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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Maßnahme, die auf eine Ausbildung vorbereitet, beantragen
Beschreibung:

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Die Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) hilft Ihnen, wenn Sie Probleme haben, eine Ausbildung zu finden oder eine Ausbildung abgebrochen haben. Mit der BvB können Sie die Zeit bis zu Ihrer (nächsten) Ausbildung sinnvoll nutzen und kommen auf dem Weg ins Berufsleben voran.

Allgemeine Informationen

Die Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) kann Sie auf eine Ausbildung vorbereiten und Ihnen dabei helfen, einen passenden Ausbildungsberuf und eine passende Ausbildungsstelle zu finden.

Während der Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme haben Sie Unterricht und absolvieren auch mehrere Betriebspraktika. Dadurch können Sie verschiedene Berufe kennenlernen, in unterschiedliche Arbeitswelten hineinschnuppern und eine Berufswahlentscheidung treffen.

Ihnen werden Kenntnisse und Fertigkeiten für die Aufnahme einer beruflichen Erstausbildung beziehungsweise für die Aufnahme einer Arbeit vermittelt.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie in der Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme auch einen Hauptschulabschluss beziehungsweise gleichwertigen Schulabschluss nachholen.

Auch als junger Mensch mit Behinderungen können Sie an einer allgemeinen Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teilnehmen.

Ziel ist es, Sie in den Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt einzugliedern.

Während einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme können Sie in der Regel Berufsausbildungsbeihilfe erhalten. Auch können in der Regel Ihre Fahrkosten und gegebenenfalls Kinderbetreuungskosten übernommen werden.

Hinweis für Kundinnen und Kunden, die Leistungen vom Jobcenter (Bürgergeld) erhalten:

Bei Teilnahme an einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalten Sie ab dem 01.07.2023 einen zusätzlichen Bürgergeldbonus in Höhe von 75 Euro monatlich. Einen eigenen Antrag müssen Sie dafür nicht stellen. 

Voraussetzungen

Eine Teilnahme kommt in Frage, wenn:

  • Sie nicht mehr vollzeitschulpflichtig sind
  • Sie noch nicht die erforderliche Ausbildungsreife oder Berufseignung besitzen oder
  • Ihnen die Aufnahme einer Ausbildung oder Arbeit noch nicht gelungen ist und Ihre Eingliederungschancen durch die Teilnahme an einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme verbessert werden können oder
  • Sie Ihre Ausbildungsstelle verloren haben und sich beruflich neu orientieren möchten oder
  • Sie keinen Schulabschluss haben und einen Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Schulabschluss nachholen möchten.

Falls Sie bereits an einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teilgenommen haben, können Sie erneut gefördert werden, wenn die Teilnahme für den Eingliederungserfolg erforderlich ist.

Auch als junger Mensch mit Behinderungen können Sie an einer allgemeinen Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teilnehmen, sofern

  • Ihr individueller Förderbedarf damit abgedeckt werden kann und
  • die Teilhabe am Arbeitsleben erreicht wird.

Besondere Voraussetzungen für Ausländerinnen und Ausländer:

Als Ausländerin und Ausländer sollten Sie das Sprachniveau B1 haben und schulische Kenntnisse besitzen, die einen erfolgreichen Übergang in eine Berufsausbildung erwarten lassen.

Neben den bereits aufgeführten Voraussetzungen können Sie grundsätzlich gefördert werden, wenn

  • Sie nicht vom Arbeitsmarktzugang ausgeschlossen sind. Eine Förderung ist nicht möglich, wenn ein Beschäftigungsverbot vorliegt;
  • Ihnen eine Erwerbstätigkeit erlaubt ist, aber auch, wenn Ihnen die Ausländerbehörde eine Erwerbstätigkeit erlauben kann (zum Beispiel als Gestattete oder Gestatteter mit dem Vermerk in der Aufenthaltsgestattung, dass die Erwerbstätigkeit nur mit Erlaubnis der Ausländerbehörde zulässig ist.). Für die Teilnahme an Berufsvorbereitenden Maßnahmen ist die Erlaubnis noch nicht erforderlich;
  • Sie als Gestattete oder Gestatteter zusätzlich einen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland von mindestens 15 Monaten zum Zeitpunkt der Förderentscheidung nachweisen können. Für Gestattete, die vor dem 1. August 2019 eingereist sind, gilt eine verkürzte Frist von 3 Monaten;
  • Sie mit einem rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland geduldet sind und Ihre Abschiebung zum Zeitpunkt der Förderentscheidung seit mindestens 9 Monaten ausgesetzt ist, um an einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teilnehmen zu können. Für Geduldete, die vor dem 1. August 2019 eingereist sind, gilt eine verkürzte Frist von 3 Monaten.

Erforderliche Unterlagen

  • Schulzeugnis
  • Sollte kein Schulabschluss vorliegen: Nachweis der Erfüllung der Vollzeitschulpflicht
  • Für Ausländerinnen und Ausländer: Nachweis des aktuellen Aufenthaltstitels

Gegebenenfalls können sich aus dem Beratungsgespräch mit Ihrer Berufsberaterin/ Ihrem Berufsberater der Agentur für Arbeit beziehungsweise den Integrationsfachkräften des Jobcenters weitere durch Sie beizubringende Unterlagen ergeben.

Fristen

Es gibt keine Frist. Für Sie ist es jedoch wissenswert, dass die Berufsvorbereitenden Maßnahmen im September eines Jahres beginnen.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Sozialgericht

Anträge / Formulare

Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Online-Dienste vorhanden: Ja

Verfahrensablauf

Ob eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme für Sie in Frage kommt, entscheidet die Berufsberatung der Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter:

  • Vereinbaren Sie dazu zunächst einen Termin mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.
    • Wenn Sie noch keine persönliche Ansprechperson in der Agentur für Arbeit haben, vereinbaren Sie einen Termin unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 4 555500.
    • Wenn Sie bereits vom Jobcenter betreut werden, vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer persönlichen Ansprechperson.
  • In dem Beratungsgespräch besprechen Sie gemeinsam, ob Sie an einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teilnehmen können.
  • Stellt Ihre Berufsberaterin beziehungsweise Ihr Berufsberater fest, dass Sie für die Teilnahme an einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme in Frage kommen, werden Sie umgehend dafür vorgemerkt.
  • Wenn Sie an einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teilnehmen möchten, müssen Sie der Agentur für Arbeit bestimmte Dokumente übermitteln. Welche das sind, erfahren Sie in Ihrem Beratungstermin. Die angeforderten Dokumente laden Sie als Dateien über den Upload-Service auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit hoch.
  • Sie erhalten eine Mitteilung, sobald ein Teilnahmeplatz vorhanden ist.

Weitere Informationen

Bietet das Bundesland, in dem Sie wohnen, eine schulische berufsvorbereitende Maßnahme mit Erwerb des Hauptschulabschlusses an, ist eine Teilnahme an dieser Maßnahme vorrangig.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Fachlich freigegeben am

07.08.2023

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundesagentur für Arbeit (BA)

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme Bewilligung
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal

Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
Symbol Beschreibung Größe
Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
0.9 MB
Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.