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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Verkehrszulassung für Luftfahrtgerät beantragen
Beschreibung:

Teaser

Wenn Sie ein Luftfahrzeug in Betrieb nehmen möchten, müssen Sie hierfür eine Verkehrszulassung beantragen. Die Verkehrszulassung beinhaltet die Eintragung in die Luftfahrzeugrolle und die Ausstellung eines Lufttüchtigkeitszeugnisses.

Allgemeine Informationen

Mit einer Verkehrszulassung für ein Luftfahrzeug können Sie das zugelassene Luftfahrzeug in Betrieb nehmen. Die Verkehrszulassung besteht aus der Eintragung in die Luftfahrzeugrolle und der Ausstellung eines Lufttüchtigkeitszeugnisses.

Die Luftfahrzeugrolle ist das amtliche Verzeichnis aller in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr zugelassenen Luftfahrzeuge.

Sie können eine Verkehrszulassung für Luftfahrzeuge mit EASA-Kennblatt oder Anhang I Luftfahrzeuge beantragen. Hierzu benötigen Sie ein Kennzeichen für das Luftfahrzeug. Falls Sie kein Kennzeichen zugeteilt bekommen oder vorgemerkt haben, können Sie die Verkehrszulassung nicht beantragen. Wenn das Kennzeichen des Luftfahrzeugs nicht ordnungsgemäß angebracht werden kann, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung zur Kennzeichnung beantragen. Die Ausnahmegenehmigung zur Kennzeichnung können Sie per Online-Formular beantragen.

Für die Verkehrszulassung müssen Sie Angaben machen

  • zur Halterin oder zum Halter beziehungsweise zur Haltergemeinschaft
  • gegebenenfalls zur Eigentümergemeinschaft
  • zum Luftfahrzeug
  • zum Zustand des Luftfahrzeugs
  • zum Standort des Luftfahrzeugs
  • zum Lufttüchtigkeitsnachweis

Als Eigentümerin oder Eigentümer aus einem Drittstaat müssen Sie zusätzlich die Erklärung für Drittstaaten-Eigentümer oder -Eigentümerinnen abgeben. Sie kommen aus einem Drittstatt, wenn Sie nicht die deutsche Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaats haben oder nicht die Staatsbürgerschaft eines Staates, in dem das Luftverkehrsrecht der Europäischen Union Anwendung findet.

Für die Beantragung einer Verkehrszulassung benötigen Sie einige erforderliche Unterlagen, welche Sie im Rahmen des Antragsprozesses im Online-Formular hochladen.

Nach Prüfung durch das Luftfahrt-Bundesamt erhalten sie den Eintragungsschein und das Lufttüchtigkeitszeugnis. Damit dürfen Sie Ihr Luftfahrzeug in Betrieb nehmen.

Voraussetzungen

Folgende Luftfahrzeuge bedürfen zur Inbetriebnahme einer Verkehrszulassung:

  • Flugzeuge,
  • Drehflügler,
  • Luftschiffe,
  • Motorsegler,
  • Segelflugzeuge,
  • bemannte Ballone,
  • Luftsportgeräte,
  • Flugmodelle mit einer höchstzulässigen Startmasse über 150 Kilogramm und
  • sonstiges Luftfahrtgerät, soweit es für die Benutzung des Luftraums bestimmt und nach der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät prüfpflichtig ist.

Luftfahrtgeräte nach § 1 Absatz 4 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) sind von der Verkehrszulassung befreit. Flugmodelle mit einer höchstzulässigen Startmasse über 25 Kilogramm und bis zu 150 Kilogramm bedürfen keiner Verkehrszulassung, wenn deren Verkehrssicherheit nach der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät bestätigt ist.

Um eine Verkehrszulassung erhalten zu können, darf das Luftfahrzeug, für das eine Verkehrszulassung beantragt werden soll, nicht in einem anderen ausländischen staatlichen Luftfahrzeugregister eingetragen sein.

