Sie befinden sich hier: Startseite » Bürgerservice

Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
CRS - Mitteilung einer fehlenden Selbstauskunft abgeben
Beschreibung:

Teaser

Ihnen liegt keine Selbstauskunft Ihrer Neukundin oder Ihres Neukundens für den Common Reporting Standard vor? Nach Fristablauf sind Sie als meldepflichtiges Finanzinstitut verpflichtet, das Fehlen der Selbstauskunft zu melden.

Allgemeine Informationen

Der Common Reporting Standard (CRS) ist ein Verfahren zum internationalen Austausch von Steuerinformationen mit dem Ziel der Vermeidung von Steuerflucht. An dem Verfahren beteiligen sich mehr als 100 Staaten, darunter auch die Bundesrepublik Deutschland. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) betreut das Verfahren in Deutschland. 

Der CRS verpflichtet Finanzinstitute in Deutschland, zum Beispiel Banken oder Versicherungen, Informationen über meldepflichtige Finanzkonten ihrer Kundinnen und Kunden an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu übermitteln. Wenn bei Konten ein meldepflichtiger Bezug zum Ausland besteht, tauscht das BZSt diese Daten mit den CRS-Partnerstaaten aus und erhält im Gegenzug Informationen der Partnerländer zu Konten im Ausland, deren Inhaberinnen und Inhaber in Deutschland ansässig sind.

Der CRS regelt auch Sorgfaltspflichten, die die Finanzinstitute zur Identifizierung von meldepflichtigen Konten nachkommen müssen. Dazu gehört die Einholung von Selbstauskünften von Neukundinnen und Neukunden (natürlichen Personen und Rechtsträgern) bei Kontoeröffnung. Die Selbstauskunft enthält Informationen über die steuerliche Ansässigkeit der Inhaberin oder des Inhabers.

Die Selbstauskunft muss spätestens 90 Tage nach Kontoeröffnung vom zuständigen Finanzinstitut eingeholt und an das BZSt übermittelt werden. Liegt sie bis dahin nicht vor, muss das Fehlen der Selbstauskunft dem BZSt gemeldet werden. Die Meldung ist online oder per Post möglich.

Voraussetzungen

Als meldendes deutsches Finanzinstitut sind Sie zur Einholung der Selbstauskunft Ihrer Kundinnen und Kunden verpflichtet. Zu meldenden deutschen Finanzinstituten gehören:

  • in Deutschland ansässige Finanzinstitute (nicht jedoch deren Zweigniederlassungen im Ausland)
  • in Deutschland befindliche Zweigniederlassungen eines im Ausland ansässigen Finanzinstituts

Erforderliche Unterlagen

  • Vordruck „Meldung bei fehlender Selbstauskunft“

Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.

Fristen

Kann innerhalb von 90 Tagen seit der Kontoeröffnung keine gültige Selbstauskunft beschafft oder diese nicht plausibilisiert werden, ist die Mitteilung unverzüglich abzugeben. Es wird nicht beanstandet, wenn die Mitteilung innerhalb eines Monats nach Ablauf der 90-Tage-Frist abgegeben wird.

Bearbeitungsdauer

Es handelt sich um eine reine Meldeverpflichtung. Eine Bearbeitungsdauer gibt es daher nicht.

Rechtsbehelf

Es handelt sich um eine reine Meldeverpflichtung. In der direkten Folge wird kein Verwaltungsakt erlassen, so dass kein Rechtsbehelf erforderlich ist. Ggfs. kann durch die Abgabe der Meldung eine Prüfung der meldenden Finanzinstitute initiiert werden. Gegen die Prüfungsanordnung besteht die Möglichkeit Einspruch einzulegen.

Anträge / Formulare

Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

Verfahrensablauf

Online über das BZStOnline Portal (BOP):

  • Sie benötigen ein BOP- oder Elster-Zertifikat für die Übermittlung über BOP. Falls Sie kein Zertifikat besitzen, gehen Sie folgendermaßen vor:
    • Rufen Sie über die Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) die „Anmeldung des Datensenders zur elektronischen Übermittlung von Daten“ online auf und registrieren sich für das Verfahren CRS. Das Kommunikationshandbuch CRS Teil 1 erläutert Ihnen den Anmeldeprozess 
    • Füllen Sie den Antrag online aus und übermitteln ihn an das BZSt. 
  • Rufen Sie das BOP auf und melden Sie sich mit Ihren Nutzerdaten an.
  • Über die Menüpunkte „Formulare“ – „Alle Formulare“ – „Sonstige Formulare“ kommen Sie zum Menüpunkt „Belegnachreichung“. 
  • Wählen Sie hier den Unterpunkt „Belegnachreichung zu einem Antrag“ aus. 
  • Machen Sie auf den folgenden Formularseiten Angaben zu Ihrem Finanzinstitut und zum Konto, bei dem die Selbstauskunft fehlt. 
    • Das Kommunikationshandbuch CRS Teil 5 leitet Sie durch die korrekte Befüllung des Formulars. Einen Link zum Handbuch finden Sie im Feld „weiterführende Informationen“.    
  • Laden Sie im Bereich Anhänge den von Ihnen ausgefüllten Vordruck „Meldung bei fehlender Selbstauskunft“ als PDF hoch. Es können mehrere Vordrucke als Anhang beigefügt werden.
  • Senden Sie das Online-Formular ab. Sie erhalten eine automatische Versandbestätigung.

Per Post:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des BZSt und öffnen Sie den Vordruck „Meldung einer fehlenden Selbstauskunft“ (Word-Dokument).
  • Füllen Sie das Formular vollständig aus.
  • Senden Sie dieses per Post an das BZSt, Referat St I A 2 / Common Reporting Standard.
  • Sie erhalten halbjährlich eine kumulierte Eingangsbestätigung aller bis dahin eingegangenen Anträge.

Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)

Fachlich freigegeben am

28.03.2022

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
STARTSEITE-NEWS

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
Symbol Beschreibung Größe
Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
0.9 MB
Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.