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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Zuverlässigkeitsüberprüfungen im Luftverkehr beantragen
Beschreibung:

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Wenn Sie auf einem Flughafen in Sicherheitsbereichen arbeiten, benötigen Sie eine Zuverlässigkeitsüberprüfung.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie im oder am Flughafen arbeiten, benötigen Sie in vielen Fällen zuvor eine Zuverlässigkeitsüberprüfung. Sie ist Voraussetzung, damit Sie eine Zugangsberechtigung erhalten können. Sobald die Zuverlässigkeitsüberprüfung und Zugangsberechtigung erteilt wurden und Sie die benötigten Schulungen am Flughafen absolviert haben, können Sie einen Flughafenausweis erhalten. Damit können Sie sich auf dem Flughafen in Sicherheitsbereichen unbegleitet bewegen.

Den Nachweis Ihrer Zuverlässigkeit benötigen Sie in folgenden Bereichen:

  • Sicherheitskontrollen,
  • der Abfertigung,
  • dem Transport,
  • der Kontrolle von Luftfracht sowie 
  • allgemein um Sicherheitsbereiche zu betreten. Zu Sicherheitsbereichen zählen unter anderem:
    • Teile eines Flughafens, in denen sich kontrollierte Fluggäste vor ihrem Abflug aufhalten können, 
    • Teile eines Flughafens, in denen sich kontrolliertes aufgegebenes Gepäck befindet oder durchtransportiert wird, und
    • Bereiche eines Flughafens, in denen Flugzeuge und andere Luftfahrzeuge stehen – zum Ein- und Aussteigen sowie zum Be- und Entladen.

Die Regelung betrifft somit auch:

  • Pilotinnen und Piloten,
  • Flugschülerinnen und Flugschüler, 
  • Mitglieder von flughafenansässigen Vereinen,
  • Schülerpraktikanten und -praktikantinnen
  • Warenlieferanten und vergleichbare Versorger
  • Händler und Gewerbetreibende sowie    
  • Beschäftigte von Reinigungsunternehmen.
Bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung wird untersucht, dass von Ihnen keine Gefahr für die Sicherheit im Luftverkehr ausgeht. Die Prüfung umfasst:
  • Angaben zu Ihrer Person,
  • Erfassung aller Beschäftigungsverhältnisse, Aus- und Weiterbildungen und jeglicher Lücken mindestens während der letzten 5 Jahre (nicht bei Luftfahrern und Luftfahrerinnen),
  • Ihre Wohnsitze oder der gewöhnliche Aufenthalsort der vergangenen 10 Jahre,
  • Prüfung von Strafregistereinträgen,
  • Auskünfte von Behörden.

Dass Sie überprüft werden, dient der Sicherheit des zivilen Luftverkehrs.

Benötigen Sie die Zuverlässigkeitsüberprüfung zur Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit, müssen Sie die Zuverlässigkeitsüberprüfung selbst beantragen. Der Antrag ist über Ihren Arbeitgeber oder den Flughafenbetreiber einzureichen.

Sie sind verpflichtet, an Ihrer Überprüfung mitzuwirken. Das kann auch bedeuten, dass Sie weitere Unterlagen oder Nachweise einreichen müssen, zum Beispiel einen Drogentest.

In der Regel sind Sie nicht zuverlässig, wenn

  • Sie wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe oder Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen verurteilt worden sind oder 
  • Sie mindestens 2 Mal zu einer geringeren Geldstrafe verurteilt worden sind und diese Verurteilung noch nicht mehr als 5 Jahre zurückliegt.
  • Sie wegen eines Verbrechens oder wegen sonstiger vorsätzlicher Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden sind
  • seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung zehn Jahre noch nicht verstrichen sind.
 

Erforderliche Unterlagen

Allgemein:

  • beidseitige Kopie des Personalausweises oder:
  • Kopie des Reisepasses mit einer aktuellen Meldebescheinigung

Beachten Sie hierzu bitte die jeweiligen Merkblätter der für Sie zuständigen Luftsicherheitsbehörde. 

