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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Teilarbeitslosengeld beantragen
Beschreibung:

Teaser

Wenn Sie nebeneinander mehrere versicherungspflichtige Beschäftigungen ausgeübt haben und eine dieser versicherungspflichtigen Beschäftigungen verlieren, können Sie Teilarbeitslosengeld beantragen.

Allgemeine Informationen

Das Teilarbeitslosengeld ist eine Entgeltersatzleistung und soll das Arbeitsentgelt teilweise ersetzen, das Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wegen der Teilarbeitslosigkeit nicht erzielen können. 

Sie haben Anspruch auf Teilarbeitslosengeld, wenn Sie

  • teilarbeitslos sind,
  • sich mit einem elektronischen Identitätsnachweis, zum Beispiel mit einem Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion, elektronisch im Fachportal der Bundesagentur für Arbeit oder persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit teilarbeitslos ge-meldet und 
  • die Anwartschaftszeit für Teilarbeitslosengeld erfüllt haben.

Der Anspruch auf Teilarbeitslosengeld entsteht mit der erstmaligen Erfüllung aller Anspruchsvoraussetzungen: in der Regel ist dies der Tag der persönlichen (Teil-)Arbeitslosmeldung.

Dauer des Teilarbeitslosengeldes

Sie haben Anspruch auf Teilarbeitslosengeld für 6 Monate.

Höhe des Teilarbeitslosengeldes

Ihr Teilarbeitslosengeld berechnet sich in der Regel anhand des Bruttoarbeitsentgeltes, das Sie im letzten Jahr vor der Entstehung Ihres Anspruchs auf Teilarbeitslosengeld durchschnittlich bei der verlorengegangenen Beschäftigung verdient haben. Die Höhe beträgt

  • für Teilarbeitslose mit einem Kind 67 Prozent
  • für die übrigen Teilarbeitslosen 60 Prozent

des um die gesetzlichen Abzüge, die bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gewöhnlich anfallen, verminderten Bruttoarbeitsentgeltes. 

Während Sie Teilarbeitslosengeld beziehen, sind Sie grundsätzlich gesetzlich kranken-, pflege- und rentenversichert. 

Sie sind unfallversichert, wenn Sie während des Leistungsbezugs eine besondere Aufforderung erhalten, die Agentur für Arbeit oder eine andere Stelle aufzusuchen. 

Änderungen (wie etwa Krankheit, Urlaub, Umzug, Aufnahme einer Arbeit) müssen Sie unverzüglich, am einfachsten online mitteilen. Alternativ können Sie die Mitteilungen auch schriftlich, telefonisch oder persönlich vornehmen.
 

Voraussetzungen

  • Sie haben Anspruch auf Teilarbeitslosengeld, wenn Sie
    • teilarbeitslos sind,
    • sich elektronisch im Fachportal der Bundesagentur für Arbeit oder persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit teilarbeitslos gemeldet und 
    • die Anwartschaftszeit für Teilarbeitslosengeld erfüllt haben.
  • Teilarbeitslos sind Sie, wenn Sie
    • eine versicherungspflichtige Beschäftigung verloren haben, die Sie neben mindestens einer weiteren versicherungspflichtigen Beschäftigung ausgeübt haben,
    • die weitere(n) versicherungspflichtige(n) Beschäftigung(en) nach wie vor ausüben,
    • eine neue versicherungspflichtige Beschäftigung suchen,
    • den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen. Sie sind also in der Lage und bereit, eine versicherungspflichtige Beschäftigung unter arbeitsmarktüblichen Bedingungen aufzunehmen.
  • Eine versicherungspflichtige Beschäftigung ist eine Beschäftigung, in der Sie monatlich mehr als EUR 450,00 Brutto verdienen. 
  • Umfasst die fortgeführte versicherungspflichtige Beschäftigung mindestens 15 Stunden pro Woche, gelten Sie als teilarbeitslos. Wenn Sie diese Beschäftigung ebenfalls verlieren, sind Sie nicht mehr teilarbeitslos und haben keinen Anspruch auf Teilarbeitslosengeld. Wenn Sie weiterhin Leistungen beziehen möchten, müssen Sie sich unverzüglich elektronisch im Fachportal der Bundesagentur für Arbeit oder persönlich arbeitslos bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit melden und Arbeitslosengeld beantragen.
  • Wenn die fortgeführte Beschäftigung weniger als 15 Stunden umfasst, sind Sie teilarbeitslos, wenn Sie eine Beschäftigung unter 15 Stunden wöchentlich suchen. 
  • Die Teilarbeitslosmeldung muss elektronisch im Fachportal der Bundesagentur für Arbeit oder persönlich bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit erfolgen. Mit der persönlichen Teilarbeitslosmeldung gilt das Teilarbeitslosengeld als beantragt. 
  • Die Anwartschaftszeit für das Teilarbeitslosengeld haben Sie erfüllt, wenn Sie in den letzten 2 Jahren vor der Teilarbeitslosmeldung und der eingetretenen Teilarbeitslosigkeit mindestens 12 Monate nebeneinander in mehrere versicherungspflichtige Beschäftigungen ausgeübt haben.
  • Der Anspruch auf Teilarbeitslosengeld erlischt
    • spätestens nach Ablauf eines Jahres seit seiner Entstehung, auch während des Leistungsbezuges oder
    • wenn Sie die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erfüllen oder
    • wenn Sie eine Erwerbstätigkeit für mehr als 2 Wochen oder mit einer Arbeitszeit von mehr als 5 Stunden wöchentlich aufnehmen.

