Sie befinden sich hier: Startseite » Bürgerservice

Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer für zugelassene Elektrofahrzeuge
Beschreibung:

Teaser

Sie haben ein reines Elektrofahrzeug gekauft oder ein Bestandsfahrzeug angemessen zu einem reinen Elektrofahrzeug umgerüstet? Dann können Sie für bis zu 10 Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreit werden.

Allgemeine Informationen

Im Sinne des Umweltschutzes fördert die Bundesregierung reine Elektrofahrzeuge unter anderem durch Steuervergünstigungen.

Reine Elektrofahrzeuge

Als Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter eines reinen Elektroautos sind Sie ab dem Tag der Erstzulassung für einen befristeten Zeitraum von der Kraftfahrzeugsteuer befreit.

Für Sie gelten dann folgende Regelungen: 

  • Bei erstmaliger Zulassung des Elektrofahrzeugs in der Zeit vom 18.05.2011 bis 31.12.2025 sind Sie für bis zu 10 Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreit, längstens jedoch bis zum 31.12.2030. 
  • Anschließend ermäßigt sich für Sie die zu zahlende Kraftfahrzeugsteuer um 50 Prozent.
  • Wechselt das Elektrofahrzeug die Besitzerin oder den Besitzer, wird die Steuerbefreiung auf die neue Halterin oder den neuen Halter übertragen, sofern der Zeitraum für die Befreiung noch nicht abgelaufen ist.

Als reine Elektrofahrzeuge im Sinne des Kraftfahrzeugsteuergesetzes gelten: 

  • Fahrzeuge, die ausschließlich mit Elektromotoren angetrieben werden.
  • Fahrzeuge, die ganz oder überwiegend aus mechanischen oder elektrochemischen Energiespeichern wie Batterien gespeist werden.
  • Fahrzeuge, die ganz oder überwiegend aus emissionsfrei betriebenen Energiewandlern wie wasserstoffbetriebene Brennstoffzellen gespeist werden.

Nachträglich umgerüstete Elektrofahrzeuge

Die Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer ist ebenfalls für angemessen umgerüstete Elektrofahrzeuge gültig. Sofern alle Voraussetzungen für Ihr umgerüstetes Elektrofahrzeug zutreffen, werden Sie für die Dauer von 10 Jahren von der Kraftfahrzeugsteuer befreit, längstens jedoch bis zum 31.12.2030. Die Steuervergünstigungen für umgerüstete Fahrzeuge mit Elektroantrieb gelten ab dem Tag der Umrüstung, an dem die Zulassungsbehörde die Voraussetzung als erfüllt feststellt.

Voraussetzungen

  • Das Kraftfahrzeug muss bei Erstzulassung ausschließlich durch Elektromotoren angetrieben werden.
  • Nachträglich umgerüstete Fahrzeuge mit Elektroantrieb müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: 
    • Das Fahrzeug wurde zum Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung ursprünglich mit einem Fremdzündungs- oder Selbstzündungsmotor angetrieben. 
    • Das Fahrzeug wurde in der Zeit vom 18.05.2016 bis 31.12.2025 nachträglich angemessen zu einem reinen Elektrofahrzeug umgerüstet.
    • Für die bei der Umrüstung verwendeten Fahrzeugteile wurde eine Allgemeine Betriebserlaubnis erteilt.

Erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine Unterlagen einreichen. 

Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an. 

Fristen

  • Die Erstzulassung Ihres Elektrofahrzeugs muss zwischen dem 18.05.2011 und dem 31.12.2025 erfolgt sein. 
  • Bei angemessener Umrüstung Ihres reinen Elektrofahrzeugs muss der Zeitpunkt der Umrüstung zwischen dem 18.05.2016 und dem 31.12.2025 liegen. 

Rechtsbehelf

  • Einspruch
  • Detaillierte Informationen, wie Sie Einspruch einlegen, können Sie dem Steuerbescheid entnehmen. Die Einlegung eines Einspruchs ist auch online im ZollPortal möglich. Wählen Sie hierzu in der Dienstleistungsübersicht unter ″übergreifende Leistungen″ die Rubrik ″Einspruch″ aus.
  • Klage vor dem Finanzgericht: Diese findet in der Regel nach dem Einspruchsverfahren statt.

Verfahrensablauf

Für neu zugelassene reine Elektrofahrzeuge gilt:

  • Sie müssen keinen Antrag stellen.
  • Die Feststellung, ob es sich bei Ihrem Fahrzeug um ein begünstigtes reines Elektrofahrzeug handelt, wird auf Grundlage der Fahrzeugdaten getroffen, welche von der Zulassungsbehörde übermittelt werden. 
  • Sie sind ab dem Tag der Erstzulassung von der Kraftfahrzeugsteuer befreit.

Für angemessen umgerüstete reine Elektrofahrzeuge gilt:

  • Wenn Sie ihr angemessen umgerüstetes Fahrzeug als reines Elektrofahrzeug zulassen wollen, wird dies durch die zuständige Zulassungsbehörde geprüft.
  • Die Steuerbegünstigungen gelten ab dem Tag der Umrüstung, an dem die Zulassungsbehörde die Voraussetzungen als erfüllt feststellt.

Weitere Informationen

  • Die Zeiten der Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs haben keine Auswirkungen auf die Steuerbefreiung.
  • Die Zeiten außerhalb des auf einem Saisonkennzeichen angegebenen Betriebszeitraums haben keine Auswirkungen auf die Steuerbefreiung. 
  • Hybridfahrzeuge, die neben einem Elektromotor auch einen Verbrennungsmotor haben, gelten nicht als Elektrofahrzeuge. Dazu gehören auch Elektrofahrzeuge, die mit einem Verbrennungsmotor als Reichweitenverlängerer ausgestattet sind. 

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)

Fachlich freigegeben am

18.12.2023

Urheber

Generalzolldirektion (GZD)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Siehe auch:
Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
STARTSEITE-NEWS

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
Symbol Beschreibung Größe
Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
0.9 MB
Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.