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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Nachträgliche Einbeziehung von Ehegatten und Abkömmlingen in den Spätaussiedler-Aufnahmebescheid beantragen
Beschreibung:

Teaser

Wenn Sie Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler sind, in Deutschland leben und noch Familienangehörige (Ehegattin oder Ehegatte, Abkömmlinge) im Aussiedlungsgebiet haben, können Sie beantragen, dass diese nachträglich in Ihren Aufnahmebescheid einbezogen werden.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler sind, in Deutschland leben und Familienangehörige (Ehegattin oder Ehegatte, Kinder, Enkelkinder, Urenkelkinder) haben, die noch im Aussiedlungsgebiet leben, können Sie beantragen, dass diese nachträglich in Ihren Aufnahmebescheid einbezogen werden.

Wenn die einzubeziehenden Familienangehörigen volljährig sind, müssen diese grundsätzlich vor der Einreise ins Bundesgebiet einen Deutsch-Sprachnachweis (Zertifikat A 1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen) erbringen. Das Bundesverwaltungsamt prüft in diesem Verfahren, ob die Familienangehörigen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, um in den Aufnahmebescheid nachträglich einbezogen werden zu können. Wenn für die Familienangehörigen ein Einbeziehungsbescheid ausgestellt worden ist, dürfen sie in die Bundesrepublik Deutschland einreisen.

Die Ausreise (zum Beispiel per Bahn, Bus oder Flugzeug) der Familienangehörigen müssen diese selbst organisieren und bezahlen. Nach dem Eintreffen Ihrer Familienangehörigen im Bundesgebiet begeben diese sich zunächst in die Außenstelle Friedland des Bundesverwaltungsamtes. Dort werden sie registriert und einem Bundesland zugewiesen. Aufgrund der Corona-Pandemie wird dem Registrierungsverfahren aktuell eine Unterbringung in einer vom Bund finanzierten Transitunterkunft vorgeschaltet.

Im Anschluss können sie kostenfrei an einem Integrationskurs teilnehmen.

Ihre Geschwister, Eltern, Schwiegereltern und sonstige Verwandten können nicht einbezogen werden.

Voraussetzungen

Nur Ihre Ehegattin oder Ihr Ehegatte sowie Ihre Abkömmlinge (Kinder, Enkelkinder, Urenkelkinder) können nachträglich einbezogen werden.

  • Die Ehe mit der nicht-deutschen Ehegattin oder dem nicht-deutschen Ehegatten besteht seit mindestens 3 Jahren.
  • Ihre Ehegattin oder Ihr Ehegatte sowie Ihre volljährigen Abkömmlinge verfügen über Grundkenntnisse der deutschen Sprache entsprechend dem Niveau A 1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen.

Erforderliche Unterlagen

  • Geburtsurkunde(n) und gegebenenfalls Heiratsurkunde(n), Adoptionsurkunde(n), Scheidungsurkunden aller aussiedlungswilligen Personen
  • Arbeitsbücher der aussiedlungswilligen Personen, die vor dem 01.01.1974 geboren wurden
  • Führungszeugnisse aller aussiedlungswilligen Personen älter als 16 Jahre
  • Bei Volljährigen den Nachweis über Grundkenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau A1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (zum Beispiel durch ein Zertifikat des Goethe-Instituts oder durch einen Sprachstandstest in einer deutschen Auslandsvertretung)
  • Bitte beachten Sie die Hinweise zur Beschaffenheit der einzureichenden Dokumente auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes im Bereich Spätaussiedler.

Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.

Fristen

  • Widerspruchsfrist: 1 Monat nach Bekanntgabe
  • Klagefrist: 1 Monat nach Zustellung des Widerspruchsbescheides

Bearbeitungsdauer

D ie Verfahrensdauer beträgt mehrere Monate bis mehrere Jahre und ist abhängig unter anderem von der Mitwirkung der antragstellenden Person und den Sprachkenntnissen der Familienangehörigen.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Anträge / Formulare

  • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
  • Online-Dienst vorhanden: Ja

Verfahrensablauf

Den Antrag auf nachträgliche Einbeziehung in den Aufnahmebescheid können Sie schriftlich oder online stellen.

Schriftliche Antragstellung:

  • Laden Sie von der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes den Antragsvordruck herunter und drucken Sie ihn aus.
  • Alternativ können Sie das Formular auch schriftlich beim Bundesverwaltungsamt anfordern.
  • Füllen Sie den Vordruck aus und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen beim Bundesverwaltungsamt ein.
  • Per Post erhalten Sie unaufgefordert den jeweiligen Bearbeitungsstand und die Entscheidung des Bundesverwaltungsamtes.

Online-Antragstellung:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie dort das Antragsformular elektronisch aus.
    • Hinweis: Für die Online-Funktion benötigen Sie Ihren Personalausweis mit PIN-Nummer
  • Fügen Sie die weiteren geforderten Unterlagen als Scan hinzu.
  • Senden Sie Ihren Antrag ab.
  • Das BVA prüft Ihren Antrag.
  • Nachdem die Prüfung Ihres Antrags abgeschlossen ist, erhalten Sie unaufgefordert den jeweiligen Bearbeitungsstand und die Entscheidung des Bundesverwaltungsamtes.

Wenn Ihr Antrag bewilligt wird:

  • Die einbezogenen Familienangehörigen begeben sich nach der Ankunft in Deutschland in die Außenstelle Friedland des Bundesverwaltungsamtes.
  • Die Identität der Familienangehörigen wird dort geprüft.
  • Das Registrierverfahren wird dort eingeleitet. Aufgrund der Corona-Pandemie wird dem Registrierungsverfahren aktuell eine Unterbringung in einer vom Bund finanzierten Transitunterkunft vorgeschaltet.
  • Die Familienangehörigen werden nach erfolgreichem Abschluss des Registrierverfahrens einem Bundesland zugeteilt, wobei familiäre Bindungen (Wohnsitz des Spätaussiedlers) berücksichtigt werden.
  • Auf Wunsch können Familienangehörigen im Verteilungsverfahren eine Namenserklärung zur Anpassung des Vor- und Familiennamens an den deutschen Sprachgebrauch abgeben.

Wenn Ihr Antrag abgelehnt wurde:

  • Wenn Sie mit dem Ablehnungsbescheid des Bundesverwaltungsamtes nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit, dagegen Widerspruch einzulegen.
  • Wenn Sie mit dem Widerspruchsbescheid nicht einverstanden sind, können Sie eine Klage beim Verwaltungsgericht Köln erheben.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Fachlich freigegeben am

13.06.2022

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundesverwaltungsamt (BVA)

Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
Symbol Beschreibung Größe
Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
0.9 MB
Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.