Sie befinden sich hier: Startseite » Bürgerservice

Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Übertragung der Mietwagengenehmigung beantragen
Beschreibung:

Teaser

Sie wollen die Genehmigung für Ihr Mietwagengewerbe von einer anderen Unternehmerin oder von einem anderen Unternehmer auf sich selbst übertragen? Dazu müssen Sie einen Antrag stellen.

Allgemeine Informationen

Für die Übertragung der Genehmigung zur gewerbsmäßigen Beförderung von Personen mit Mietwagen müssen Sie einen Antrag stellen. Diesen können Sie bei der für Sie zuständigen Verkehrsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt beziehungsweise des jeweiligen Landkreises stellen.

Voraussetzungen

  • Es liegt ein abgeschlossener Vertrag zwischen der abgebenden und der annehmenden Vertragspartei, aus dem der Willen zur Übertragung hervorgeht.
  • Die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes sind gewährleistet.
  • Es liegen keine Tatsachen für die Unzuverlässigkeit der antragstellenden Person als Unternehmerin oder Unternehmer oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Person vor.
  • Die Antragstellerin oder der Antragsteller als Unternehmerin oder Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person ist fachlich geeignet.
  • Die Antragstellerin oder der Antragsteller und die von ihm mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmerinnen oder Unternehmer haben ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts in Deutschland.
  • Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten die Voraussetzungen als erfüllt.

Erforderliche Unterlagen

  • formlose Begründung, warum die Mietwagen-Genehmigung übernommen werden soll
  • abgeschlossener Vertrag zwischen der abgebenden und der annehmenden Vertragspartei, aus dem der Willen zur Übertragung hervorgehen muss
  • Formeller Antrag (Name, Vorname der Antragstellerin oder des Antragstellers; Wohn- und Betriebssitz; bei natürlichen Personen Geburtstag, Geburtsort; Anzahl der Fahrzeuge, Fahrzeugtyp, Fassungsvermögen der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge)
  • Dienstzeugnisse oder Prüfungszeugnisse (zur fachlichen Eignung) der Antragstellerin oder des Antragstellers oder der zur Führung der Geschäfte bestellten Person
  • Eigenkapitalbescheinigung / Zusatzbescheinigung (Vordruck gem. § 2 Abs. 2 Nr. 2/ § 2 Abs.3 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr -PBZugV), nicht älter als 3 Monate
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, der Gemeinde, der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft, nicht älter als 3 Monate (vom Unternehmen, der gesetzlichen Vertreterin oder dem gesetzlichen Vertreter sowie der zur Führung der Geschäfte bestellten Person / Verkehrsleitung)
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde nach § 30 Absatz 5 BZRG
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Absatz 5 GewO (bei Unternehmen)
  • Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER)

Allgemeine Unterlagen:

  • Fahrzeugliste, gegebenenfalls Mietfahrzeuge mit Mietvertrag beziehungsweise Leasingliste
  • Nachweis der Haftpflichtversicherung für Mietwagen einschließlich Wagniskennzahl (WKZ)
  • Gewerbeanmeldung

Gebühren (Kosten)

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach: 

  • der Anzahl der Fahrzeuge und
  • der Laufzeit der Genehmigung.

Fristen

Fristen beginnen erst bei Vorlage eines entscheidungsfähigen Antrags zu laufen. Liegt Ihr Antrag vollständig vor, wird innerhalb von 3 Monaten über ihn entschieden. Die Frist kann bei Notwendigkeit um 3 Monate verlängert werden.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann zwischen den zuständigen Verkehrsbehörden variieren. Die Bearbeitungsdauer kann unter anderem davon abhängen, ob alle entscheidungsrelevanten Unterlagen vorgelegt wurden, beziehungsweise ob Nachforderungen von Unterlagen notwendig werden.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Zuständige Stelle

Verkehrsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt beziehungsweise des jeweiligen Landkreises

Anträge / Formulare

Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Verfahrensablauf

Gehen Sie wie folgt vor, um eine Übertragung der Genehmigung für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Mietwagen zu erhalten:

  • Stellen Sie einen entsprechenden Antrag bei der für Sie zuständigen Verkehrsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt beziehungsweise des jeweiligen Landkreises und fügen Sie dem Antrag alle erforderlichen Unterlagen bei.
  • Die Behörde bearbeitet Ihren Antrag und führt die notwendigen Anhörverfahren durch. 
  • Sie erhalten einen Bescheid über die Übertragung der Mietwagengenehmigung einschließlich der Aushändigung der Genehmigungsurkunden.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr

Fachlich freigegeben am

18.11.2022
Siehe auch:
Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
STARTSEITE-NEWS

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
Symbol Beschreibung Größe
Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
0.9 MB
Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.