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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Aufenthaltserlaubnis wegen Vertreibung beantragen
Beschreibung:

Teaser

Wenn Sie aus der Ukraine geflüchtet sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz erhalten.

Allgemeine Informationen

Mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382 des Rates vom 4. März 2022 zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine im Sinne der Massenzustrom-Richtlinie 2001/55/EG hat die Europäische Union beschlossen, für Kriegsflüchtlinge das Aufnahmeverfahren zum vorrübergehenden Schutz zu eröffnen.

Wenn Sie wegen des Krieges aus der Ukraine geflüchtet sind oder Sie sich schon längere Zeit rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten und nach Ablauf ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis aufgrund des Krieges nicht in die Ukraine zurückkehren können, können Sie nach § 24 Aufenthaltsgesetz vorübergehenden Schutz in Deutschland erhalten.

Zudem können Sie derzeit ohne Visum nach Deutschland einreisen und sich hier - zunächst befristet bis zum 31. August 2022 - ohne eine Aufenthaltserlaubnis aufhalten.

Sie können bei Bedarf staatliche Unterstützung zur Bestreitung Ihres Lebensunterhalts erhalten (zum Beispiel in Form einer Wohnung, Geldzahlungen oder medizinischer Versorgung). Falls Sie auf staatliche Unterstützung (Sozialleistungen) angewiesen sind, haben Sie grundsätzlich keinen Anspruch darauf, sich in einem bestimmten Ort in Deutschland aufzuhalten. Ihr Wohnort wird durch die zuständige Behörde festgelegt (Zuweisungsentscheidung). Für die Wohnsitznahme an einem Ort Ihrer Wahl, müssen gewichtige Gründe vorgetragen werden (zum Beispiel familiäre Beziehungen).

Vor dem Erhalt der Aufenthaltserlaubnis müssen Sie den formalen Registrierungsprozess für geflüchtete Personen durchlaufen. Bei der Registrierung werden Ihre persönlichen Daten (Personendaten und Fingerabdrücke, Foto) durch eine deutsche Behörde erfasst.

Die Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel zunächst für zwei Jahre ausgestellt. Insgesamt kann sie für maximal drei Jahre erteilt werden.

Wenn dem keine Gründe entgegenstehen, erhalten Sie durch die zuständige Ausländerbehörde die Erlaubnis zur Ausübung einer abhängigen oder selbstständigen Erwerbstätigkeit, mit der Sie in Deutschland jeder Beschäftigung nachgehen können. Bitte beachten Sie, dass es in einigen Berufen berufsrechtliche Zugangsbeschränkungen gibt (zum Beispiel im Gesundheitsbereich). Sie können auch ein eigenes Unternehmen gründen oder freiberuflich arbeiten.

Zudem können Sie Leistungen der Beratung und Vermittlung nach dem SGB III durch die Agenturen für Arbeit erhalten.

Kinder ab sechs Jahren haben das Recht aber auch die Pflicht die Schule zu besuchen.

Voraussetzungen

  • Sie müssen ihre Bereitschaft erklären, im Bundesgebiet aufgenommen zu werden (das heißt Sie müssen ein Schutzbegehren äußern, zum Beispiel durch Beantragung der Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz)
  • Sie gehören zum begünstigten Personenkreis, wenn Sie vor dem 24.02.2022 ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Ukraine hatten und folgender Personengruppe angehören:
    • Ukrainische Staatsangehörige mit ihren Familienangehörigen,
    • Vertriebene nicht-ukrainische Staatsangehörige und staatenlose Personen mit einem internationalen oder nationalen Schutzstatus in der Ukraine mit ihren Familienangehörigen.
    • Vertriebene nicht-ukrainische Staatsangehörige und staatenlose Personen mit unbefristetem Aufenthaltsrecht in der Ukraine (Daueraufenthaltsrecht), die nicht in ihr Heimatland zurückkehren können mit ihren Familienangehörigen.
    • Vertriebene nicht-ukrainische Staatsangehörige mit befristetem Aufenthaltsrecht in der Ukraine, die nicht in ihr Heimatland zurückkehren können.
  • Zudem können ukrainische Staatsangehörige, die sich schon längere Zeit rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten und nach Ablauf ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis aufgrund des Krieges nicht in die Ukraine zurückkehren können eine Aufenthaltserlaubnis beantragen

Erforderliche Unterlagen

  • Anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass mit oder ohne biometrische Merkmale, Passersatzpapier, Personaldokumente des Herkunftslandes, Führerschein)
  • Nachweis über das Datum der Einreise in den SchengenRaum und nach Deutschland
  • Anlaufbescheinigung bzw. Ankunftsnachweis (wenn vorhanden)
  • Nachweise über familiäre Beziehungen (Heirats, Geburts-, Adoptionsurkunde, wenn vorhanden)
  • Zuweisungsentscheidung (wenn vorhanden)
  • Nachweis über den aktuellen Wohn oder Aufenthaltsort in Deutschland
  • Vertriebene, die nicht die ukrainische Staatsangehörigkeit besitzen: Nachweis über das gültige Aufenthaltsrecht in der Ukraine
  • Vertretungsnachweis (falls Sie als Vertreter handeln)
  • Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weniger oder weitere Nachweise verlangen.

Gebühren (Kosten)

Von 0 bis 100 EUR

Bemerkung:

Für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT), der auch als elektronischer Identitätsnachweis genutzt werden kann, können weitere Gebühren anfallen.

Von der Gebührenerhebung wird bei Leistungsbezug abgesehen. In den übrigen Fällen kann die Gebühr in Einzelfällen aus humanitären Gründen erlassen oder ermäßigt werden hat.

