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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Anerkennung als Heilerziehungspflegerin oder Heilerziehungspfleger mit Berufsqualifikation aus dem Ausland beantragen
Beschreibung:

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Sie haben im Ausland eine Berufsqualifikation als Heilerziehungspflegerin oder Heilerziehungspfleger erworben? Dann können Sie in Deutschland die Anerkennung dieser Qualifikation unter bestimmten Voraussetzungen beantragen.

Allgemeine Informationen

Der Beruf Heilerziehungspflegerin oder Heilerziehungspfleger ist in Deutschland reglementiert. Das bedeutet: Sie müssen eine bestimmte Qualifikation nachweisen, um in dem Beruf arbeiten zu dürfen. Wenn Sie einen ausländischen Ausbildungsnachweis zum Heilerziehungspfleger oder zur Heilerziehungspflegerin besitzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen in diesem Beruf in Sachsen-Anhalt arbeiten.

Dafür müssen Sie einen Antrag mit allen notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Landesbehörde einreichen.

Im Anerkennungsverfahren vergleicht die zuständige Landesbehörde Ihre Berufsqualifikation aus dem Ausland mit der Berufsqualifikation in Sachsen-Anhalt. Das Verfahren heißt: Gleichwertigkeitsfeststellung. Geprüft wird die Gleichwertigkeit mit dem Abschluss „Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin/staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger", der in Sachsen-Anhalt an Fachschulen für Sozialwesen Fachrichtung Heilerziehungspflege vergeben wird.  

Nachdem ihr Antrag geprüft wurde, erhalten Sie eine Rückmeldung. Wenn Ihnen für eine Anerkennung berufliche Qualifikationen fehlen, nennt der Bescheid die wesentlichen Unterschiede. Sie können dann eine Ausgleichsmaßnahme machen.

Voraussetzungen

Einen Antrag auf Prüfung der Gleichwertigkeit und Erteilung der staatlichen Anerkennung als Heilerziehungspflegerin oder Heilerziehungspfleger können alle Personen stellen, die in Ihrem Herkunftsland qualifiziert sind, als Heilerziehungspflegerin beziehungsweise Heilerziehungspfleger zu arbeiten.

Es ist irrelevant, welche Staatsangehörigkeit Sie besitzen oder in welchem Land Sie Ihre Qualifikation erworben haben. 

Die staatliche Anerkennung für den Beruf „staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin"/ „staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger" wird erteilt, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Gleichwertigkeit Ihrer Berufsqualifikation
  • Sie sind zur Ausübung des jeweiligen Berufes im Ausbildungsstaat berechtigt 
  • zwischen den nachgewiesenen Berufsqualifikationen und der entsprechenden landesrechtlich geregelten Berufsqualifikation bestehen keine wesentlichen Unterschiede.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • ein eigenhändig unterschriebener Lebenslauf mit einer Darstellung des schulischen und beruflichen Werdegangs,  
  • Angaben zu Sprachkursen, Fort- und Weiterbildungen seit Einreise nach Deutschland,
  • ein Identitätsnachweis,
  • Bestätigung über den Wohnsitz in Sachsen-Anhalt,
  • Bescheinigung über eine Namensänderung,
  • im Ausland erworbene Schulabschlüsse und Ausbildungsnachweise sowie Fächer- und Notenübersichten in Originalsprache und Übersetzung,
  • Nachweise über einschlägige Berufserfahrungen und sonstige Befähigungsnachweise, sofern diese zur Feststellung der Gleichwertigkeit erforderlich sind (im Original oder beglaubigte Kopie),
  • eine Erklärung, ob und bei welcher Stelle ein Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit gestellt wurde und ob bereits ein Bescheid erteilt wurde
  • bereits erteilte Bescheide sind ebenfalls beizufügen.

Zeugnisse,  Bescheinigungen und Nachweise zur Person müssen Sie als amtlich beglaubigte Kopien einreichen. Die fremdsprachigen Unterlagen und Nachweisen müssen Sie von einer allgemein beeidigten und öffentlichen bestellten Übersetzerin oder einem allgemein beeidigten und öffentlich bestellten Übersetzer übersetzen lassen.