Zusätzlich für Pilotinnen und Piloten sowie Flugschülerinnen und Flugschüler:

  • Nachweis zur erteilten Erlaubnis (Lizenzkopie) oder Nachweis zur angestrebten Erlaubnis (beispielsweise Anmeldung bei der Flugschule, Ausbildungsvertrag)

Zusätzlich für Selbstständige:

  • Gewerbeanmeldung
  • Falls Wohnsitz in den vergangenen 5 Jahren ununterbrochen mehr als 6 Monate lang im Ausland war: Straffreiheitsbescheinigung oder Europäisches Führungszeugnis.
  • Bei Wiederhilungsüberprüfung: Kopie des Bescheids der letzten Zuverlässigkeitsüberprüfung.

Gebühren (Kosten)

Zuverlässigkeitsprüfung: zwischen 6 und 211,50 EUR

Der Arbeitgeber übernimmt die Kosten für die Überprüfung zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit.

Privatpiloten tragen die Kosten selbst.

 

Fristen

  • Vor dem Arbeitsantritt an Flughäfen: Achten Sie darauf, dass Sie Ihren Antrag zur Überprüfung mindestens einen Monat vor Ihrem Arbeitsbeginn oder Ihrer Ausbildung einreichen.
  • Gültigkeit der Feststellung der Zuverlässigkeit: 5 Jahre (sofern diese Feststellung nicht zuvor widerrufen wird)
  • Einen Wiederholungsantrag sollten Sie mindestens 3 Monate vor dem Ablauf des Geltungszeitraums stellen.
  • Änderung persönlicher Angaben: Sie müssen der Flugsicherheitsbehörde innerhalb eines Monats Änderungen mitteilen. Änderungen sind:
    • Name
    • Wohnsitz
    • Wechsel des Arbeitgebers
    • Art der Tätigkeit

Rechtsbehelf

Widerspruch beziehungsweise in einigen Bundesländern unmittelbar Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht. Details dazu enthält der jeweilige Bescheid.

Zuständige Stelle

Landesverwaltungsamt

Verfahrensablauf

Eine Zuverlässigkeitsprüfung beantragen Sie, sofern Sie auch eine Zugangsberechtigung benötigen, über den Flughafenbetreiber. Brauchen Sie die Zugangsberechtigung nicht, wenden Sie sich direkt an die Luftsicherheitsbehörde. 