Fristen

Antragsfrist:

Dauer: 6 bis 8

Bemerkung :

Spätestens 8 vor Ablauf des in der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung genannten Datums sollte der Antrag bei der Ausländerbehörde eingehen.

Widerspruchsfrist:

1 Monat

Bearbeitungsdauer

ca. 8 Wochen.

Etwa 4 bis 6 Wochen dauert die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei. Wegen der sehr hohen Zahl an Vertriebenen kann es auch länger dauern. Dies von Ausländerbehörde zu Ausländerbehörde unterschiedlich. Für die Übergangszeit erhalten Sie eine Fiktionsbescheinigung. Der Aufenthalt im Bundesgebiet ist damit erlaubt, bis der eAT ausgehändigt wird

Rechtsbehelf

  • Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde
  • Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird

Zuständige Stelle

Für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde zuständig.

Anträge / Formulare

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Ja

Online-Dinst vorhanden: Ja

Verfahrensablauf

Das gesamte Verfahren gliedert sich wie folgt:

  • Registrierung: Vor dem Erhalt der Aufenthaltserlaubnis müssen Sie den formalen Registrierungsprozess für geflüchtete Personen durchlaufen. Die Registrierung erfolgt derzeit zum Beispiel in Aufnahmeeinrichtungen oder Ausländerbehörden und umfasst gewöhnlich Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum, Ihre Staatsangehörigkeit, Ihre aktuelle Anschrift sowie eine Kopie Ihres Ausweisdokuments. Darüber hinaus werden Sie fotografiert und Ihre Fingerabdrücke werden erfasst.
  • Nach erfolgter Registrierung wird eine Bescheinigung (Ankunftsnachweis, Anlaufbescheinigung, Fiktionsbescheinigung oder eine andere Bestätigung) ausgestellt, die bei dem zuständigen Sozialamt vorgelegt werden kann, um Sozialleistungen zu beantragen.
  • Verteilung an einen Wohnort bei Sozialleistungsbezug (Zuweisung): Anschließend ergeht grundsätzlich eine Zuweisungsentscheidung, die Sie verpflichtet, Ihre Wohnung und Ihren gewöhnlichen Aufenthalt an einem bestimmten Ort oder in einer bestimmten Region zu nehmen.
  • Anmeldung: Anmeldung Ihrer Wohnanschrift beim zuständigen Einwohnermeldeamt am Zielort.
  • Beantragung eines Aufenthaltstitels: Um eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde stellen. Wenn Ihnen bereits eine Zuweisungsentscheidung vorliegt, ist dies der Ort an, zu dem Sie zugewiesen wurden.
  • Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die Antragsstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält.
  • Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie einen Termin in der Ausländerbehörde. Im Fall der OnlineAntragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren.
  • Während des Termins werden Ihre Identität und Ihre Unterlagen geprüft (bringen Sie bitte Ihre Unterlagen, möglichst im Original, mit zum Termin).
  • Wird Ihrem Antrag entsprochen, werden für die Herstellung eines elektronischen Aufenthaltstitels (eATKarte) Ihre Fingerabdrücke genommen. Die Ausländerbehörde beauftragt die Herstellung der eAT-Karte bei der Bundesdruckerei. Nach der Fertigstellung erhalten Sie eine Information und können die Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Stelle abholen. Die eAT-Karte ist grundsätzlich persönlich abzuholen.
  • Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
  • Die erste Registrierung, die Verteilung, die Anmeldung bei der Meldebehörde und die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis sind getrennte Vorgänge – manchmal werden sie gemeinsam erledigt, dies hängt aber letztendlich von der Organisation vor Ort ab. Im Zweifel fragen Sie bitte nach.

Weitere Informationen

  • Bereits bei einer Antragstellung werden die Ausländerbehörden sogenannte Fiktionsbescheinigungen ausstellen. Diese überbrücken das Aufenthaltsrecht, bis der eigentliche Aufenthaltstitel ausgestellt und erteilt werden kann. Auch in die Fiktionsbescheinigung wird die Ausländerbehörde „Erwerbstätigkeit erlaubt“ eintragen.
  • Sofern Bedürftigkeit besteht, erhalten derzeit alle Personen, die vom Anwendungsbereich des § 24 Aufenthaltsgesetz erfasst sind, Leistungen zur Bestreitung des Lebensunterhalts und medizinische Versorgung.
  • Gegen die Zuweisungsentscheidung findet kein Widerspruch statt; eine Klage hat keine aufschiebende Wirkung.
  • Unrichtige oder unvollständige Angaben können das Verfahren verlangsamen und für Sie von Nachteil sein. Im Ernstfall können unrichtige oder unvollständige Angaben, die nicht rechtzeitig gegenüber der Ausländerbehörde vervollständigt oder korrigiert werden, die Rücknahme bereits erteilter Aufenthaltsrechte, eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Ausweisung aus dem Bundesgebiet zur Folge haben.
  • Wenn Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen, können Sie grundsätzlich auch eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung oder Ausbildung bei der örtlichen Ausländerbehörde erhalten.
  • Alternativ zur Beantragung der Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz besteht für jeden Geflüchteten die Möglichkeit, einen Asylantrag zu stellen. Es ist jedoch zu beachten, dass die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis schneller Schutz gewährt und mit Vorteilen verbunden ist (beispielsweise keine Beschränkung der Arbeitsaufnahme und keine Wohnpflicht in Erstaufnahmeeinrichtungen)

Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am

29.04.2022
Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
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Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
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Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

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Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.