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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Individuelle Netzentgeltvereinbarungen melden und Angaben ändern
Beschreibung:

Teaser

Wenn Sie ein individuelles Netzentgelt mit Ihrem Stromnetz-Betreiber vereinbart haben, müssen Sie dies der Bundesnetzagentur (BNetzA) melden. Sie müssen der BNetzA auch melden, wenn die Vereinbarung endet. Bei Änderungen ist eine neue Vereinbarung nötig.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie als Unternehmen oder Privatperson Strom zu Zeiten nutzen, in denen sonst wenig Strom verbraucht wird oder wenn Sie besonders viel Strom verbrauchen, können Sie mit Ihrem Stromnetz-Betreiber ein individuelles Netzentgelt vereinbaren. Diese individuelle Vereinbarung müssen Sie der Bundesnetzagentur (BNetzA) melden.

Wenn sich die Vertragsparteien, die Anschlusssituation oder die Berechnungsmethodik geändert haben, müssen Sie die ursprünglich gemeldete Vereinbarung beenden und dies ebenfalls der BNetzA mitteilen.

Teilen Sie der BNetzA auch mit, wenn sich bei einer bestehenden Netzentgeltvereinbarung etwas ändert, zum Beispiel Ihr Firmenname oder Ihre Adresse beziehungsweise die Adresse der Stromabnahmestelle.

Eine sogenannte atypische Netznutzung liegt vor, wenn Sie Strom zu ungewöhnlichen Zeiten nutzen. Das heißt, dass das Maximum Ihres Stromverbrauchs im Jahr – die sogenannte Jahreshöchstlast – außerhalb der Zeit liegt, in der bundesweit viel Strom verbraucht wird. In diesem Fall können Sie mit dem Stromnetz-Betreiber ein individuelles Netzentgelt von 20 Prozent des regulären Netzentgelts vereinbaren.

Eine sogenannte stromintensive Netznutzung liegt vor, wenn Sie besonders viel Strom verbrauchen. Das ist der Fall, wenn

  • Sie jährlich mindestens 7.000 Benutzungsstunden Strom verbrauchen. Die Benutzungsstundenzahl ist ein rechnerischer Wert, der sich aus Ihrem Jahresverbrauch geteilt durch die maximale Leistung ergibt.
  • Ihr Verbrauch 10 Gigawattstunden übersteigt.

Sie können in diesem Fall mit dem Stromnetz-Betreiber ein individuelles Netzentgelt vereinbaren in Höhe von

  • 20 Prozent des regulären Netzentgelts bei mindestens 7.000 Benutzungsstunden im Jahr,
  • 15 Prozent des regulären Netzentgelts bei mindestens 7.500 Benutzungsstunden im Jahr,
  • 10 Prozent des regulären Netzentgelts bei mindestens 8.000 Benutzungsstunden im Jahr.

Voraussetzungen

  • Sie nutzen den Strom für den eigenen Verbrauch.
  • Ihre Netznutzung ist atypisch oder stromintensiv.

Erforderliche Unterlagen

Bei Stromverbrauch zu ungewöhnlichen Zeiten (atypische Netznutzung):

  • von allen Vertragsparteien unterzeichnete individuelle Netzentgeltvereinbarung
  • aktuelle, im ersten Jahr der Vereinbarung geltende Netznutzungsentgelte
  • aktuelle, im ersten Jahr der Vereinbarung geltende Zeitfenster des Verbrauchsmaximums
  • Zustimmungserklärung des Stromlieferanten bei einem All-Inklusive-Vertrag
  •  

Bei besonders hohem Stromverbrauch (stromintensive Netznutzung):

  • von allen Vertragsparteien unterzeichnete individuelle Netzentgeltvereinbarung
  • vom Netzbetreiber durchgeführte, detaillierte Berechnung des individuellen Netzentgelts unter Berücksichtigung des physikalischen Pfads
  • vollständige Darstellung der konkreten Anschlusssituation
  • Darstellung des physikalischen Pfads (zum Beispiel mit Hilfe eines Netzplans)
  • aktuelle, im ersten Jahr der Vereinbarung geltende Netznutzungsentgelte
  • Zustimmungserklärung des Stromlieferanten bei einem All-Inklusive-Vertrag

Bei Änderungen zu einer bestehenden Netzentgeltvereinbarung:

  • Nachweis der Änderung, zum Beispiel Handelsregisterauszug mit neuem Firmennamen oder neuer Adresse

Falls Sie den Antrag für eine andere Person oder Organisation stellen:

  • Vollmacht

Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.