Die zuständige Stelle kann Sie auffordern, innerhalb einer angemessen Frist weitere Informationen zu Inhalt und Dauer der im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen sowie zu sonstigen Berufsqualifikationen vorzulegen. 

Gebühren (Kosten)

Es fallen Gebühren in Höhe von 25,00 bis 600,00 Euro an und richten sich nach dem Aufwand des Anerkennungsverfahren

Fristen

Keine.

Bearbeitungsdauer

Die zuständige Stelle muss innerhalb von 3 Monaten über Ihren Antrag entscheiden. 

Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:

Die zuständige Stelle bestätigt den Eingang Ihres Antrags innerhalb eines Monats. Falls die zuständige Stelle weitere Unterlagen von Ihnen benötigt, werden Sie in einem Schreiben darüber informiert.

Wenn Sie alle benötigten Unterlagen eingereicht haben, entscheidet die Behörde innerhalb von 3 Monaten über die Gleichwertigkeit Ihrer Ausbildung und der deutschen Ausbildung.

Rechtsbehelf

Sofern Sie mit der Entscheidung der zuständigen Stelle nicht einverstanden sind, können sie Klage einlegen. Die genauen Details entnehmen Sie bitte jeweils den Schreiben mit der Entscheidung des Landesschulamtes Sachsen-Anhalt – Referat Berufsbildende Schulen.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das Landesschulamt.

Anträge / Formulare

Verfahrensablauf

  • Sie stellen einen schriftlichen Antrag einschließlich aller erforderlichen Unterlagen in Form von amtlich beglaubigten Kopien und richten diesen an das Landesschulamt Sachsen-Anhalt.  
  • Im Anschluss wird geprüft, ob Ihre Unterlagen vollständig eingereicht wurden. Wenn das nicht der Fall ist, werden Sie schriftlich aufgefordert, die entsprechenden Dokumente nachzureichen.                                         
  • Die zuständige Stelle prüft dann: Ist Ihre Berufsqualifikation mit der Berufsqualifikation in Ihrem Bundesland gleichwertig? Für den Vergleich sind zum Beispiel der Inhalt der Ausbildung und Dauer der Ausbildung wichtig. Die zuständige Stelle berücksichtigt auch Ihre Berufserfahrung, weitere Befähigungsnachweise und Qualifikationen.
  • Die zuständige Stelle prüft danach vielleicht weitere Voraussetzungen. Ist Ihre Berufsqualifikation gleichwertig und Sie erfüllen alle weiteren Voraussetzungen, wird Ihre Berufsqualifikation anerkannt. Sie dürfen dann in Sachsen-Anhalt als Heilerziehungspflegerin oder Heilerziehungspfleger arbeiten.
  • Innerhalb von 3 Monaten nach Einreichen der vollständigen Unterlagen wird Ihnen von der zuständigen Stelle schriftlich mitgeteilt, ob eine Anerkennung erfolgt. Oder ob Defizite in der Qualifikation vorliegen und daher eine Anerkennung nicht erfolgen kann.        
  • Sollte die zuständige Behörde keine Gleichwertigkeit von Ihrer Ausbildung und der deutschen Ausbildung feststellen können, erhalten Sie einen Bescheid mit einer Erläuterung der wesentlichen Unterschiede. Um wesentliche Unterschiede auszugleichen, können Sie eine Ausgleichmaßnahme machen. Die zuständige Stelle teilt Ihnen mit, welche Ausgleichsmaßnahme Sie machen können.

  • Wenn Sie die Ausgleichsmaßnahme erfolgreich absolvieren, erhalten Sie die Anerkennung.

  • Gegen den Bescheid der zuständigen Stelle können Sie innerhalb einer bestimmten Frist rechtlich vorgehen (zum Beispiel Klage einlegen). Die Entscheidung wird dann überprüft. Details dazu stehen in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende Ihres Bescheides. Wir empfehlen Ihnen: Sprechen Sie zuerst mit der zuständigen Stelle, bevor Sie rechtlich gegen die Entscheidung vorgehen.

Weitere Informationen

Sie können im Vorfeld Ihren Bildungsabschluss bewerten lassen. Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung

Fachlich freigegeben am

16.06.2022
Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
Symbol Beschreibung Größe
Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
0.9 MB
Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.