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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Ein Kind aus dem Ausland adoptieren
Beschreibung:

Teaser

Sie wollen ein Kind aus dem Ausland adoptieren? Dieser Prozess wird von dem Jugendamt und der Auslandsvermittlungsstelle begleitet. 

Allgemeine Informationen

Von einer Auslandsadoption spricht man dann, wenn das Kind vor der Adoption in einem anderen Staat lebt und aufgrund der Adoption nach Deutschland zieht oder ziehen soll. Dabei spielt die Staatsangehörigkeit des Kindes und Ihre eigene Staatsangehörigkeit keine Rolle.

Die Adoption kann im Ausland, aber auch in Deutschland stattfinden. Meistens wird sie jedoch im Herkunftsland ausgesprochen.
Als Auslands-Adoptionen gelten auch Adoptionen, die in Deutschland durchgeführt werden, wenn das Kind erst in den letzten 2 Jahren vor der Antragsstellung nach Deutschland gekommen ist und die Annehmenden in Deutschland leben.

Während der gesamten Zeit werden Sie von einer Vermittlungsstelle begleitet, die Sie berät und unterstützt. Auf Wunsch ist die Vermittlungsstelle auch noch nach dem Abschluss des Adoptions-Verfahrens für Sie da. Die Herkunftsländer wollen nach der Adoption in der Regel in Form von Entwicklungsberichte über den Lebensweg der Kinder informiert werden. Auch dies bespricht die Vermittlungsstelle mit Ihnen.

Voraussetzungen

Wenn Sie ein Kind adoptieren möchten, dann müssen Sie nach deutschem Recht unbeschränkt geschäftsfähig und mindestens 25 Jahre alt sein. Wenn Sie verheiratet sind, muss mindestens einer der beiden Eheleute 25 Jahre alt sein, wobei der jüngere Ehepartner mindestens 21 Jahre alt sein muss.

Ein Höchstalter für Adoptiveltern ist gesetzlich nicht festgelegt. Der Altersunterschied zum Adoptivkind sollte laut Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter einem natürlichen Abstand entsprechen.
Normalerweise gilt: Ein Ehepaar - ungeachtet des Geschlechts - kann ein Kind nur gemeinsam adoptieren. Ob eine Auslandsadoption durch gleichgeschlechtliche Paare möglich ist, hängt wesentlich von der Rechtslage im Herkunftsland des Adoptivkindes ab. Aber auch Alleinstehende können ein Kind adoptieren.

Sie müssen als Adoptiveltern geeignet sein. Darüber hinaus müssen Sie speziell für eine Auslandsadoption geeignet sein.

Weitere Voraussetzungen ergeben sich aus dem Recht des Staates, aus dem das Kind stammt. 
 

Zuständige Stelle

Landesjugendamt

Verfahrensablauf

Der Ablauf einer internationalen Adoption verläuft in den meisten Fällen in 3 Schritten:

  1. Vermittlungsverfahren in Deutschland
  2. Adoptionsverfahren im Ausland
  3. Anerkennung der Adoption in Deutschland

Im Einzelnen:

  • Sie melden sich bei einer bei Vermittlungsstelle für Auslandsadoptionen. Das kann entweder die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes sein oder eine nichtstaatliche Vermittlungsstelle, die für Auslands-Adoptionen zugelassen ist. Durch die Fachkräfte erhalten Sie eine erste Beratung.
  • Darauf wird geprüft, ob Sie für die Adoption geeignet sind. Diese Eignungsprüfung besteht aus zwei Teilen: 
  • In der allgemeinen Eignungsprüfung wird geprüft, ob Sie grundsätzlich für eine Adoption geeignet sind. Dies macht normalerweise Ihr Jugendamt.
  • In der länderspezifischen Eignungsprüfung wird geprüft, ob Sie speziell für die Adoption eines Kindes aus dem Ausland geeignet sind. Das macht Ihre Auslandsvermittlungsstelle, bei der Sie sich beworben haben. 
  • Nach einer positiven Überprüfung übermittelt Ihre Auslandsvermittlungsstelle Ihre Adoptionsbewerbung an die Fachstelle für Adoptionen in dem Staat, für den Sie sich entschieden haben.
  • Meist dauert es einige Zeit, bis Ihnen ein Kind vorgeschlagen wird, das Sie als Eltern braucht. Während dieser Wartezeit werden Sie von Ihrer Auslandsvermittlungsstelle weiter beraten und auf die Adoption vorbereitet. 
  • Wenn Ihnen ein Kind vorgeschlagen wird, erfahren Sie in der Regel bereits einiges über das Kind, etwa über sein Alter, seinen Gesundheitszustand oder seine Vorgeschichte. Ihre Vermittlungsstelle bespricht den Vorschlag mit Ihnen und hilft Ihnen bei der Entscheidung, ob Sie das Adoptionsverfahren mit dem vorgeschlagenen Kind fortsetzen wollen. Sie reisen in das Herkunftsland des Kindes, um es kennenzulernen und - je nach Regelung im Herkunftsstaat - mit ihm die Adoptionspflegezeit zu verbringen.
  • Meistens wird das Adoptionsverfahren im Herkunftsland des Kindes durchgeführt. Dazu berät Sie Ihre Vermittlungsstelle, bereitet Sie auf das Verfahren vor und unterstützt Sie während des Verfahrens.
  • Nach dem Adoptionsverfahren im Ausland muss die Adoption in Deutschland anerkannt werden. Hat sich das Herkunftsland des Kindes dem „Haager Adoptionsübereinkommen“ angeschlossen, stellt es Ihnen eine Bescheinigung aus (nach Artikel 23 HAÜ), mit der die Adoption automatisch in Deutschland anerkannt ist; ansonsten müssen Sie die Anerkennung beim Familiengericht in Deutschland beantragen. Erst mit der Anerkennung ist die ausländische Adoption auch in Deutschland wirksam. Mehr Informationen finden sie unter Wie wird die ausländische Adoption in Deutschland anerkannt?
  • Den Antrag auf Anerkennung können Sie schon vom Herkunftsland des Kindes ausstellen. Dies ist in aller Regel auch nötig, damit Sie mit dem Kind nach Deutschland einreisen können: Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, stellt Ihre Vermittlungsstelle Ihnen eine Bescheinigung aus, dass sie Ihr Adoptionsverfahren durchgeführt hat. Mit dieser Bescheinigung können Sie ein Visum oder andere Einreisepapiere für das Kind beantragen, bei der deutschen Botschaft oder einer anderen Auslandsvertretung im Herkunftsland des Kindes. 
  • Sobald Sie die Einreisepapiere bekommen haben, können Sie mit dem Kind nach Deutschland einreisen.
     

Weitere Informationen

Sie haben keinen Rechtsanspruch auf die Vermittlung eines Kindes.

Fachlich freigegeben durch

Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Bremen

Fachlich freigegeben am

23.12.2022
Siehe auch:
Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
Symbol Beschreibung Größe
Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
0.9 MB
Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.