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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Kredit mit Tilgungszuschuss für Neubau oder Kauf von energieeffizienten Nichtwohngebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur beantragen
Beschreibung:

Teaser

Wenn Sie in den Neubau oder Kauf von energieeffizienten Nichtwohngebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Kredit mit Tilgungszuschuss beantragen.

Allgemeine Informationen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz.
Sie können einen Kredit von bis zu EUR 25 Millionen für folgende Maßnahmen bekommen:

  • Neubau oder Kauf von energieeffizienten Nichtwohngebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur, welche die Anforderungen an ein KfW-Effizienzgebäude erfüllen,
  • Ausbau von Nichtwohngebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur, die noch nicht in den Anwendungsbereich der Energieeinsparverordnung (EnEV) erfüllen,
  • energieeffiziente Erweiterung von Nichtwohngebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur um mehr als 50 Quadratmeter, die die Anforderungen an ein KfW-Effizienzgebäude erfüllen.

Die Förderung umfasst Maßnahmen zur Vorbereitung, Umsetzung und Inbetriebnahme der geförderten Maßnahme, wie zum Beispiel Nebenarbeiten oder Planungskosten.

Keine Förderung bekommen Sie:

  • wenn das Nichtwohngebäude eine Öl-Heizung hat,
  • für Leasingfinanzierungen,
  • für Eigenleistungen,
  • für Räume zur Glaubensausübung,
  • für Investitionen von politischen Parteien,
  • für Umschuldungen bereits abgeschlossener und durchfinanzierter Vorhaben,
  • wenn Sie schon mit der Maßnahme begonnen haben, bevor Sie den Antrag gestellt haben.

Für energieeffiziente Gebäude gibt es einen Maßstab, den KfW-Effizienzgebäude-Standard. Je niedriger die Zahl, desto effizienter ist Ihr Gebäude und umso weniger Energie brauchen Sie. Folgende Standards werden gefördert:

  • KfW-Effizienzgebäude 55,
  • KfW-Effizienzgebäude 70.

Wenn Sie Ihre Maßnahme nach dem Standard KfW-Effizienzgebäude 55 durchführen, können Sie einen Tilgungszuschuss von 5 Prozent des Kreditbetrags bekommen. Sie können maximal EUR 50 Tilgungszuschuss für jeden Quadratmeter sanierter Nettogrundfläche bekommen.
Wenn Sie Ihre Maßnahme nach dem Standard KfW-Effizienzgebäude 70 durchführen, bekommen Sie keinen Tilgungszuschuss.

Sie bekommen den Tilgungszuschuss erst, wenn Sie Ihre Maßnahme beendet und die Durchführung gegenüber der KfW nachgewiesen haben. Dazu müssen Sie nachweisen:

  • dass Sie das Geld für die beantragte Maßnahme verwendet haben,
  • dass Sie den KfW-Effizienzgebäude-Standard erreicht haben.

Sie müssen alle Rechnungen und Unterlagen aufbewahren, die mit der Maßnahme zu tun haben.

Die Anträge zur Förderung bearbeitet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.

Voraussetzungen

Anträge können stellen:

  • Unternehmen mit mindestens 50 Prozent kommunalen Gesellschaftern
  • gemeinnützige Organisationen und Kirchen
  • Unternehmen und natürliche Personen im Rahmen von öffentlich-privaten Partnerschaften

Weitere Voraussetzungen:

  • Ihre Maßnahme muss die Anforderung an folgende Standards erfüllen:
    • KfW-Effizienzgebäude 55
      oder
    • KfW-Effizienzgebäude 70
  • Sie müssen Ihre Maßnahme mit einem Experten für Energieeffizienz planen. Dieser Experte muss die Anforderungen nach § 21 Energieeinsparverordnung (EnEV) erfüllen.

