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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Förderung von Jugendwohnheimen beantragen
Beschreibung:

Teaser

Wenn Sie Unterkunftsmöglichkeiten für Auszubildende in einem Jugendwohnheim modernisieren, sanieren oder schaffen wollen, können Sie von der Bundesagentur für Arbeit gefördert werden.

Allgemeine Informationen

Für Umbau, Modernisierung, Erweiterung, Neubau und Ausstattung eines Jugendwohnheims können Sie eine Förderung von der Bundesagentur für Arbeit erhalten. Sie kann Ihr Vorhaben entweder als anteiligen Zinszuschuss oder als anteiligen einmaligen Zuschuss fördern. 

Für folgende Maßnahmen können Sie eine Förderung erhalten:

  • Umbauten und Modernisierungsarbeiten wie zum Beispiel:
    • Wärmedämmung und weitere Energiesparmaßnahmen 
      • Hinweis: Ausgenommen sind Maßnahmen, die auch Einnahmen erzielen können (zum Beispiel Solaranlagen oder Blockheizkraftwerke, die den Strom auch ins öffentliche Netz einspeisen)
    • Beseitigung baulicher Mängel
    • Verbesserung des Zuschnitts und der Funktionsabläufe der Wohnungen
    • Schallschutzmaßnahmen
    • Verbesserung der Wasserver- und Entsorgung,
    • Verbesserung der Stromversorgung
    • Maßnahmen für Barrierefreiheit
    • Internetzugang
    • Brandschutzmaßnahmen
    • Umsetzung von Sicherheitsstandards
  • Neubau 
  • Erweiterung eines Wohnheims
  • neue Ausstattung

Besonderheiten für die jeweilige Zuschussform:

Zinszuschuss

Einen Zinszuschuss können Sie zur Verringerung der Kosten für einen Kredit erhalten. Die konkrete Berechnung der Zuschusshöhe erläutert Ihnen gern der zuständige Operative Service bei der Agentur für Arbeit Bochum.

Einmaliger Zuschuss

Die Höhe des Zuschusses umfasst 35 Prozent und in besonderen Fällen maximal 40 Prozent. Die Förderung ist zeitlich befristet.

Voraussetzungen

Sie können eine Förderung für ein Jugendwohnheim von der Bundesagentur für Arbeit erhalten, wenn Sie ein Wohnheim für Auszubildende in betrieblicher Berufsausbildung errichten, umbauen oder modernisieren wollen. Dabei gelten folgende Voraussetzungen:

  • Sie müssen das Jugendwohnheim selbst betreiben.
  • Sie dürfen die Einrichtung nur kostendeckend betreiben.
  • Ein gewerbsmäßiger Betrieb, der auf einen Gewinn abzielt, ist nicht gestattet. 
  • Sie nehmen Auszubildende jeder Branche und jeden gleichberechtigt auf.
  • Sie gewähren Auszubildenden einen Nachlass von 10 Prozent im Wohnheim, wenn diese Berufsausbildungsbeihilfe erhalten.
  • Sie kommen für eine Förderung in Betracht, wenn Sie als Träger des Wohnheims
    • eine juristische Person oder
    • ein Verband der freien Wohlfahrtspflege oder 
    • eine gemeinnützige Vereinigung sind.
  • Ihre Gesamtkosten umfassen mindestens 100.000 EUR.
  • Sie dürfen mit der Auf- oder Umbaumaßnahme noch nicht begonnen haben, sofern die Agentur für Arbeit in Ihrem Fall keine Ausnahme zugelassen hat.
  • Es gibt einen langfristigen Bedarf an Ihren Jugendwohnheimplätzen für Auszubildende.
  • Sie steuern einen angemessenen Eigenanteil bei.
  • Ihre Gesamtfinanzierung ist gesichert.
  • Wenn Sie eine neue Ausstattung anbieten wollen, muss dies mit einer Baumaßnahme zusammenhängen, um gefördert werden zu können.

Erforderliche Unterlagen

  • Erklärung zum Antrag
  • Belegungsnachweis

Weitere notwendige Unterlagen werden individuell abgestimmt.

Fristen

Sie müssen den Antrag auf einen einmaligen Zuschuss bis zum 30.06.2023 gestellt haben.

Wenn Sie einen Zinszuschuss beantragen möchten, brauchen Sie dafür keine Fristen einhalten.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor einem Verwaltungsgericht

Zuständige Stelle

Team der Jugendwohnheim-Förderung im Operativen Service der Agentur für Arbeit Bochum.

Anträge / Formulare

Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein

Verfahrensablauf

  • Der Antrag auf eine Förderung für Ihr Jugendwohnheim wird Ihnen von der Agentur für Arbeit Bochum zugesandt. Bitte kontaktieren Sie (telefonisch oder elektronisch) dazu den Operativen Service der Agentur für Arbeit Bochum. Die Agentur für Arbeit Bochum ist Ihr kompetenter Ansprechpartner bei allen Fragen zur Förderung.
  • Sie können den Antrag fristwahrend, auch formlos, bei jeder anderen Agentur für Arbeit im Bundesgebiet stellen. Diese leitet Ihren Antrag dann weiter an Ihren Ansprechpartner.
  • Sobald alle Unterlagen vorliegen und über Ihren Antrag entschieden werden konnte, erhalten Sie per Post einen Bescheid über eine Bewilligung oder Ablehnung einer Zuwendung.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Fachlich freigegeben am

13.03.2023

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundesagentur für Arbeit (BA)

Förderung von Jugendwohnheimen Bewilligung
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal

Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
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Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
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Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.