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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Referenzfilmförderung Drehbuch Preproduction beantragen
Beschreibung:

Teaser

Wenn Sie für Ihre besonders aufwendige Maßnahmen Referenzfilmmittel benötigen, können Sie unter bestimmte Voraussetzungen eine Förderung beantragen.

Allgemeine Informationen

Sie können eine Förderung von bis zu 75 Prozent, auf jeden Fall aber bis zu 100.000 EUR für folgende aufwendige Maßnahmen bekommen:

  • Stoffbeschaffung, 
  • Drehbuchbeschaffung, oder 
  • Drehbuchentwicklung, oder 
  • Vorbereitung eines neuen programmfüllenden Filmes verwendet.

Soweit Sie Förderhilfen von anderen Institutionen gewährt bekommen haben, wird Ihnen diese entsprechend projektkostenmindernd angerechnet. 

Sie sind verpflichtet der Filmförderungsanstalt (FFA) mitzuteilen, ob und bei welchen anderen Förderungsinstitutionen Sie für diese Maßnahme Förderhilfen beantragt haben beziehungsweise in welcher Höhe Sie diese erhalten haben. 

Sofern die FFA für Ihre Stoffbeschaffung oder Drehbuchbeschaffung und -entwicklung oder in sonstiger Weise für die Vorbereitung eines neuen programmfüllenden Filmes, Förderhilfen gewährt hat, können Sie diese Kosten in Höhe des geförderten Betrages nicht mehr als Herstellungskosten im Rahmen einer späteren Förderung des Projektes anerkennen lassen.

Sie können die Förderung erst bekommen, wenn Sie einen Antrag auf Auszahlung einreichen.
Ihren Antrag reichen Sie formlos bei der Filmförderungsanstalt (FFA) ein.

Sie haben keinen Rechtsanspruch auf die Bewilligung Ihres Antrags.

Voraussetzungen

Anträge können stellen:

  • Hersteller/in des Films, für den die Referenzmittel zuerkannt wurden

Weitere Voraussetzungen:

  • die Handlungskosten des/der Herstellers/in liegen bei Projekten mit Fertigungskosten bis zu 300.000 EUR bei bis zu 30.000 EUR. 
  • Die Produzententätigkeit kann mit bis zu 5 Prozent der Fertigungskosten ohne Produzentenhonorar kalkuliert werden. 

Beim Antrag muss angegeben werden, ob es sich um ein Kleinstunternehmen, kleines und mittleres Unternehmen (KMU) handelt

  • weniger als 250 Beschäftigten und
  • höchstens 50 Millionen EUR Umsatz im Jahr oder
  • eine maximale Bilanzsumme von 43 Millionen EUR

Erforderliche Unterlagen

Bei der Antragstellung müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

  • Branchenübliche Kalkulation 
  • Finanzierungsplan 
  • Finanzierungsnachweise 
  • Beschreibung der geplanten Maßnahme 
  • Treatment- oder Drehbuchvertrag

Bei Verwendung der Fördermittel für die Vorbereitung eines neuen programmfüllenden Films zusätzlich: 

  • Produktionsreifes Drehbuch 
  • Ausführliche Projektbeschreibung
  • Darlegung der geplanten Auswertung des Films 

Wenn Sie Ihre Maßnahme abgeschlossen haben, müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

  • endgültiges Drehbuch / Treatment
  • Schlusskostenaufstellung (Gegenüberstellung PLAN / IST)
  • Finanzierungsplan
  • bei Anforderung von Stichproben: entsprechende Verträge, Rechnungen und Zahlungsbelege wie zum Beispiel Options-, Lizenz- beziehungsweise Verfilmungsverträge
  • Erklärung zum Sachstand und über den weiteren Fortgang des Projekts

Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.

Fristen

Förderhilfen sind spätestens bis zum Ablauf von drei Jahren nach Erlass des jeweiligen Förderungsbescheides zu verwenden.
Spätestens ein Jahr nach Auszahlung der Referenzmittel muss die FFA über den Verlauf beziehungsweise das Ergebnis der geförderten Maßnahme informiert werden.

Rechtsbehelf

Es ist möglich, Widerspruch einzulegen.

Anträge / Formulare

  • Schriftform nötig: ja
  • persönliches Erscheinen: nein 

Ihren Antrag reichen Sie formlos bei der Filmförderungsanstalt (FFA) ein.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag auf Referenzfilmfördermittel formlos bei der Filmförderungsanstalt (FFA) stellen.

  • Senden Sie Ihren Antrag unterschrieben per Post an die Filmförderanstalt (FFA).
  • Ihr Antrag wird durch die Förderabteilung der FFA bearbeitet und geprüft.
  • Anschließend wird der Antrag dem Vorstand der FFA vorgelegt. 
  • Der Vorstand entscheidet über die Bewilligung oder Ablehnung des Antrages. 
  • Die Entscheidung wird dem Antragsteller durch einen Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid per Post mitgeteilt.
  • Spätestens nach ein Jahr der Auszahlung der Referenzmittel sind Sie verpflichtet, die FFA über den Verlauf beziehungsweise das Ergebnis der geförderten Maßnahmen zu informieren.
  • Die Kosten sind durch Vorlage entsprechender Verträge, wie zum Beispiel Options-, Lizenz- beziehungsweise Verfilmungsverträge, nachzuweisen. 
  • Der Nachweis der Bezahlung ist auf Anforderung durch entsprechende Belege zu erbringen. 

Fachlich freigegeben durch

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Fachlich freigegeben am

10.06.2022
Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
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Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
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Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.