2026-03-20: Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 2 "Markesche Straße" - Ortsteil Raguhn gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Raguhn-Jeßnitz
Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 2 "Markesche Straße" - Ortsteil Raguhn gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.08.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 2 "Markesche Straße" - Ortsteil Raguhn gem. § 13a BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB durch Aushang am Schaukasten und Veröffentlichung im Internet am 19.12.2025 ortsüblich bekannt gemacht; im Amtsblatt Nr. 09 / 2025 vom 26.09.2025 hierauf nachrichtlich verwiesen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt gem. 13a Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 BauGB im beschleunigten Verfahren. Gem. § 13 Abs. 2 und 3 Satz BauGB wird von einer frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB, von der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie vom Umweltbericht nach § 2a BauGB und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 2 "Markesche Straße" – Ortsteil Raguhn in der Fassung vom 08.12.2025 wurde durch den Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz in der öffentlichen Sitzung am 25.02.2026 gebilligt und für die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Die Lage des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 2 ist auf dem nachfolgend abgedruckten Kartenausschnitt (s. Anlage) ersichtlich.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 2 "Markesche Straße" - Ortsteil Raguhn anhand des Entwurfes in der Fassung vom 08.12.2025 erfolgt durch Veröffentlichung des Planentwurfs. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB erfolgt parallel.
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB werden in der Zeit
vom 01.04.2026 bis einschließlich 04.05.2026
die nachfolgend aufgeführten Planunterlagen auf der Internetseite der Stadt Raguhn-Jeßnitz veröffentlicht und können unter der Adresse:
https://www.raguhn-jessnitz.de --> Wirtschaft & Bauen » Stadtentwicklung/Bauleitplanung » Öffentlichkeitsbeteiligung
sowie auf der Internetseite des Beteiligungsportals Sachsen-Anhalt unter der Adresse:
https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/rj/startseite --> Beteiligungen
eingesehen werden.
Anregungen und Hinweise können per E-Mail übermittelt werden, an: bauleitplanung@raguhn-jessnitz.de
Die im Rahmen textlicher Festsetzungen zitierten, nicht öffentlich einsehbaren Verordnungen und Vorschriften werden am v. g. Ort der Veröffentlichung zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wird der Entwurf des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 2 "Markesche Straße" – Ortsteil Raguhn, mit Begründung in der Stadtverwaltung Raguhn-Jeßnitz, im Rathaus des Ortsteiles Jeßnitz (Anhalt), Conradiplatz 7 zu folgenden Zeiten:
| Montag | geschlossen | ||
| Dienstag | 9.00 Uhr – 12.00 Uhr | und | 13.00 Uhr – 17.30 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen | ||
| Donnerstag | 9.00 Uhr – 12.00 Uhr | und | 13.00 Uhr – 15.30 Uhr |
| Freitag | geschlossen |
zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.
Zusätzliche Termine sind auch nach Abstimmung möglich. Dazu nutzen Sie bitte folgende Telefonnummer der
Stadt Raguhn-Jeßnitz, Fachbereich Bau- und Grundstücksverwaltung:
Telefon: +49 3494 720415
Innerhalb der vorgenannten Veröffentlichungsfrist können die Planunterlagen mit den Mitarbeitern des Fachbereiches Bau- und Grundstücksverwaltung erörtert und Anregungen oder Hinweise schriftlich oder zur Niederschrift dort abgegeben werden.
Die veröffentlichten Unterlagen umfassen:
- Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs vom 08.12.2025
- Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs vom 08.12.2025
Gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c EU-DSGVO werden die erfassten Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht gegenüber den jeweils beteiligten Bürgern unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verwendet. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 2 Markesche Straße" – Ortsteil Raguhn unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Raguhn-Jeßnitz deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Stadt Raguhn-Jeßnitz, den 11.03.2026
(Siegel) …….…gez. Loth………
Hannes Loth (Bürgermeister)
Bereitgestellt auf der Internetseite der Stadt Raguhn-Jeßnitz www.raguhn-jessnitz.de am 01.04.2026