Anrechnung von Nebeneinkommen:

  • Bei einer nicht versicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit, die Sie während des Bezuges von Teilarbeitslosengeld ausüben und die nicht zum Erlöschen des Anspruchs führt, wird geprüft, ob und in welchem Umfang das Nebeneinkommen auf das Teilarbeitslosengeld anzurechnen ist. 
  • Das Einkommen aus einer fortgeführten versicherungspflichtigen Beschäftigung ist kein Nebeneinkommen und wird deshalb nicht angerechnet. 

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis mit aktueller Meldeadresse
  • Pass/Ersatzdokument in Verbindung mit aktueller Meldebescheinigung
  • Bei einer Online-Teilarbeitslosmeldung: Ausweis mit freigeschalteter und aktivierter Online-Ausweisfunktion
  • Arbeitsbescheinigung der verlorenen Beschäftigung (vom Arbeitgeber auszufüllen)
  • Bescheinigung für den Bezug von Teilarbeitslosengeld über das fortdauernde Beschäftigungsverhältnis (vom Arbeitgeber auszufüllen)

Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, zum Beispiel: 

  • Bescheinigung über Nebeneinkommen

Fristen

Teilarbeitslosengeld gilt mit der persönlichen Teilarbeitslosmeldung als beantragt, wenn Sie keine andere Erklärung abgeben. Sie vermeiden Nachteile, wenn Sie 

  • sich spätestens am 1. Tag der Teilarbeitslosigkeit teilarbeitslos melden,
  • sich fristgerecht arbeitsuchend melden, 
  • unverzüglich Änderungen mitteilen, die sich nach der Antragstellung in Ihren persönlichen Verhältnissen ergeben.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch oder Klage einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag oder im Widerspruchsbescheid.
  • Sozialgerichtliche Klage

Anträge / Formulare

Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: 

  • Nein (Antragstellung)
  • Ja (Teilarbeitslosmeldung)

Verfahrensablauf

Teilarbeitslosengeld können Sie bei Ihrer örtlichen Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit beantragen. 

  • Eventuell müssen Sie noch "Zusatzblätter" ausfüllen, wenn die Agentur für Arbeit weitere Angaben benötigt.
  • Die Agentur für Arbeit prüft dann Ihren Anspruch auf Teilarbeitslosengeld.
  • Über die Bewilligung der Leistungen bekommen Sie per Post einen schriftlichen Bescheid, in dem auch die Höhe und der Zeitraum der Zahlungen vermerkt ist.
  • Falls Ihre Antragsunterlagen oder sonstige Gründe eine abschließende Entscheidung noch nicht zulassen, kann Ihnen die Agentur für Arbeit einen Vorschuss bewilligen. Dies gilt nur sofern Ihr Leistungsanspruch dem Grunde nach besteht.
  • Das Teilarbeitslosengeld wird monatlich nachträglich kostenfrei auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen. Das bedeutet, dass die Leistung für den jeweils aktuellen Monat zum Ende des Monats ausgezahlt wird.
  • In Ausnahmefällen können Sie sich das Teilarbeitslosengeld bar auszahlen lassen. Die “Zahlungsanweisung zur Verrechnung“ können Sie innerhalb eines Monats bei Ihrem Geldinstitut zur Gutschrift einreichen oder sich (oder einer von Ihnen beauftragten Person) den Betrag bei jeder Auszahlungsstelle der Deutschen Post oder der Deutschen Postbank bar auszahlen lassen. Dadurch entstehen jedoch zusätzliche Kosten.

Weitere Informationen

Bitte informieren Sie sich auch zu diesen Themen: 

  • Arbeitsuchend melden 
  • Persönliche Arbeitslosmeldung
  • Veränderungsmitteilung bei Arbeitslosigkeit
  • Arbeitslosengeld Bewilligung
     

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Fachlich freigegeben am

10.06.2022

Urheber

Bundesagentur für Arbeit (BA)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
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Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
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Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
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© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.