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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Einen Streit bei der Schlichtungsstelle der BaFin schlichten
Beschreibung:

Teaser

Sie sind in Konflikt mit einer Bank oder einem Finanzdienstleistungsunternehmen? Dann können Sie sich unter bestimmten Umständen an die Schlichtungsstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wenden.

Allgemeine Informationen

Verbraucherinnen und Verbraucher können Streitigkeiten mit Unternehmen außergerichtlich klären. Dafür gibt es Streitschlichtungsstellen, bei denen Juristinnen und Juristen sich um eine unabhängige und unparteiische Konfliktlösung bemühen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) betreibt eine solche Streitschlichtungsstelle, die bei Konflikten mit Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen tätig wird. Jedoch ist diese Stelle eine Auffangschlichtungsstelle. Sie wird nur tätig, wenn keine andere anerkannte Schlichtungsstelle für Ihren Fall zuständig ist.


Bevor Sie die Streitschlichtungsstelle der BaFin kontaktieren, prüfen Sie bitte, ob keine der anderen anerkannten Schlichtungsstellen für Ihren Fall zuständig ist. Diese sogenannten Verbraucherschlichtungsstellen sind vom Bundesamt für Justiz (BfJ) anerkannt und arbeiten in einem definierten Zuständigkeitsbereich. Sie finden die Verbraucherschlichtungsstellen zum Thema Finanzen mit den konkreten Zuständigkeiten auf der Internetseite des BfJ.  Den Link zur Seite finden Sie im Bereich “Weiterführende Informationen“.  Wenn keine der Verbraucherschlichtungsstellen für Ihren Fall zuständig ist, können Sie einen Antrag auf Streitschlichtung bei der BaFin stellen.
 

Voraussetzungen

Die Eröffnung des Schlichtungsverfahrens ist nur möglich, wenn

  • ein ausreichender Antrag gestellt wurde
  • die Schlichtungsstelle für die Streitigkeit zuständig ist
  • wegen derselben Streitigkeit noch kein Verfahren bei einer Verbraucherschlichtungsstelle eingereicht oder schon durchgeführt wurde
  • bei Streitigkeiten über den Anspruch auf Abschluss eines Basiskontovertrags weder ein Verwaltungsverfahren anhängig ist noch in einem solchen Verfahren unanfechtbar über den Anspruch entschieden worden ist
  • über die Streitigkeit von einem Gericht nicht durch Sachurteil entschieden wurde
  • die Streitigkeit nicht bei einem Gericht eingegangen ist
  • die Streitigkeit weder durch Vergleich noch in anderer Weise beigelegt wurde
  • wegen der Streitigkeit ein Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht abgelehnt worden ist, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bot oder mutwillig erschien

Erforderliche Unterlagen

Legen Sie bitte alle zum Verständnis der Streitigkeit erforderlichen Unterlagen bei, wie zum Beispiel

  • Schriftwechsel
  • Vertragsbedingungen
  • Kostenberechnungen

Gebühren (Kosten)

Bemerkung: Das Schlichtungsverfahren ist für Verbraucherinnen und Verbraucher kostenfrei. Auslagen wie zum Beispiel Porto, Telefongebühren, Kopien oder Anwaltskosten werden aber nicht erstattet. Von den beteiligten Unternehmen erhebt die Schlichtungsstelle grundsätzlich eine Gebühr über EUR 200,00.

Fristen

  • bei fehlerhaftem Antrag: Die BaFin gibt Ihnen die Möglichkeit, Mängel im Antrag innerhalb von 1 Monat zu korrigieren.
  • Das Unternehmen hat 1 Monat Zeit, zu Ihrem Schlichtungsantrag Stellung zu nehmen.
  • Teilt das Unternehmen mit, Ihrem Antrag nicht zu entsprechen, haben Sie die Möglichkeit, sich innerhalb von 1 Monat ergänzend zu äußern.
  • Liegt Ihnen der Schlichtungsvorschlag vor, haben Sie 6 Wochen Zeit, der Schlichtungsstelle mitzuteilen, ob Sie diesen annehmen möchten oder nicht.

Bearbeitungsdauer

Sobald der Schlichterin oder dem Schlichter alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, teilt sie oder er dies den Beteiligten mit und erstellt innerhalb von 90 Tagen einen Schlichtungsvorschlag.

Rechtsbehelf

Es stehen Ihnen keine Rechtsbehelfe gegen die Entscheidung einer Schlichterin oder eines Schlichters zur Verfügung.

Wenn Sie mit dem Ergebnis der Schlichtung nicht zufrieden sind, steht es Ihnen jedoch offen, gerichtlich gegen das Unternehmen vorzugehen.
 

Verfahrensablauf

Bevor ein Schlichtungsverfahren eingeleitet wird, müssen Sie einen Antrag bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellen.

  • Gehen Sie auf die Internetseite der BaFin und öffnen Sie das Formular “Schlichtungsantrag“.
  • Füllen Sie das Formular vollständig aus. Dies ist mittels Online-Formular, am Computer oder händisch möglich. Im Formular geben Sie an, was Sie dem Unternehmen vorwerfen und was Sie mit Ihrem Schlichtungsantrag erreichen wollen.
  • Drucken Sie das Formular gegebenenfalls aus und unterschreiben Sie es.
  • Legen Sie die ergänzenden Unterlagen bei oder laden Sie diese hoch und senden Sie es an die Streitschlichtungsstelle der BaFin. Sie können den Antrag online, per E-Mail, per Fax oder per Post senden.
  • Nach Eingang des Antrags prüft die BaFin, ob sie in Ihrem Fall für die Streitschlichtung zuständig ist.
    • Ist die BaFin zuständig, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung und Ihre Unterlagen werden geprüft.
    • Ist die BaFin nicht zuständig, werden Sie informiert. Die BaFin leitet gegebenenfalls Ihren Fall an die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle weiter, wenn eine Stelle zugeordnet werden kann.
  • Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung über die Aufnahme des Streitschlichtungsverfahrens oder eine Ablehnung mit Begründung.
  • Wenn Ihr Schlichtungsantrag zugelassen wird, setzt sich die Schlichtungsstelle der BaFin mit dem Unternehmen in Verbindung, mit dem Sie im Konflikt sind und bittet um Stellungnahme zum Fall.
  • Im besten Fall teilt das Unternehmen dann mit, Ihren Forderungen zu entsprechen und das Schlichtungsverfahren ist beendet.
  • Stimmt das Unternehmen nicht zu, haben Sie die Möglichkeit, sich hierzu ergänzend zu äußern.
  • Liegen der Schlichtungsstelle alle erforderlichen Unterlagen vor, erarbeitet die Schlichterin oder der Schlichter einen Schlichtungsvorschlag. Dieser wird beiden Parteien vorgelegt, also Ihnen und dem Unternehmen. Beide Seiten müssen entscheiden, ob sie dem Vorschlag zustimmen.
  • Die Schlichtungsstelle teilt Ihnen das Ergebnis mit. Damit ist das Verfahren beendet.
  • Wenn Sie mit dem Ergebnis der Schlichtung nicht zufrieden sind, steht es Ihnen offen, gerichtlich gegen das Unternehmen vorzugehen.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)

Fachlich freigegeben am

26.10.2023

Urheber

Schlichtungsstelle bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-aufsicht, Referat ZR 4


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
Symbol Beschreibung Größe
Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
0.9 MB
Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.