Sie können einen Antrag auf Verkehrszulassung als Eigentümerin oder Eigentümer beantragen. Eine Verkehrszulassung kann Ihnen dann ausgestellt werden, wenn sie

  • als Eigentümerin oder Eigentümer eine natürliche Person mit deutscher Staatsbürgerschaft oder der Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaats sind oder
  • Sie die Staatsbürgerschaft eines Staates haben, in dem das Luftverkehrsrecht der Europäischen Union Anwendung findet.
  • Eigentümerin oder Eigentümer können auch juristische Personen und Gesellschaften des Handelsrechts mit Sitz im Inland sein, bei denen der überwiegende Teil des Vermögens oder Kapitals sowie die tatsächliche Kontrolle darüber deutschen Staatsangehörigen oder Staatsangehörigen eines EU-Mitgliedstaats zusteht und die Mehrheit der Vertretungsberechtigten oder persönlich haftenden Personen deutsche Staatsangehörige oder Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaats sind.
  • Staatsangehörige aus EU-Mitgliedstaaten werden den deutschen Staatsangehörigen gleichgestellt.
  • Eigentümerin oder Eigentümer können auch natürliche oder juristische Personen aus einem Drittstaat sein, soweit ein Halterschaftsvertrag mit einer Staatsbürgerin oder einem einem Staatsbürger oder einer juristischen Person der EU für mindestens 6 Monate vorliegt.

Sie können den Antrag auch als Vertretung für die Eigentümerin oder den Eigentümer stellen.

Beachten Sie, dass folgende Voraussetzungen für Halterinnen und Halter gelten:

  • Natürliche Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft, Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaats oder natürliche Personen aus einem Staat, in dem das Luftverkehrsrecht der Europäischen Union Anwendung findet.
  • Juristische Personen und Gesellschaften des Handelsrechts mit Sitz im Inland, bei denen der überwiegende Teil des Vermögens oder Kapitals sowie die tatsächliche Kontrolle darüber deutschen Staatsangehörigen oder Staatsangehörigen eines EU-Mitgliedstaats zusteht und die Mehrheit der Vertretungsberechtigten oder persönlich haftenden Personen deutsche Staatsangehörige oder Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaats sind.

Sie können den Antrag auch als Vertretung für die Halterin oder den Halter stellen.

Um eine Verkehrszulassung beantragen zu können, ist es notwendig, dass das betreffende Luftfahrzeug bereits über ein Kennzeichen verfügt.

Sie können eine Verkehrszulassung dann beantragen, wenn Sie alle notwendigen Voraussetzungen erfüllen und über alle erforderlichen Unterlagen verfügen, die für die Verkehrszulassung von Relevanz sind.

Erforderliche Unterlagen

Unterlagen, die erforderlich sind:

  • Löschungs- beziehungsweise Nichteintragungsbescheinigung
  • Zuteilungsurkunde der Bundesnetzagentur
  • Eigentumsnachweis
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit der Eigentümerin oder des Eigentümers beziehungsweise der Eigentümerinnen und Eigentümer bei Eigentümergemeinschaften
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit der Halterin oder des Halters beziehungsweise der Halterinnen und Halter bei Haltergemeinschaften

Unterlagen, die für Privatpersonen, Einzelunternehmerinnen oder Einzelunternehmer sowie Organisationen, die Ihren Wohnsitz/Sitz nicht in Deutschland haben, erforderlich sind:

  • Zustellungs- und Empfangsbevollmächtigung

Unterlagen, die für die Vertretung von Privatpersonen oder Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer oder für die Antragstellung oder Vertretung für Firmen, Vereine, GbRs erforderlich sind:

  • Nachweis der Vertretungsberechtigung (für Ihre Organisation)

Unterlagen, die für die Eintragung als Einzelunternehmerin oder Einzelunternehmer erforderlich sind:

  • Handelsregisterauszug oder Gewerbeschein

Unterlagen, die für Firmen erforderlich sind:

  • Handelsregisterauszug und gegebenenfalls beglaubigte Übersetzung des Handelsregisterauszugs in die englische oder deutsche Sprache
  • Von den vertretungsberechtigten Organen der Gesellschaft unterschriebene Erklärung

Unterlagen, die für einen rechtsfähigen Verein erforderlich sind:

  • Vereinsregisterauszug und gegebenenfalls beglaubigte Übersetzung des Vereinsregisterauszugs in die englische oder deutsche Sprache

Unterlagen, die für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) mit kleingewerblicher Tätigkeit erforderlich sind:

  • Gesellschaftervertrag
  • Gewerbeanmeldung aller Gesellschafter

Unterlagen, die für eine Eigentümergemeinschaft erforderlich sind:

  • Zustimmung der Eigentümerinnen und Eigentümer

Unterlagen, die erforderlich sind, wenn das Kennzeichen nicht ordnungsgemäß angebracht werden kann:

  • Nachweis über die Einhaltung nationaler Forderungen
  • Nachweis der Kennzeichnung

Unterlagen, die erforderlich sind, wenn das maximale Abfluggewicht des Luftfahrzeugs über 1.550 Kilogramm liegt und liegt die erste Inbetriebnahme nicht mehr als 3 Monate zurückliegt oder das Luftfahrzeug bisher nicht länger als 40 Betriebsstunden genutzt wurde:

  • Ausgefüllter Vordruck "Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke"

Unterlagen, die erforderlich sind, wenn es sich um ein fabrikneues Luftfahrzeug mit Kennblatt der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA handelt und die Herkunft des Luftfahrzeugs ein EU-Staat oder ein dem EU-Luftrecht angeschlossener Staat ist:

  • Konformitätserklärung EASA-Formblatt 52

Unterlagen, die im Original erforderlich sind, wenn es sich um ein gebrauchtes Luftfahrzeug mit EASA-Kennblatt handelt, die Herkunft des Luftfahrzeugs ein EU-Staat oder ein dem EU-Luftrecht angeschlossener Staat ist und es ein bisher gültiges Lufttüchtigkeitszeugnis aus dem vorherigen Registerstaat gibt und ein gültiges ARC vorhanden ist:

  • Bisher gültiges Lufttüchtigkeitszeugnis aus vorherigem Registerstaat
  • Bisher gültiges ARC

Unterlagen, die erforderlich sind, wenn es sich um ein gebrauchtes Luftfahrzeug mit EASA-Kennblatt handelt, die Herkunft des Luftfahrzeugs ein EU-Staat oder ein dem EU-Luftrecht angeschlossener Staat ist und es kein bisher gültiges Lufttüchtigkeitszeugnis aus dem vorherigen Registerstaat gibt und keine gültige Bescheinigung über die Prüfung der Lufttüchtigkeit (ARC) vorhanden ist:

  • EASA-Formblatt 15a oder 15b (ARC)

Unterlagen, die für fabrikneue Luftfahrzeuge mit EASA-Kennblatt mit der Herkunft aus einem Drittstaat erforderlich sind:

  • Erklärung der zuständigen Behörde des Ausfuhrstaates darüber, dass das Luftfahrzeug einer von der EASA zugelassenen Konstruktion entspricht (zum Beispiel C of A for Export)

Unterlagen, die für ein gebrauchtes Luftfahrzeug mit EASA-Kennblatt mit der Herkunft aus einem Drittstaat erforderlich sind:

  • Erklärung der zuständigen Behörde des Ausfuhrstaates zum Lufttüchtigkeitsstatus des Luftfahrzeuges zum Zeitpunkt der Überführung
  • Frühere Aufzeichnungen gemäß Verordnung (EU) Nr. 748/2012 Abschnitt H Absatz 21.A.174 (b) (3)

Unterlagen, die für Luftfahrzeuge nach Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 2018/1139 mit Herkunft aus einem EU-Staat oder einem Drittstaat erforderlich sind:

  • Lufttüchtigkeitszeugnis für den Export (CoAE)

Unterlagen, die für Luftfahrzeuge mit EASA-Kennblatt erforderlich sind:

  • Deckblatt des Flughandbuches gemäß Kennblatt
  • Wägebericht, gegebenenfalls Ladeplan

Unterlagen, die bei Haltergemeinschaften oder bei Halterinnen und Haltern erforderlich sind, wenn die Eigentümerin oder der Eigentümer nicht  die Halterin beziehungsweise der Halter ist oder der Antrag in Vertretung für den Eigentümerin oder den Eigentümer gestellt wird:

  • Erklärung  der Halterin oder des Halters beziehungsweiser der Halterinnen und Halter zum Datenschutz

Unterlagen, die im Original von der Versicherung der Halterin oder des Halters dem Versicherungsbroker an das LBA weitergeleitet werden müssen:

  • Versicherungsbestätigung nach der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Unterlagen, die erforderlich sind, wenn die Eigentümerin oder der Eigentümer Staatsangehörige oder Staatsangehöriger eines Drittstaats ist und der Antrag in Vertretung gestellt wird:

  • Erklärung für Drittstaaten-Eigentümerinnen und -Eigentümer

Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

Fristen

Die Zulassung kann eingeschränkt, geändert, mit Auflagen verbunden oder befristet werden. Die Zulassung wird zurückgenommen, wenn die Voraussetzungen für ihre Erteilung nicht vorliegen. Sie wird widerrufen, wenn die Voraussetzungen für ihre Erteilung nachträglich nicht nur vorübergehend entfallen sind oder eine Anzeige zum Versicherungsschutz nach der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung eingeht. Ruht die Haftpflichtversicherung ein Jahr oder weniger, wird die Zulassung erst dann widerrufen, wenn die Versicherung nach Ablauf der Jahresfrist nicht wieder aufgenommen wird.

Für Drittstaaten-Eigentümerinnen und -Eigentümer: Die Eintragung wird gelöscht, wenn das Leasingverhältnis einen Zeitraum von 6 Monaten unterschreitet.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten des jeweiligen Vorgangs variieren. Das Luftfahrt-Bundesamt gibt auf Nachfrage Auskunft zum Stand der Bearbeitung.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Verfahrensablauf

Die Verkehrszulassung können Sie online oder schriftlich beantragen.

Online-Antrag:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie den Online-Antrag aus.
  • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
  • Senden Sie den Antrag online ab.
  • Das Luftfahrtbundesamt prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid und Gebührenbescheid.
  • Nachdem Sie die Gebühren bezahlt haben, können Sie den Bescheid abrufen und erhalten den Eintragungsschein und das Lufttüchtigkeitszeugnis im Original für die Inbetriebnahme des Luftfahrzeugs.

Schriftlicher Antrag:

  • Rufen Sie die Formulare zur Verkehrszulassung auf der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamts (LBA) auf.
  • Je nachdem, wer den Antrag stellt und um was für ein Luftfahrzeug es sich handelt, werden unterschiedliche Formulare benötigt. Füllen Sie die Formulare aus und stellen Sie die benötigten Unterlagen zusammen.
  • Schicken Sie alle Unterlagen an das LBA.

Die weiteren Verfahrensschritte sind wie beim Online-Antrag.

Weitere Informationen

Wenn Sie noch über kein Kennzeichen für Ihr Luftfahrzeug verfügen, können Sie eine Kennzeichenvormerkung beantragen.

Im Rahmen der Verkehrszulassung haben Sie die Möglichkeit, einen Notsender (ELT) zu beantragen.

Im Rahmen der Verkehrszulassung sind Sie dazu verpflichtet, die Zuteilung eines Sekundärradar-Codes (SSR-Mode-Code) zu beantragen.

Im Rahmen der Verkehrszulassung haben Sie die Möglichkeit, ein Lärmschutzzeugnis zu beantragen.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Fachlich freigegeben am

26.04.2023

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Verkehrszulassung für Luftfahrtgerät Erteilung
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal

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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
Symbol Beschreibung Größe
Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
0.9 MB
Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

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