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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Altersvorsorgezulage oder deren Rücknahme beantragen
Beschreibung:

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Sie sparen mit einem Riester-Vertrag für Ihr Alter? Dann erhalten Sie vom Staat unter bestimmten Voraussetzungen eine steuerliche Förderung in Form einer Altersvorsorgezulage.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie mit einem Riester-Vertrag für Ihr Alter vorsorgen, können Sie Zulagen und Steuervorteile erhalten. Der Staat fördert Ihre Einzahlungen durch Zulagen und eine gegebenenfalls darüber hinausgehende Steuerentlastung durch den Sonderausgabenabzug.

Diese Zulagen gibt es:

  • Grundzulage von EUR 175,00 pro Jahr für jeden Zulageberechtigten
  • Kinderzulage von EUR 300,00 pro Jahr für jedes ab 1.1.2008 geborene Kind (für bis 31.12.2007 geborene Kinder: EUR 185)
  • Berufseinstiegs-Bonus von einmalig EUR 200,00 (für unmittelbar zulageberechtigte Personen, die im Beitragsjahr das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben)

Um die Zulagen in voller Höhe zu erhalten, muss ein bestimmter Mindesteigenbeitrag in Ihren Riester-Vertrag eingezahlt werden. Der Mindesteigenbeitrag beträgt 4 Prozent Ihrer maßgebenden Einnahmen aus dem Vorjahr (zum Beispiel Ihr rentenversicherungspflichtiges Bruttoeinkommen aus dem Vorjahr). Sind die Einzahlungen geringer, wird die Zulage anteilig gekürzt.

Beispiel: 
Jutta Müller ist Angestellte und hat zwei Kinder, beide nach 2008 geboren. Im Vorjahr lag ihr Bruttoeinkommen bei EUR 35.000. Das bedeutet:

  • Für die vollen Zulagen müssen jährlich EUR 1.400 in den Riester-Vertrag fließen (4 Prozent von EUR 35.000).
  • Frau Müller bekommt EUR 775,00 Zulagen (EUR 175,00 Grundzulage + EUR 600,00 Kinderzulage).
  • Durch die Zulagen muss sie nur EUR 625,00 Euro aus eigener Tasche in ihren Riester-Vertrag einzahlen (EUR 1.400 – EUR 775).

Tipp: Sie können Ihre Beträge mit dem „Riester-Rechner“ der Deutschen Rentenversicherung Bund berechnen. Der Rechner berücksichtigt im Ergebnis auch die zusätzlichen Möglichkeiten für verheiratete Ehepartner, die mittelbar zulageberechtigt sind. 
Darüber hinaus können Sie im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug bei Ihrem zuständigen Finanzamt beantragen.
 

Voraussetzungen

Voraussetzungen allgemein:

  • Sie haben einen privaten zertifizierten Altersvorsorgevertrag abgeschlossen oder verfügen über eine riestergeförderte betriebliche Altersversorgung.
  • Sie zahlen den jährlichen Mindesteigenbeitrag ein (4 Prozent der maßgeblichen Einnahmen des Vorjahres abzüglich der Zulagen). 
    • Verdienen Sie wenig, müssen Sie mindestens EUR 60,00 einzahlen (EUR 5,00 pro Monat).
  • Sie stellen einen Zulageantrag.

Voraussetzungen für die Grundzulage:

  • Sie sind „unmittelbar zulageberechtigt“. Das sind Sie zum Beispiel, wenn Sie
    • in der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland pflichtversichert oder
    • Beamtin oder Beamter in Deutschland sind.

Alternativ:

  • Sie sind „mittelbar zulageberechtigt“. Das bedeutet, Sie sind nicht unmittelbar zulageberechtigt, aber Ihre Ehepartnerin/ Lebenspartnerin oder Ihr Ehepartner/ Lebenspartner hat als unmittelbar zulageberechtigte Person einen Anspruch auf die Zulage. Sie benötigen einen eigenen privaten zertifizierten Altersvorsorgevertrag und zahlen mindestens EUR 60,00 pro Jahr ein.