  • Füllen Sie den Antrag für die Zuverlässigkeitsüberprüfung aus und unterschreiben Sie ihn. Sie erhalten das Formular entweder bei der Ausweisstelle des Flughafenbetreibers, direkt von Ihrem Arbeitgeber oder im Internet auf den Seiten der Luftsicherheitsbehörden der Bundesländer. Entscheidend für die Wahl des Formulars ist das Bundesland.
  • Ihr Arbeitgeber bestätigt den Antrag durch eine Unterschrift.
  • Fügen Sie die erforderlichen Unterlagen Ihrem Antrag bei.
  • Reichen Sie den Antrag bei der Ausweisstelle des Flughafens ein, falls Sie eine Zugangsberechtigung benötigen. Sie können den Antrag auch durch Ihren Arbeitgeber einreichen lassen. Falls Sie nur die Zuverlässigkeitsüberprüfung benötigen, reichen Sie den Antrag direkt bei der Luftsicherheitsbehörde ein. 
  • Der Flughafenbetreiber prüft, ob Ihr Antrag betrieblich notwendig ist.
  • Der Flughafenbetreiber leitet den Antrag an die Luftsicherheitsbehörde weiter.
  • Die Luftsicherheitsbehörde prüft Ihren Antrag und damit Ihre Zuverlässigkeit. Damit die Luftsicherheitsbehörde Ihre Zuverlässigkeit beurteilen kann, kann sie:
    • Ihre Identität prüfen,
    • Anfragen bei den Polizeivollzugs- und den Verfassungsschutzbehörden der Länder, der Bundespolizei und dem Zollkriminalamt stellen
    • Auskünfte aus dem Bundeszentralregister einholen
    • sowie je nach Einzelfall Auskünfte einholen  von/vom
      • Bundeskriminalamt, 
      • Strafverfolgungsbehörden,
      • Bundesnachrichtendienst, 
      • Militärischen Abschirmdienst,
      • Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes,
      • Flugplatzbetreiber und Luftfahrtunternehmen,
      • gegenwärtigem Arbeitgeber sowie den Arbeitgebern der zurückliegenden fünf Jahre.
    • Sonderfall: ohne deutsche Staatsbürgerschaft kann die Behörde:
      • Auskunft aus dem Ausländerzentralregister einholen (bei Nicht-EU-Bürgerinnen und Bürgern)
      • soweit erforderlich, Anfragen an die zuständigen Ausländerbehörden nach Anhaltspunkten für eine Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit stellen
  • Sie sind verpflichtet, aktiv an Ihrer Überprüfung mitzuwirken. 
  • Sollten während der Überprüfung Zweifel an Ihrer Zuverlässigkeit entstehen, können Sie zu eingeholten Auskünften Stellung nehmen, sofern diese nicht der Geheimhaltung unterliegen oder deren Weitergabe Ermittlungen behindern könnte.
    • Sie werden zuvor belehrt, dass Ihre Angaben der Wahrheit entsprechen müssen beziehungsweise Sie Angaben verweigern können.
  • Nach der Überprüfung erhalten Sie einen Bescheid von der Luftsicherheitsbehörde. Der Bescheid kann positiv oder negativ ausfallen. Gleichzeit erhält Ihr Arbeitgeber eine Information über das Ergebnis der Überprüfung. Falls Sie auch eine Zugangsberechtigung beantragt haben, erhält auch der Flughafenbetreiber eine Information.
    • Ihr Arbeitgeber und der Flughafenbetreiber erfahren lediglich das Ergebnis der Prüfung, nicht aber die zuvor gewonnenen Erkenntnisse über Ihre Person.
  • Gegen den Bescheid der Zuverlässigkeit können Sie Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht einreichen
  • Ihr Arbeitgeber trägt die Kosten der Zuverlässigkeitsüberprüfung, sofern Sie den Antrag nicht als Privatpilotin oder Privatpilot oder Flugschülerin oder Flugschüler oder andere Privatperson gestellt haben.

Nach der Feststellung Ihrer Zuverlässigkeit:

Die Feststellung der Zuverlässigkeit kann innerhalb der Gültigkeit von aktuell 5 Jahren widerrufen werden. Dies kann geschehen, wenn eine Sicherheitsbehörde neue Erkenntnisse (zum Beispiel über Ermittlungs- oder Strafverfahren) über Sie gewinnt und diese an die Luftsicherheitsbehörde übermittelt. Dieses Verfahren heißt: Nachberichtswesen.

Weitere Informationen

Eine Zuverlässigkeitsüberprüfung, wenn Sie

  • innerhalb der zurückliegenden 12 Monate in Deutschland einer zumindest gleichwertigen Überprüfung unterzogen worden sind und dabei Ihre Zuverlässigkeit festgestellt wurde. Bitte reichen Sie dann eine Kopie ein.
  • eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz für Sie durchgeführt worden ist oder
  • nur einmalig Zutritt zu Sicherheitsbereichen auf dem Flughafen benötigen und daher zum Beispiel mit einem Tagesausweis arbeiten können oder
  • ausschließlich in allgemein zugänglichen Bereichen des Flughafens arbeiten.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt

Fachlich freigegeben am

22.05.2023
Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
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Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
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Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
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© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

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Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.