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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Länderbezogenen Bericht (Country-by-Country Report) für ein multinationales Unternehmen übermitteln
Beschreibung:

Teaser

Wenn Ihr Unternehmen multinational tätig ist, dann müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen länderbezogenen Bericht (auch Country-by-Country Report) übermitteln.

Allgemeine Informationen

Der länderbezogene Bericht hat das Ziel, Finanzbehörden zusätzliche Informationen zu grenzüberschreitenden Geschäftstätigkeiten an die Hand zu geben. Durch die Erstellung länderbezogener Berichte für multinational tätige Unternehmen und deren automatischer Austausch, sollen die Finanzbehörden in die Lage versetzt werden, diese besser zu prüfen. Die länderbezogenen Berichte werden auch Country-by-Country Reports genannt.

Den länderbezogenen Bericht müssen Sie dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) elektronisch über die Massendatenschnittstelle ELMA über das BZStOnline-Portal (BOP) übermitteln.

Voraussetzungen

Meldepflichtige Unternehmen, die einen länderbezogenen Bericht erstellen und melden müssen, sind

  • Unternehmen mit Sitz oder Geschäftsleitung im Inland,
  • die einen Konzernabschluss aufstellen oder nach anderen als den Steuergesetzen aufzustellen haben (inländische Konzernobergesellschaft) und
  • deren Konzernabschluss mindestens ein ausländisches Unternehmen oder eine ausländische Betriebsstätte umfasst und
  • deren im Konzernabschluss ausgewiesenen, konsolidierten Umsatzerlöse im vorangegangenen Wirtschaftsjahr mindestens EUR 750 Millionen betragen haben.

Hinweise

  • Die Meldepflicht des Unternehmens kann auch durch eine beauftragte in- oder ausländische Tochtergesellschaft erfüllt werden.
  • Die Meldeverpflichtung besteht nicht, wenn das inländische Unternehmen von einem anderen Unternehmen beherrscht und in dessen Konzernabschluss einbezogen wird.
  • Wenn das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) aus dem Ausland allerdings keinen länderbezogenen Bericht erhalten hat, ist die inländische Tochtergesellschaft zur Erstellung und Übermittlung verpflichtet. Kann eine einbezogene inländische Konzerngesellschaft die Übermittlung innerhalb der Frist nicht sicherstellen, insbesondere, weil sie den länderbezogenen Bericht weder beschaffen noch erstellen kann, so hat sie dies innerhalb der Frist dem BZSt mitzuteilen. Dabei muss sie alle Angaben machen, über die sie verfügt oder die sie beschaffen kann.

Erforderliche Unterlagen

Für den länderbezogenen Bericht müssen Sie einreichen:

  • eine nach Steuerhoheitsgebieten gegliederte Übersicht
    • Sie sollen zeigen, wie sich die Geschäftstätigkeit Ihres Konzerns auf die Steuerhoheitsgebiete verteilt, in denen Ihr Konzern durch Unternehmen oder Betriebsstätten tätig ist. Zu diesem Zweck sind in der Übersicht bestimmte Geschäftszahlen, ausgehend vom Konzernabschluss Ihres Konzerns, auszuweisen, insbesondere die Umsatzerlöse, Gewinne und Vermögensgegenstände je Steuerhoheitsgebiet.
  • eine Auflistung bestimmter Geschäftszahlen
    • die Umsatzerlöse und sonstigen Erträge aus Geschäftsvorfällen mit nahestehenden Unternehmen
    • die Umsatzerlöse und sonstigen Erträge aus Geschäftsvorfällen mit fremden Unternehmen
    • die Summe aus den Umsatzerlösen und sonstigen Erträgen
    • die im Wirtschaftsjahr gezahlten Ertragsteuern
    • die im Wirtschaftsjahr für dieses Wirtschaftsjahr gezahlten und zurückgestellten Ertragsteuern
    • das Jahresergebnis vor Ertragsteuern,
    • das Eigenkapital
    • der einbehaltene Gewinn
    • die Zahl der Beschäftigten und
    • die materiellen Vermögenswerte
  • eine nach Steuerhoheitsgebieten gegliederte Auflistung aller Geschäftseinheiten mit ihrer wichtigsten Geschäftstätigkeit
    • Sie sollen Unternehmen und Betriebsstätten, die in der nach Steuerhoheitsgebieten gegliederten Übersicht enthalten sind unter Angabe deren wichtigster Geschäftstätigkeit auflisten
  • gegebenenfalls zusätzliche Informationen
    • Sie sollen zum Verständnis der nach Steuerhoheitsgebieten gegliederten Übersicht und Auflistung beitragende Informationen hinzufügen

Gebühren (Kosten)

  • keine

Fristen

  • Meldung durch das Unternehmen: spätestens 1 Jahr nach Ablauf des Wirtschaftsjahres, für das der länderbezogene Bericht zu erstellen ist
  • Meldung durch eine in- oder ausländische Tochtergesellschaft: spätestens 1 Jahr nach Ablauf des Wirtschaftsjahres, für das der länderbezogene Bericht zu erstellen ist
  • Meldung durch eine inländische Tochtergesellschaft, wenn das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) aus dem Ausland keinen länderbezogenen Bericht erhalten hat, die Tochtergesellschaft hieran kein Verschulden trifft und dies erst nachträglich erfährt: 1 Monat
  • Meldung des länderbezogenen Berichts nach Bekanntwerden einer unvollständigen Übermittlung: 1 Monat

Hinweis
Bei der Meldung des länderbezogenen Berichts, für die nicht sichergestellt werden kann, ob der Bericht vollständig übermittelt werden kann, müssen alle verfügbaren Angaben übermittelt werden. Außerdem muss das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gesondert in Kenntnis gesetzt werden.

Bearbeitungsdauer

  • für die Bearbeitung des Antrags: 1 Tag

Anträge / Formulare

  • Schriftform nötig: ja
  • persönliches Erscheinen: nein

Verfahrensablauf

Den länderbezogenen Bericht müssen Sie über die elektronische Massendatenschnittstelle ELMA über das BZStOnline-Portal (BOP) des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) einreichen.

  • Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen.
  • Bringen Sie die erforderlichen Eintragungen in das von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) vorgegebene Schema.
  • Übermitteln Sie den länderbezogenen Bericht elektronisch über die Massendatenschnittstelle ELMA über das BOP.
  • Im BOP wird Ihnen mittels einer elektronischen Datei die Zustimmung oder Ablehnung Ihrer Meldung mitgeteilt.
  • Das BZSt leitet den länderbezogenen Bericht an die jeweils zuständigen Landesfinanzbehörden sowie die betroffenen Teilnehmerstaaten weiter.
  • Die von den Teilnehmerstaaten erhaltenen Daten übermittelt das BZSt an die zuständigen Landesfinanzbehörden.
  • Die zuständigen Landesfinanzbehörden prüfen Ihren länderbezogenen Bericht im Rahmen der Betriebsprüfung.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)

Fachlich freigegeben am

08.01.2021

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
Symbol Beschreibung Größe
Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
0.9 MB
Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.