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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Erstattung der Kraftfahrzeugsteuer bei Beförderungen von Fahrzeugen mit der Eisenbahn beantragen
Beschreibung:

Teaser

Wenn Sie Ihr Fahrzeug innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten für eine bestimmte Anzahl von Fahrten mit der Eisenbahn transportieren, können Sie die Kraftfahrzeugsteuer unter bestimmten Voraussetzungen voll oder teilweise erstattet bekommen.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie Straßenfahrzeuge mithilfe des Güterverkehrs auf Bahnschienen transportieren lassen, können Sie sich die Kraftfahrzeugsteuer unter bestimmten Voraussetzungen erstatten lassen. Ob und wie hoch die Erstattung ist, hängt von der Anzahl der Fahrten innerhalb von 12 Monaten sowie von der zurückgelegten Strecke ab.

Erstattung der Kraftfahrzeugsteuer

Die Steuer für das beförderte Fahrzeug

  • müssen Sie regulär im Voraus bezahlen,
  • kann nicht aufgrund von erwarteten Erstattungen aufgeschoben werden und
  • kann nur erstattet werden, wenn Sie innerhalb von 5 Jahren einen Antrag gestellt haben. Sonst verjährt der Anspruch.

Sie können zusätzlich die Erstattung des steuerlich relevanten Anhängerzuschlags beantragen, unabhängig davon, ob das Fahrzeug allein oder mit einem Anhänger mit der Eisenbahn befördert worden ist. 

Für den Erstattungs- und Entrichtungszeitraum gilt:

  • Der Erstattungszeitraum beträgt 12 Monate.
  • Dieser muss mit dem Beginn des Entrichtungszeitraums, also den Zeitraum, für den Sie Steuern auf das Kraftfahrzeug zahlen, übereinstimmen. 
  • Als Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter können Sie bestimmen, mit welchem Entrichtungszeitraum die ausschlaggebenden 12 Monate beginnen sollen.
  • Mehrere Erstattungszeiträume müssen nicht nahtlos aufeinander folgen. Somit kann beliebig viel Zeit zwischen einzelnen Erstattungszeiträumen liegen.
  • Bei endgültiger oder vorübergehender Stilllegung Ihres Fahrzeugs haben Sie die Möglichkeit, die steuerliche Erstattung für einen kürzeren Zeitraum zu beantragen.

Unerheblich für die Erstattung ist, ob

  • das Fahrzeug beladen oder leer transportiert wurde,
  • die ganze oder nur ein Teil der Strecke mit der Eisenbahn zurückgelegt wurde.

Voraussetzungen

  • Für die vollständige oder teilweise Erstattung des 12-monatigen Erstattungszeitraums gelten folgende Voraussetzungen:
    • mehr als 124 Fahrten: vollständige Erstattung
    • zwischen 94 und 123 Fahrten: 75 % der Jahressteuer
    • zwischen 63 und 93 Fahrten: 50 % der Jahressteuer
    • zwischen 32 und 62 Fahrten: 25 % der Jahressteuer
  • Die Nachweise müssen fortlaufende Aufzeichnungen über die zurückgelegten Strecken sein.
  • Jede Fahrt ist von der in- oder ausländischen Eisenbahn zu bescheinigen, zum Beispiel durch abgestempelte Versandaufträge.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erstattung der Kraftfahrzeugsteuer
  • Nachweise über die Beförderung mit der Eisenbahn

Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsbehelf

  • Einspruch
    Detaillierte Informationen, wie Sie Einspruch einlegen, können Sie dem Steuerbescheid entnehmen. Die Einlegung eines Einspruchs ist auch online im Zoll-Portal möglich. Wählen Sie hierzu in der Dienstleistungsübersicht unter “übergreifende Leistungen” die Rubrik “Einspruch” aus.
  • Klage vor dem Finanzgericht
    Diese findet in der Regel nach dem Einspruchsverfahren statt.

Verfahrensablauf

Um eine Erstattung zu erhalten, müssen Sie diese online oder schriftlich beantragen. Das Hauptzollamt prüft Ihren Antrag.

Online-Antrag im Zoll-Portal:

  • Registrieren Sie sich auf der Internetseite des Zoll-Portals.
  • Melden Sie sich als Unternehmen mit “ELSTER” an, um die Dienstleistung im Zoll-Portal aufrufen zu können.
  • Wählen Sie die Dienstleistung “Kraftfahrzeugsteuer” unter der Rubrik “Weitere Dienstleistungen” oder “Sonstige Anträge” aus.
  • Stellen Sie dort Ihren Online-Antrag auf Erstattung.
  • Fügen Sie alle Nachweisunterlagen in digitaler Form hinzu.
  • Bei Bedarf können Sie die Entscheidung zu Ihrem Antrag elektronisch abrufen.
  • Bei Genehmigung erhalten Sie einen Erstattungsbescheid und die Kraftfahrzeugsteuer wird auf das von Ihnen angegebene Konto zurückerstattet.

Schriftlicher Antrag:

  • Erstellen Sie einen formlosen Antrag auf Erstattung der Kraftfahrzeugsteuer.
  • Reichen Sie den Antrag inklusive aller Nachweise beim zuständigen Hauptzollamt ein.
  • Bei Genehmigung erhalten Sie einen Erstattungsbescheid und die Kraftfahrzeugsteuer wird auf das von Ihnen angegebene Konto zurückerstattet.

Weitere Informationen

Ist die mit der Eisenbahn zurückgelegte Strecke länger als 400 Kilometer, so wird eine Fahrt zweifach gerechnet.

Ist die mit der Eisenbahn zurückgelegte Strecke länger als 800 Kilometer, so wird eine Fahrt dreifach gerechnet.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)

Fachlich freigegeben am

06.11.2023

Urheber

Generalzolldirektion (GZD)  


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Siehe auch:
Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
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Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
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Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

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Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.