugs
  • die Halterschaft des Eisenbahnfahrzeugs
  • die Adresse von verantwortlichen Personen, beispielsweise Ihre eigene, die des Eigentümers beziehungsweise der Eigentümerin oder die der instandhaltungsverantwortlichen Person
  • nichttechnische Daten, beispielsweise Daten
    • zu verantwortlichen Personen 
    • zur Genehmigung für das Inverkehrbringen 
    • zur EG‐Prüferklärungen 
    • zur ERATV-Referenz sowie 
    • zu bi- und multilaterale Vereinbarungen
  • technische Daten nach dem Umbau eines oder mehrerer Fahrzeuge

Sie können Änderungen nur über das Antragssystem "e-Service NVR" des EBA melden. Den Zugang zum System beantragen Sie beim EBA.

Voraussetzungen

  • Sie halten ein Eisenbahnfahrzeug und verfügen über ein gültiges Halterkürzel (VKM) und einen Organisationscode (OC).
  • Sie haben einen Zugang zum Antragssystem "e-Service NVR". Diesen können Sie über ein Antragsformular beim EBA beantragen.
  • Das Eisenbahnfahrzeug hat eine deutsche Fahrzeugnummer.
     

Erforderliche Unterlagen

  • bei Statuswechsel nach "Aktiv" oder bei Änderung nichttechnischer Daten:
    • gültige Zulassungsdokumente, beispielsweise:
      • Genehmigung für das Inverkehrbringen
      • Zulassungen anderer Mitgliedstaaten
      • Inbetriebnahmegenehmigung 
      • Serienzulassungen in Verbindung mit einer Konformitätserklärung
    • sofern vorhanden: EG-Prüferklärung Fahrzeuge oder EG-Prüferklärung Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung (ZZS)
  • bei Statuswechsel von "Aktiv" nach "Code 33 Gelöscht/Verschrottet": 
    • Zerlegungs- oder Verschrottungsnachweis
  • bei Halterschaftwechsel:
    • Dokument über die Zustimmung zum Halterschaftwechsel von der Person, die das Fahrzeug bisher gehalten hat oder nun hält und nicht den Antrag stellt
    • gültige Instandhaltungsstellenbescheinigung (ECM Zertifikat) für den betroffenen Fahrzeugtyp (Ausnahmen von der ECM Zertifizierungspflicht sind gesondert zu begründen und nachzuweisen)
  • bei Adressänderung, sofern die Instandhaltungsstelle (ECM) geändert wird: 
    • gültige Instandhaltungsstellenbescheinigung (ECM Zertifikat) für den betroffenen Fahrzeugtyp (Ausnahmen von der ECM Zertifizierungspflicht sind gesondert zu begründen und nachzuweisen)
  • bei Änderung technischer Daten:
    • Beschreibung der Umbaumaßnahme, die zu einer Vergabe einer neuen Fahrzeugnummer führt
    • Erklärung, ob der in Rede stehende Umbau genehmigungspflichtig ist (wenn Ja, so sind neue Zulassungsdokumente dem Antrag beizufügen)

Alternative Nachweise können Sie im Einzelfall mit dem EBA absprechen. Darüber hinaus können Sie je nach Art der Änderung weitere unterstützende Unterlagen einreichen.

Gebühren (Kosten)

Kostenart: variabel
Kostenhöhe (variabel): Ja
Vorkasse: Nein
Bezeichnung der Kosten: Gebühr
Zahlungsweise: SEPA-Überweisung
 

Bemerkung:
Änderung und Ergänzung von Daten im Fahrzeugeinstellungsregister für gleichartige Fahrzeuge in beliebiger Anzahl: 12,00 EUR je Fahrzeug, höchstens 7000 EUR je Antrag
Das Antragsverfahren auf Zugang zum Antragssystem "e-Service NVR" ist kostenlos.

Fristen

Änderungen, die das Fahrzeugeinstellungsregister betreffen, müssen Sie unverzüglich dem EBA melden.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch  

Sie können innerhalb eines Monats Widerspruch gegen die Sach- und Kostenbescheide erheben, die das EBA zu den Anträgen auf Änderung der Fahrzeugeintragung versendet.

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Anträge / Formulare

Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja

Verfahrensablauf

Sie können Änderungen im Fahrzeugeinstellungsregister nur online über das Antragssystem "e-Service NVR" beantragen.

  • Wenn Sie noch keinen Zugang zum Antragssystem "e-Service NVR" haben, beantragen Sie diesen beim Eisenbahn-Bundesamt mithilfe des entsprechenden Formulars.
  • Öffnen Sie die Webseite des Antragssystems "e-Service NVR" des Eisenbahn-Bundesamtes.
  • Loggen Sie sich mit Ihren Nutzerdaten ein, die Sie im Rahmen des Antrags auf Zugang zum Antragssystem "e-Service NVR" festgelegt haben.
  • Wählen Sie das gewünschte Antragsformular zur Änderung oder Ergänzung Ihrer Fahrzeugeintragung aus.
  • Füllen Sie das Antragsformular Schritt für Schritt vollständig aus. Ihnen steht hierbei eine Ausfüllhilfe in PDF-Format zur Verfügung, die Sie im Antragssystem herunterladen können. 
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen (Nachweise) als Datei (PDF, JPEG oder JPG, PNG, TIFF oder TIF, DOCX oder DOC, XLSX oder XLS,) hoch und senden den Antrag ab. Die jeweilige Dateigröße darf 100 MB nicht überschreiten.
  • Übersenden Sie den Antrag an das EBA
  • Das EBA bearbeitet den Antrag. Sofern keine Mängel vorliegen, wird die Antragsbearbeitung abgeschlossen und Ihnen im Antragssystem "e-Service NVR" zurückgegeben. Sofern Mängel bestehen, so erhalten Sie den Antrag zur weiteren Korrektur zurück. 
  • Wurde der Antrag abgeschlossen, so sendet Ihnen das EBA per Post ein Schreiben zu, in dem die Eintragung bestätigt wird. 
  • Sie erhalten außerdem einen Kostenbescheid per Post. Zahlen Sie die Gebühr.
     

Weitere Informationen

Es gibt folgende Hinweise:     
Ab spätestens 16. Juni 2024 wird die Antragstellung auf Fahrzeugregistrierung oder Änderung einer Fahrzeugeintragung über den "e-Service NVR" beim EBA eingestellt. Ab diesem Zeitpunkt können Sie Antrage nur noch über das EVR einreichen.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Fachlich freigegeben am

21.08.2023

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Eisenbahn-Bundesamt (EBA)

Eisenbahnsystem - Fahrzeugeinstellungsregister Änderung
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal

Siehe auch:
Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
Symbol Beschreibung Größe
Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
0.9 MB
Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.