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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Europäischen Berufsausweis beantragen
Beschreibung:

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Mit dem Europäische Berufsausweis (EBA) können Sie bestimmte Berufsqualifikationen innerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) über ein Online-Verfahren anerkennen lassen.

Allgemeine Informationen

Der Europäische Berufsausweis ist ein elektronischer Nachweis über die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation in einem anderen Land der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Der Berufsausweis wird Ihnen auf Antrag in einem Online-Verfahren (EBA-Verfahren) ausgestellt. Das EBA-Verfahren ist einfach und schnell.

Sie können den Europäischen Berufsausweis aktuell für folgende Berufsqualifikationen aus der EU und dem EWR beantragen:
Gesundheits- und Krankenpflegerin oder Gesundheits- und Krankenpfleger (Krankenschwester oder Krankenpfleger für allgemeine Pflege)

  • Apothekerin oder Apotheker
  • Physiotherapeutin oder Physiotherapeut
  • Bergführerin oder Bergführer
  • Immobilienmaklerin oder Immobilienmakler

Der Europäische Berufsausweis bietet Vorteile:

  • Die zuständige Stelle Ihres Herkunftslandes hilft Ihnen bei Ihrem Antrag und überprüft, ob er richtig ausgefüllt und vollständig ist. Die zuständige Stelle prüft auch die Echtheit und Gültigkeit Ihrer Dokumente.
  • Die zuständige Stelle im Aufnahmeland erhält dann automatisch alle Dokumente und prüft Ihre Berufsqualifikation (Berufsanerkennung). Über das Online-Verfahren wissen Sie immer, wo Ihre Dokumente bearbeitet werden.
  • Ihre Dokumente bleiben im Online-System. Bei einem Umzug in ein anderes Aufnahmeland können Sie schneller einen neuen Antrag stellen.
  • Wenn die zuständige Stelle im Aufnahmeland innerhalb der vorgegebenen Frist keine Entscheidung trifft, erhalten Sie automatisch den Berufsausweis.
  • Sie können ein Zertifikat als PDF-Datei erhalten und einem potenziellen Arbeitgeber vorlegen. Der Arbeitgeber kann das Zertifikat online überprüfen.

Achtung: Auch mit dem Europäischen Berufsausweis müssen Sie oft noch eine spezielle Erlaubnis beantragen, damit Sie in dem Beruf arbeiten dürfen. Sie müssen in einigen Berufen auch Ihre Sprachkenntnisse in der Sprache des Aufnahmelandes nachweisen.

Die einheitlichen Ansprechpartner oder die zuständigen Stellen des Aufnahmelandes unterstützen Sie im Verfahren.
 

Voraussetzungen

Sie benötigen eine der folgenden Berufsqualifikationen aus einem Land der EU oder des EWR:

  • Gesundheits- und Krankenpflegerin oder Gesundheits- und Krankenpfleger (Krankenschwester oder Krankenpfleger für allgemeine Pflege)
  • Apothekerin oder Apotheker
  • Physiotherapeutin oder Physiotherapeut
  • Bergführerin oder Bergführer
  • Immobilienmaklerin oder Immobilienmakler

Wenn Sie Ihre Berufsqualifikation nicht in der EU oder dem EWR erworben haben, können Sie eventuell auch einen Europäischen Berufsausweis beantragen. Folgende Voraussetzungen gelten:

  • Ihre Berufsqualifikation wurde bereits in einem Land der EU oder des EWR anerkannt und
  • Sie haben nach Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation mindestens drei Jahre lang Ihren Beruf in diesem Land ausgeübt.

 

Erforderliche Unterlagen

Die notwendigen Dokumente hängen von dem Beruf ab, für den Sie den Europäischen Berufsausweis beantragen. Der elektronische Antragsassistent auf der Website der Europäischen Kommission nennt Ihnen die erforderlichen Dokumente.

In der Regel werden folgende Dokumente benötigt:

  • Identitätsnachweis (Reisepass oder Personalausweis)
  • Falls sich Ihr Name geändert hat: Ihre Heiratsurkunde oder ein entsprechendes amtliches Dokument
  • Diplom oder Abschlusszeugnis Ihrer Berufsqualifikation
  • Nachweis, dass Sie den Beruf in Ihrem Herkunftsland ausüben dürfen und nicht strafrechtlich verurteilt wurden (Certificate of Good Standing)
  • Eventuell eine Konformitätsbescheinigung
  • Eventuell ein Gesundheitsnachweis

Hinweis: Eventuell müssen Sie die Dokumente in die Sprache des Aufnahmelandes übersetzen lassen. Die Übersetzungen müssen von öffentlich bestellten oder ermächtigten Übersetzerinnen und Übersetzern gemacht werden.

 

Gebühren (Kosten)

Für die Bearbeitung Ihres Antrages können im Herkunftsland und im Aufnahmeland Kosten anfallen. Die Kosten unterscheiden sich je nach Land und Beruf.

