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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Endgültige Zuschussabrechnung der Künstlersozialkasse
Beschreibung:

Teaser

Zuschüsse, die Sie von der Künstlersozialkasse erhalten, werden im folgenden Jahr endgültig abgerechnet.

Allgemeine Informationen

Als erwerbsmäßig künstlerisch oder publizistisch selbständig tätige Person haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Zuschüsse der Künstlersozialkasse. Die Zuschüsse betreffen die Kosten für Ihre private oder freiwillige gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung.

Sie können einen Anspruch auf diese Zuschüsse haben, wenn Sie:

  • über die Künstlersozialkasse versicherungspflichtig sind und
    • von der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungspflicht befreit sind oder
    • keinen Zugang mehr zur gesetzlichen Versicherung haben.

Sie erhalten die Zuschüsse monatlich als vorläufigen Zuschuss. Es sind also Abschlagszahlungen auf den endgültigen Zuschuss.

Nach Ende eines Jahres erhalten Sie eine endgültige Zuschussabrechnung. Sie basiert auf:

  • Ihren tatsächlichen Beiträgen für Ihre private oder freiwillige gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung und
  • gegebenenfalls Ihrem tatsächlichen Einkommen.

Die Künstlersozialkasse vergleicht die vorläufig gezahlten Zuschüsse mit dem tatsächlichen Zuschussanspruch. Dabei kann es zu Nachzahlungen oder Rückforderungen kommen.

Wenn Sie die Angaben und Unterlagen nicht rechtzeitig einreichen, fordert die Künstlersozialkasse die vorläufig gezahlten Zuschüsse zurück. Zudem verlieren Sie Ihren aktuellen Zuschussanspruch.

Wenn Sie die Unterlagen nachträglich einreichen, ist eine verspätete Zuschussabrechnung möglich. In diesem Fall können Sie wieder einen vorläufigen monatlichen Zuschuss erhalten.

Voraussetzungen

  • Sie müssen im vergangenen Jahr Zuschüsse zu den Aufwendungen für Ihre private oder freiwillige gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung erhalten haben.

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefüllter Online-Antrag, Antwortbogen oder formlose Mitteilung
  • Nachweis über die tatsächlichen Aufwendungen für Ihre private oder freiwillige gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Diese Bescheinigung erhalten Sie üblicherweise Anfang des Jahres automatisch:
    • von Ihrem privaten Versicherungsunternehmen oder
    • bei einer freiwilligen Versicherung: von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.

Gegebenenfalls eine zusätzliche Bescheinigung über die monatlichen Aufwendungen, wenn Sie nicht im gesamten Jahr Zuschüsse erhalten haben. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Anfrage von Ihrer Krankenversicherung.

Gebühren (Kosten)

 Es fallen keine Kosten an.

Fristen

Die vollständigen Unterlagen für die endgültige Zuschussabrechnung müssen jeweils bis zum 31.05. des Folgejahres vorgelegt werden.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid der Künstlersozialkasse entnehmen.

Verfahrensablauf

Die Abrechnung Ihres vorläufigen Zuschusses ist möglich, wenn Sie Ihre endgültigen Kosten für die private oder freiwillige gesetzliche Versicherung nachweisen. Hierfür erhalten Sie von der Künstlersozialkasse im April ein Schreiben mit einem Fragebogen.

Hinweis: Wenn die Künstlersozialkasse alle erforderlichen Angaben und Unterlagen hat, können Sie die Abrechnung des Zuschusses früher erhalten. Dazu müssen Sie die Angaben und Unterlagen entsprechend früher einreichen. Möglich ist das ab dem 01.01. eines Jahres für das abgelaufene Jahr.

Sie können der Künstlersozialkasse die erforderlichen Angaben und Unterlagen entweder online oder per Post übermitteln.

Online-Mitteilung: 

  • Rufen Sie das Online-Formular auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
  • Hinweis: Für das Online-Formular benötigen Sie ein gültiges ELSTER-Zertifikat, um sich anzumelden. Alternativ können Sie Ihr elektronisches Ausweisdokument nutzen.
  • Sie benötigen ungefähr 15 Minuten, um den Online-Antrag auszufüllen.
  • Tragen Sie zunächst Ihre persönlichen Angaben ein, darunter auch Ihre Versicherungsnummer. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
  • Auf der nächsten Seite erhalten Sie zunächst allgemeine Informationen rund um das Thema "Endgültige Berechnung des Beitragszuschusses".
  • Im Folgenden sind von Ihnen Angaben zu Ihrem Zuschussanspruch sowie Ihren tatsächlich gezahlten Beiträgen zu machen und die entsprechenden Nachweise hochzuladen.
  • Wenn Sie nicht über die Künstlersozialkasse rentenversichert sind, haben Sie zudem Angaben zu Ihrem tatsächlich erzielten Jahresarbeitseinkommen zu machen.
  • Auch Ihre aktuellen monatlichen Beiträge können Sie gegebenenfalls anpassen und den Nachweis über die geänderte Höhe hochladen.

Mitteilung per Post:

  • Füllen Sie den Antwortbogen für die Aufwendungen zur Kranken- und Pflegeversicherung für das vergangene Jahr vollständig aus.
  • Sollte Ihnen der Antwortbogen nicht oder noch nicht vorliegen, ist auch eine formlose Mitteilung möglich.
  • Wenn Sie den Antwortbogen nutzen, beachten Sie bitte alle Hinweise, die Ihnen mit der Aufforderung zusammen übersandt wurden.
  • Kontrollieren Sie, ob Sie zusätzlich zu den Gesamtbeträgen eine Bescheinigung über die monatlichen Beiträge mitschicken müssen.
    • Fordern Sie diese Bescheinigung gegebenenfalls bei Ihrer Versicherung an. Ein entsprechender Hinweis steht im Schreiben der Künstlersozialkasse.
  • Sollte nach Ihrem endgültigen Einkommen gefragt werden, tragen Sie die Werte bitte zusätzlich ein.
  • Schicken Sie den ausgefüllten Antwortbogen oder Ihre formlose Mitteilung mit den Anlagen an die Künstlersozialkasse.

Nach Eingang des Formulars, des Antwortbogens oder Ihrer Mitteilung prüft die Künstlersozialkasse Ihre Angaben sowie die Anlagen und rechnet Ihre Beitragszuschüsse für das Vorjahr endgültig ab. Die Abrechnung erhalten Sie von der Künstlersozialkasse per Post.

Sollten Rückfragen bestehen, setzt sich die Künstlersozialkasse per Post mit Ihnen in Verbindung.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Fachlich freigegeben am

13.07.2023

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB), Geschäftsbereich Künstlersozialversicherung

Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
Symbol Beschreibung Größe
Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
0.9 MB
Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.