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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Entgeltmeldung bei der Künstlersozialkasse korrigieren
Beschreibung:

Teaser

Wenn Ihre bisherige Entgeltmeldung falsch ist, müssen Sie die Künstlersozialkasse informieren und Ihre Meldung korrigieren.

Allgemeine Informationen

Die Künstlersozialkasse (KSK) prüft, ob Ihre Entgeltmeldung eine veränderte Abgabe nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) ergibt.

Wurde Ihnen eine Betriebsprüfung durch die KSK oder einen Träger der Deutschen Rentenversicherung angekündigt, reichen Sie der KSK bitte keine Korrekturmeldung ein. Die Änderung wird im Rahmen der Betriebsprüfung berücksichtigt.

Bemessungsgrundlage der Höhe Ihrer Künstlersozialabgabe sind alle von Ihnen in einem Kalenderjahr an künstlerisch oder publizistisch selbständig tätige Personen gezahlten Entgelte.

Die KSK steht Ihnen zur Beratung zur Verfügung.

Voraussetzungen

Sie haben Ihre Entgelte bereits gemeldet und von der KSK eine Abrechnung erhalten. 

Die KSK berechnet Ihre Künstlersozialabgabe neu, wenn sich Ihre Meldung und damit auch die Abrechnung nachträglich als falsch erweisen.

Erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.

Gebühren (Kosten)

Es fallen für Sie keine Kosten an.

Fristen

Sie können Ihre Meldung zur Künstlersozialabgabe innerhalb einer bestimmten Frist jederzeit korrigieren. Diese Frist endet 4 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Künstlersozialabgabe für das jeweilige Jahr gezahlt geworden ist.

Beispiel: 

  • Ihre Entgeltmeldung für das Jahr 2020 ist zum 31.03.2021 einzureichen. 
  • Die Frist für Ihre Korrekturmeldung für das Jahr 2020 endet am 31.12.2025. 
  • Ihre Meldung für das Jahr 2020 kann ab dem 01.01.2026 nicht mehr korrigiert werden.

Die Zahlung Ihrer Künstlersozialabgabe ist innerhalb eines Monats nach Erhalt der Abrechnung fällig. 

Ihre monatlichen Vorauszahlungen sind jeweils innerhalb von zehn Tagen nach Ablauf des Kalendermonats zu zahlen.

Bearbeitungsdauer

In der Regel 1 bis 4 Wochen.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch 

Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über die Abrechnung der Künstlersozialabgabe beziehungsweise dem Bescheid über die Ablehnung der Änderung Ihrer Jahresabrechnung entnehmen.

Anträge / Formulare

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Verfahrensablauf

Sie reichen Ihre Korrekturmeldung für das betreffende Jahr oder die betroffenen Jahre bei der KSK ein: 

  • Das Formular „Korrektur-Meldebogen“ können Sie auf der Internetseite der KSK herunterladen.
  • Schicken Sie Ihre Korrekturmeldung formlos per Post oder Telefax oder auch per E-Mail an die KSK. 
  • Bitte begründen Sie kurz, warum eine Korrektur erforderlich ist.
  • Die KSK prüft Ihre Angaben. 
  • Sollten Fragen bestehen oder weitere Unterlagen benötigt werden, setzt sich die KSK mit Ihnen in Verbindung.

Wenn Ihre korrigierte Meldung nachvollziehbar ist: 

  • Sie erhalten von der KSK eine neue Abrechnung. 
  • Die Höhe Ihrer monatlichen Vorauszahlungen wird ebenfalls angepasst.
  • Ergibt sich aus der neuen Abrechnung eine Nachzahlung, müssen Sie diese an die KSK leisten. 
  • Sollte sich aus der neuen Abrechnung ein Guthaben für Sie ergeben, erstattet Ihnen die KSK diesen Betrag in der Regel automatisch auf Ihr Konto.

Wenn Ihre korrigierte Meldung nicht nachvollziehbar ist:

  • Ihre Abrechnung kann nicht geändert werden. 
  • Sie erhalten einen Bescheid, in dem die KSK Ihre Korrekturmeldung ablehnt.

Weitere Informationen

Entgelt im diesem Sinne ist alles, was Sie aufwenden, um das künstlerische/publizistische Werk oder die Leistung zu erhalten oder zu nutzen, zum Beispiel 

  • Gagen, 
  • Ankaufspreise, 
  • Honorare, 
  • Lizenzen, 
  • Sachleistungen, 
  • Auslagen (Kosten für Telefon und Ähnliches) und  
  • Nebenkosten (für Material und Ähnliches).

Nicht zur Bemessungsgrundlage gehören 

  • die in einer Rechnung gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer; 
  • Zahlungen an urheberrechtliche Verwertungsgesellschaften, eine KG und OHG, juristische Personen und an eine GmbH & Co. KG, sofern diese im eigenen Namen handeln; 
  • Gewinnzuweisungen an Gesellschafter; 
  • Reisekosten, die im Rahmen der steuerlichen Freigrenzen erstattet werden; 
  • steuerfreie Aufwandsentschädigungen; 
  • die „Übungsleiterpauschale“; 
  • nachträgliche Vervielfältigungskosten.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Fachlich freigegeben am

30.07.2021

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Künstlersozialabgabe Änderung der Bemessungsgrundlage
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal

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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
Symbol Beschreibung Größe
Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
0.9 MB
Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.