Voraussetzungen für die Kinderzulage:

  • Von der zuständigen Familienkasse wurde Ihnen gegenüber Kindergeld festgesetzt.
  • Das Kind lebt grundsätzlich in Ihrem Haushalt.
  • Sie beantragen die Kinderzulage mit dem Ergänzungsbogen Kinderzulage.

Voraussetzungen für den Berufseinstiegs-Bonus:

  • Sie haben einen privaten zertifizierten Altersvorsorgevertrag abgeschlossen oder verfügen über eine riestergeförderte betriebliche Altersversorgung, sind unmittelbar zulageberechtigt und haben zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet.
  • Ein besonderer Antrag ist hierfür nicht erforderlich.
     

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Altersvorsorgezulage
  • Ergänzungsbogen Kinderzulage
  • Sie müssen in der Regel keine zusätzlichen Unterlagen einreichen. 

Um den Antrag auszufüllen oder bereits übermittelte Angaben zu prüfen, können Sie unter anderem die folgenden Unterlagen nutzen:

  • Ihre Riester-Vertragsunterlagen
  • Meldungen zur Sozialversicherung Ihres Arbeitgebers
  • Kindergeldbescheinigungen
  • Steuerbescheide

Gebühren (Kosten)

Den Zulageantrag können Sie kostenlos stellen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt wenige Tage.

Rechtsbehelf

  • für Einwendungen gegen die Höhe oder die Rückforderung einer Zulage: Antrag auf Festsetzung der Altersvorsorgezulage (§ 90 Absatz 4 EStG). Weitere Informationen finden Sie in der Bescheinigung Ihres Anbieters.
  • Einspruch
  • Klage vor dem Finanzgericht

Anträge / Formulare

Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: teilweise (je nach Anbieter)

Verfahrensablauf

Um die Zulage zu beantragen, gibt es zwei Möglichkeiten:

Jährlicher Antrag:

  • Ihr Riester-Anbieter schickt Ihnen in der Regel den Antrag zu. Fragen Sie Ihren Anbieter, falls Sie ihn nicht erhalten haben. 
  • Füllen Sie den Antrag aus und schicken Sie ihn an die angegebene Adresse zurück. Ihr Anbieter leitet Ihren Antrag in elektronischer Form an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) weiter.

Wenn Sie wollen, dass Ihr Anbieter den jährlichen Zulageantrag für Sie übernimmt, können Sie den Dauerzulageantrag nutzen:

  • Dazu geben Sie Ihrem Anbieter bei Vertragsabschluss oder bei erstmaliger Beantragung der Zulage schriftlich eine Bevollmächtigung.

Informieren Sie Ihren Anbieter über persönliche Änderungen in den Verhältnissen, die zur Minderung oder zum Wegfall des Zulageanspruchs führen. Wichtig ist dies zum Beispiel, wenn sich Ihre Zulageberechtigung ändert, ein Kind hinzukommt oder wegfällt, Sie heiraten oder sich scheiden lassen.

Die ZfA ermittelt aufgrund der von Ihrem Anbieter übermittelten Daten, ob und in welcher Höhe ein Zulageanspruch besteht. Die Zulage wird von der ZfA berechnet und an den Anbieter des Altersvorsorgevertrags ausgezahlt und anschließend Ihrem Vertrag gutgeschrieben. Einen besonderen Bescheid hierüber erhalten Sie nicht. 

Ihr Anbieter übersendet Ihnen einmal im Jahr eine Bescheinigung. In dieser Bescheinigung sind unter anderem alle Zulagen aufgelistet, die Ihnen für das entsprechende Beitragsjahr gewährt oder aber auch zurückgefordert wurden.

Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)

Fachlich freigegeben am

05.05.2022

Urheber

Bundesministerium der Finanzen (BMF)


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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
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Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
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Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.