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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Schiffsmessbrief beantragen
Beschreibung:

Teaser

Sie besitzen ein Sportboot und wollen oder müssen es im Seeschiffsregister eintragen lassen? Dafür benötigen Sie einen Schiffsmessbrief, den Sie beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) beantragen können.

Allgemeine Informationen

Das BSH stellt für Sportboote international anerkannte Schiffsmessbriefe aus. Diese sind Voraussetzung für die Eintragung in ein Seeschiffsregister.

Die Erteilung von Schiffsmessbriefen ist abhängig von der Länge Ihres Fahrzeuges. 

  • Bei Sportbooten unter 24 Meter Länge (gemäß Artikel 2 Absatz 8 des internationalen Schiffsvermessungs-Übereinkommen) wird eine vereinfachte Vermessung durchgeführt; sie beschränkt sich auf die Feststellung der Länge. Der erteilte Schiffsmessbrief reicht im Allgemeinen für die Eintragung des Sportbootes in ein Seeschiffsregister aus.
    • Auf Wunsch können auch diese kleineren Sportboote nach den internationalen Regeln für Fahrzeuge über 24 Meter Länge vermessen werden. Damit erhalten Sie den Internationalen Schiffsmessbrief.
  • Bei Schiffen über 24 Meter Länge wird eine exakte Vermessung nach den Regeln des Internationalen Schiffsvermessungs-Übereinkommens an Bord durchgeführt. Diese Schiffe erhalten dann einen Internationalen Schiffsmessbrief. 
     

Voraussetzungen

  • Sie besitzen ein Sportboot mit einer Rumpflänge von weniger als 15 Meter Länge und möchten sich freiwillig in ein Seeschiffsregister eintragen lassen.
  • Sie besitzen ein Sportboot mit einer Rumpflänge mit mehr als 15 Meter Länge und müssen somit der Eintragungspflicht in einem Seeschiffsregister nachkommen.
     

Erforderliche Unterlagen

  • Zeichnung oder Skizze des Sportbootes; zum Beispiel Werft-Generalplan (in Kopie)
  • Prospekt des Sportbootes (in Kopie), auch auszugsweise
  • je ein Foto von der Seiten- und der Heckansicht des Sportbootes
  • gegebenenfalls Konformitätserklärung in Kopie
  • gegebenenfalls Herstellerzertifikat in Kopie

Gebühren (Kosten)

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) erhebt Gebühren für die Schiffsvermessung. 

  • Die Gebühr für die Vermessung von Sportfahrzeugen nach dem vereinfachten Verfahren teilt sich auf zwei Punkte auf:
  • Die Vermessung nach dem vereinfachten Verfahren für Sportfahrzeuge (ausschließlich Längenvermessung: EUR 117,00
  • Die Ausstellung eines Schiffsmessbriefes über die Vermessung nach dem vereinfachten Verfahren für Sportfahrzeuge: EUR 133,00.
  • Die Gebühr für die Vermessung nach den Regeln des Internationalen Schiffsvermessungs-Übereinkommen bezieht sich auf das Ergebnis dieser Vermessung und kann somit im Vorfeld nur grob angegeben werden (Grundgebühr EUR 1.000,00 + EUR 0,7 je BRZ + Ausstellung eines Schiffsmessbriefes EUR 175,00)
  • Antragsteller beziehungsweise Antragstellerinnen, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, müssen die Gebühr vorab entrichten. In diesen Fällen kann der Antrag erst nach Eingang der Gebühr für die Sportbootvermessung vom BSH bearbeitet werden.
     

Fristen

Sie müssen keine Fristen einhalten.

Bearbeitungsdauer

Sofern die Unterlagen vollständig und keine Nachfragen Seitens des BSH notwendig sind, dauert die Bearbeitung Ihres Antrags in der Regel 1 Woche.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch bei Ablehnungsbescheid
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Anträge / Formulare

•    Formulare: ja 

•    Onlineverfahren möglich: nein

•    Schriftform erforderlich: ja

•    Persönliches Erscheinen nötig: nein
 

Verfahrensablauf

Die Ausstellung des Schiffsmessbriefes können Sie beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) beantragen:

  • Auf der Website des BSH haben Sie die Möglichkeit, den Antrag als PDF-Datei am Computer auszufüllen und auszudrucken oder zuerst herunterzuladen und auszudrucken um diesen handschriftlich auszufüllen.
  • Das ausgefüllte Antragsformular senden Sie zusammen mit den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen per Post oder 
  • scannen die Unterlagen ein und senden diese per Email an das BSH.
  • Mailadresse: spotbootvermessung@bsh.de

Erläuterungen zum Antrag und Informationen rund um den Schiffsmessbrief erhalten Sie ebenfalls auf der Website des BSH.
 

Weitere Informationen

Als Antragstellerin oder Antragsteller mit Wohnsitz oder Sitz außerhalb von Deutschland müssen Sie eine oder mehrere verantwortliche Personen mit Wohnsitz oder Sitz in der Bundesrepublik Deutschland ständig beauftragt haben, dafür einzustehen, dass in technischen, sozialen und verwaltungsmäßigen Angelegenheiten die in der Bundesrepublik Deutschland für die Seeschiffe geltenden Rechtsvorschriften eingehalten werden. Über die in diesen Fällen nach der Flaggenrechtsverordnung zu erbringenden weiteren Nachweise erteilt das BSH auf Anfrage nähere Auskunft.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
 

Fachlich freigegeben am

19.07.2021

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
Symbol Beschreibung Größe
Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
0.9 MB
Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.