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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Wasserrechtliche Erlaubnis für den Bau, Ausbau oder die Nutzung eisenbahnspezifischer Infrastruktur beantragen
Beschreibung:

Teaser

Wenn Sie Betriebsanlagen der Deutschen Bahn bauen, ausbauen oder betreiben möchten und dies mit Einwirkungen auf umliegende Gewässer oder das Grundwasser verbunden ist, müssen Sie beim Eisenbahn-Bundesamt eine wasserrechtliche Erlaubnis beantragen.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie Betriebsanlagen der Deutschen Bahn errichten, ausbauen oder nutzen, wirken Sie in den meisten Fällen auf oberirdische Binnengewässer, Küstengewässer oder das Grundwasser ein. Baukörper wie Gebäude oder Brücken sowie Baugrubensicherungen wie Spundwände, die ständig oder zeitweise in das Grundwasser eintauchen, können die Beschaffenheit von Gewässern beeinflussen. Gleiches gilt beispielsweise für Schmutz- oder Niederschlagswasser, das in umliegende Flüsse und Seen oder das Grundwasser eingeleitet wird.


Grundsätzlich bewirtschaftet der Staat die Gewässer. Wenn Sie daher eisenbahnspezifische Infrastruktur wie Betriebsanlagen von Eisenbahnen des Bundes bauen oder nutzen und dabei auf die Gewässer einwirken, brauchen Sie in jedem Fall eine Erlaubnis. Die Erlaubnis beantragen Sie beim Eisenbahn-Bundesamt.


Sie haben keinen Anspruch darauf, die Gewässer nutzen zu dürfen. Die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis liegt im Ermessen des Eisenbahn-Bundesamts.

Voraussetzungen

Damit Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis erhalten können, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein: 

  • Es handelt sich um eine Betriebsanlage von Eisenbahnen des Bundes.
  • Der Bau, Ausbau oder die Nutzung Ihrer Eisenbahn-Betriebsanlagen ist mit einer Gewässerbenutzung verbunden, zum Beispiel indem Sie 
    • Gewässer aufstauen oder absenken,
    • Wasser aus einem Gewässer entnehmen und ableiten, zum Beispiel als Brauchwasser,
    • Grundwasser entnehmen, zutage fördern und ableiten,
    • feste Stoffe aus einem Gewässer entnehmen oder
    • Stoffe in Gewässer einleiten oder einbringen.  
  • Es dürfen keine schädlichen, unvermeidbaren oder nicht ausgleichbaren Gewässerveränderungen zu erwarten sein.
  • Der Antrag muss von fachlichen Gutachterinnen oder Gutachtern eingereicht werden.
     

Erforderliche Unterlagen

  • Übersichtskarte (Maßstab 1:10.000 oder 1:25.000) mit sämtlichen im Antrag genannten Einleitungen, deren Einzugsgebiete, Entwässerungssysteme (Misch-/Trennsystem) sowie Gewässer
  • Amtlicher Lageplan oder Flurkartenauszug (Maßstab 1:1000, 1:500 oder entsprechend angepasst) mit 
    • Kennzeichnung der örtlichen Lage der gesamten abwassertechnischen Anlagen und Einleitungen von Schmutzwasser, Mischwasser und Niederschlagswasser einschließlich Bauwerksnummerierung sowie bestehende Gewässerbenutzungen, Wasser- und Heilquellenschutzgebiete, Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete)
    • Maßstab, Nordpfeil, Höhenangaben, Fließrichtungspfeil, Fluss-Kilometrierung (soweit vorhanden), Gemeindenamen und -grenzen, Bezeichnung der Gemarkung, Flur- und Flurstücksnummer der Einleitungsstelle
  • Nachweis über die fachliche Eignung der Gutachterin beziehungsweise des Gutachters

Je nach Antragsgegenstand müssen Sie weitere Unterlagen einreichen. Welche das im konkreten Fall sind, können Sie den Merkblättern zur Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für das Einleiten von Abwasser in Gewässer beziehungsweise für bauzeitliche Gewässerbenutzungen entnehmen.
 

Gebühren (Kosten)

Die Gebühren, die Sie zahlen müssen, bemessen sich nach dem Zeitaufwand der Bearbeitung Ihres Antrags: 

  • Stundensatz: 120,00 EUR
  • für jede angefangene Viertelstunde: 30,00 EUR
     

Fristen

Sie müssen die wasserrechtliche Erlaubnis rechtzeitig vor Beginn der Gewässerbenutzung beantragen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung Ihres Antrags dauert je nach Umfang, Antragsgegenstand und Qualität der Unterlagen mindestens 10 Wochen.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch. Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid entnehmen.
  • Verwaltungsgerichtliche Klage
     

Anträge / Formulare

Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja

Verfahrensablauf

Sie können die wasserrechtliche Erlaubnis online per Post oder per E-Mail beantragen.

Wasserrechtliche Erlaubnis online beantragen:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de. Von dort werden Sie weitergeleitet zum Antragsportal "e-Service WRE" des Eisenbahn-Bundesamts. 
  • Loggen Sie sich mit Ihren Nutzerdaten ein.
  • Sollten Sie noch kein Nutzerkonto für das Antragsportal "e-Service WRE" besitzen, müssen Sie sich einmalig registrieren.
  • Der Antragsassistent führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben. Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei (PDF, maximal 30 Megabyte pro Datei) hoch und senden den Antrag ab. Sie erhalten eine automatische Eingangsbestätigung.
  • Das Eisenbahn-Bundesamt prüft Ihre Unterlagen und schickt Ihnen einen Bescheid, in dem die Entscheidung über Ihren Antrag mitgeteilt wird. 

Wasserrechtliche Erlaubnis per Post oder E-Mail beantragen:

  • Stellen Sie einen schriftlichen Antrag nach den Vorgaben in den entsprechenden Merkblättern.
  • Fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei und senden Sie den Antrag per Post oder per E-Mail an das Eisenbahn-Bundesamt. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.
  • Das Eisenbahn-Bundesamt prüft Ihre Unterlagen und schickt Ihnen einen Bescheid, in dem die Entscheidung über Ihren Antrag mitgeteilt wird.

Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Fachlich freigegeben am

21.08.2023

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Eisenbahn-Bundesamt (EBA)

Wasserrechtliche Erlaubnis Erteilung
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal

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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
Symbol Beschreibung Größe
Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
0.9 MB
Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.