Erforderliche Unterlagen

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

  • Bestätigung zum Antrag
  • Erklärung zur Größe Ihres Unternehmens:
    • Vereinfachte Selbsterklärung KMU (KfW-Formularnummer 600 000 0095) für eigenständige Unternehmen ohne Verflechtungen mit anderen Unternehmen
      oder
    • Selbsterklärung KMU (KfW-Formularnummer 600 000 0196) mit Merkblatt KMU-Definition
  • bei Beantragung einer Finanzierung mit „De-minimis“-Förderung sind folgende Angaben zusätzlich erforderlich:
    • Anlage „De-minimis“-Erklärung des Antragstellers über bereits erhaltene „De-minimis“-Beihilfen (KfW-Formularnummer 600 000 0075)
    • Kumulierungserklärung
  • bei Förderung nach Allgemeiner Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO):
    • Anlage Beihilfefähige Investitionsmehrkosten

Wenn Sie Ihre Maßnahme abgeschlossen haben, dann müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

  • Bestätigung nach Durchführung
  • Verwendungsnachweis

Gebühren (Kosten)

  • entfällt

Fristen

  • Antragstellung: vor Beginn der Maßnahme
  • Abruffrist des Kredits: innerhalb von 12 Monaten nach Kreditzusage, in einer Summe oder in Teilbeträgen
  • Nachweis über Verwendung der Mittel: innerhalb von 15 Monaten nach der Vollauszahlung des Kredits

Bearbeitungsdauer

  • für die Bearbeitung des Antrags: in der Regel 3 bis 5 Tage

Hinweise:
Sie können mit der Umsetzung der Maßnahme unmittelbar nach der Zusage für Ihre Förderung beginnen.
Eine KfW-Förderung dauert genauso lange, wie eine übliche Bau- oder Immobilienfinanzierung für Unternehmen. Ihr Finanzierungsberater informiert Sie über seine aktuellen Bearbeitungszeiten.

Anträge / Formulare

  • Persönliches Erscheinen nötig: ja (hängt vom Verfahren der Finanzierungspartner ab)

Hinweis:
Alle benötigten Unterlagen bekommen Sie von Ihrem Finanzierungspartner. Den KfW-Antrag stellt Ihr Finanzierungspartner.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag auf Förderung schriftlich bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen.

  • Sie suchen sich auf der Internetseite der Deutschen Energie-Agentur (dena) einen Experten für Energieeffizienz in Ihrer Nähe.
  • Planen Sie Ihre Maßnahme mit einem Experten für Energieeffizienz.
  • Füllen Sie online die Bestätigung zum Antrag – am besten zusammen mit Ihrem Sachverständigen – aus.
  • Sprechen Sie mit Ihrem Finanzierungspartner (zum Beispiel die Bank, bei der Sie Ihre Finanzierung abschließen möchten) über das Einbinden eines Förderkredits. Dieser berät Sie, welche Unterlagen dazu erforderlich sind und stellt für Sie den Antrag bei der KfW.
  • Wenn die KfW Ihren Förderantrag zugesagt hat, schließen Sie mit Ihrem Finanzierungspartner einen Kreditvertrag ab.
  • Sobald die Zusage für Ihre Förderung vorliegt, können Sie mit den Bauarbeiten beginnen bzw. den Kaufvertrag abschließen.
  • Je nach Baufortschritt zahlt Ihnen Ihr Finanzierungspartner den Kredit in einer Summe oder in Teilbeträgen aus.
  • Wenn Sie die Maßnahme abgeschlossen haben, müssen Sie Ihrem Finanzierungspartner nachweisen,
    • dass Sie das Geld aus dem Kredit für die geplante Maßnahme ausgegeben haben und
    • dass Ihre Maßnahme den Standard für KfW-Effizienzgebäude erfüllt.
  • Ihr Finanzierungspartner prüft und bestätigt Ihre Nachweise und leitet diese an die KfW weiter.
  • Wenn die KfW die Nachweise ebenfalls geprüft hat, bekommen Sie den Tilgungszuschuss als Gutschrift auf Ihr Darlehenskonto. Dadurch verringert sich Ihre Darlehenslaufzeit.

Hinweis:
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können für die Beratung durch einen Experten für Energieeffizienz beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Zuschüsse beantragen.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)

Fachlich freigegeben am

12.08.2020

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Siehe auch:
Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
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Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
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Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

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Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.