Fristen

Sie müssen der BNetzA Ihre individuelle Netzentgeltvereinbarung spätestens bis zum 30. September des Jahres melden, ab dem die Vereinbarung erstmalig gilt.

Rechtsbehelf

Entfällt

Verfahrensablauf

Eine individuelle Netzentgeltvereinbarung können Sie online oder per Post oder Fax an die BNetzA melden.

Individuelle Netzentgeltvereinbarung, deren Ende oder Änderungen online melden:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und öffnen Sie das Online-Formular zur Anzeige einer individuellen Netzentgeltvereinbarung.
    • Hinweis: Für das Online-Formular benötigen Sie ein elektronisches Ausweisdokument, zum Beispiel ein persönliches ELSTER-Zertifikat oder ein ELSTER-Organisationszertifikat.
  • Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei (PDF, DOC, JPEG, PNG, ZIP, maximal 10 Megabyte pro Datei) hoch und senden Sie das Formular online ab.
  • Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.
  • Die BNetzA prüft Ihre Angaben und Unterlagen.
  • Die BNetzA benachrichtigt Sie, wenn Sie Angaben oder Unterlagen nachreichen müssen.

Individuelle Netzentgeltvereinbarung per Post oder Fax melden:

  • Gehen Sie auf die Internetseite der BNetzA und laden Sie das entsprechende Tabellenkalkulationsformular zur Meldung herunter. Bitte verwenden Sie je nach Fall entweder das Formular für atypische oder für stromintensive Netznutzung.
  • Füllen Sie das Formular aus.
  • Senden Sie das Formular im XLS-Format (nicht im Dateiformat PDF oder ähnliches) vorab per E-Mail an die E-Mail-Adresse 19-anzeige@bnetza.de der BNetzA. Bitte schreiben Sie als Betreff der E-Mail „Anzeige“ sowie das Jahr, ab dem das individuell vereinbarte Netzentgelt gelten soll (zum Beispiel „Anzeige 2021“).
  • Drucken Sie das Formular aus, unterschreiben Sie es und senden Sie es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder Fax an die BNetzA.
  • Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.
  • Die BNetzA prüft Ihre Angaben und Unterlagen.
  • Die BNetzA benachrichtigt Sie, wenn Sie Angaben oder Unterlagen nachreichen müssen.
  • Die BNetzA teilt Ihnen Ihr Geschäftszeichen mit. Das Geschäftszeichen benötigen Sie für die weitere Kommunikation mit der BNetzA.

Ende einer individuellen Netzentgeltvereinbarung oder Änderungen an einer bestehenden Netzentgeltvereinbarung per Post oder Fax melden:

  • Verfassen Sie ein formloses Schreiben mit Angaben zur zuletzt angemeldeten Person oder Organisation, der Art der Nutzung (atypisch oder stromintensiv), Ihrem Geschäftszeichen und begründen Sie die Beendigung beziehungsweise nennen Sie den Änderungsbedarf. Drucken Sie das Schreiben aus, unterschreiben Sie es und senden Sie es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder Fax an die BNetzA.
  • Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.
  • Die BNetzA prüft Ihre Angaben und Unterlagen.

Die BNetzA benachrichtigt Sie, wenn Sie Angaben oder Unterlagen nachreichen müssen.

Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Fachlich freigegeben am

02.05.2023

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundesnetzagentur (BNetzA)

Anzeige individuelle Netzentgeltvereinbarungen Entgegennahme
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal

Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
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Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
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Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.