Sie können die Kosten vorab einschätzen auf der Website der Europäischen Kommission zum Europäischen Berufsausweis.

Zusätzlich können weitere Kosten entstehen (z.B. für Übersetzungen und Beglaubigungen Ihrer Dokumente). Diese Kosten sind individuell unterschiedlich.

 

Fristen

Gültigkeitsdauer des Europäischen Berufsausweises:

  • bei vorübergehender Tätigkeit (Dienstleistung): In den meisten Fällen 18 Monate. Wenn Ihr Beruf Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit und Sicherheit haben könnte und nicht automatisch anerkannt wird (z.B. Physiotherapeuten und Bergführer): 12 Monate
  • bei dauerhafter Tätigkeit (Niederlassung): unbefristet

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt von Ihrem Beruf ab und ob Sie vorübergehend oder dauerhaft im Aufnahmeland arbeiten möchten. Wenn Ihr Beruf Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit und Sicherheit haben könnte, ist eventuell eine spezielle Überprüfung im Aufnahmeland nötig.

Vorübergehende Tätigkeit (Dienstleistung)

  • Maximal 3 Wochen, wenn keine spezielle Überprüfung im Aufnahmeland nötig ist.
  • Maximal 4 Monate, wenn eine spezielle Überprüfung im Aufnahmeland nötig ist. Die zuständige Stelle im Herkunftsland prüft Ihren Antrag in maximal einem Monat. Im Anschluss entscheidet die zuständige Stelle im Aufnahmeland in maximal 3 Monaten.

Dauerhafte Tätigkeit (Niederlassung)

  • Maximal 4 Monate für Berufe ohne automatische Anerkennung. Die zuständige Stelle im Herkunftsland prüft Ihren Antrag in maximal einem Monat. Im Anschluss entscheidet die zuständige Stelle im Aufnahmeland in maximal 3 Monaten.
  • Maximal 3 Monate für Berufe mit automatischer Anerkennung (Apotheker, Gesundheits- und Krankenpfleger). Die zuständige Stelle im Herkunftsland prüft Ihren Antrag in maximal einem Monat. Im Anschluss entscheidet die zuständige Stelle im Aufnahmeland in maximal 2 Monaten.

Hinweis: Wenn die zuständige Stelle des Aufnahmelandes innerhalb der genannten Zeiträume keine Entscheidung trifft, gilt Ihre Berufsqualifikation automatisch als anerkannt.

 

Zuständige Stelle

Bundesinstitut für Berufsbildung
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn

Internet: www.anerkennung-in-deutschland.de
E-Mail: beratungszentrum@bibb.de

Telefon: +49 228 107-2527

Anrufzeiten:
Mo. 9:30 – 15:00 Uhr
Di. 9:30 – 15:00 Uhr
Mi. 9:30 – 15:00 Uhr
Do. 9:30 – 15:00 Uhr
Fr. 9:30 – 15:00 Uhr

 

Anträge / Formulare

Onlineverfahrenmöglich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Verfahrensablauf

Zur Beantragung des Europäischen Berufsausweises brauchen Sie einen Online-Account bei der Europäischen Kommission.

  • Der Online-Account bei der europäischen Kommission ist kostenlos. Sie registrieren sich dazu bei dem Authentifizierungsdienst der Europäischen Kommission (“EU Login“).
  • Dann erstellen Sie Ihr Profil mit den Angaben zu Ihrer Person (Personalausweis- oder Passnummer, Name, Staatsangehörigkeit) und Ihren Kontaktdaten (Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer usw.). Die Angaben zu Ihrer Person werden in Ihrem Europäischen Berufsausweis stehen.
  • Nachdem Sie Ihr Profil erstellt haben, können Sie den Antrag für den Europäischen Berufsausweis stellen. Wechseln Sie hierfür zur Website der Europäischen Kommission zum Europäischen Berufsausweis und wählen „Zugang zum EBA-Verfahren“.
  • Bei der Antragstellung erfahren Sie, welche Dokumente das Aufnahmeland für die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation benötigt. Die Dokumente können Sie direkt hochladen. Laden Sie bitte jedes Dokument als eigene Datei hoch.
  • Die zuständige Stelle bearbeitet Ihren Antrag und übermittelt ihn eventuell zur weiteren Bearbeitung an die zuständige Stelle des Aufnahmelandes.
  • Wenn Sie Ihren Antrag gesendet haben, können Sie die Angaben zu Ihrer Person nicht mehr ändern. Eine Aktualisierung kann nur die zuständige Stelle vornehmen, die Ihren Antrag bearbeitet. Ihre Kontaktdaten können Sie aber jederzeit aktualisieren.
  • Nach der Genehmigung Ihres Antrags können Sie ein EBA-Zertifikat im PDF-Format erstellen. Das EBA-Zertifikat enthält eine Bezugsnummer. Mit dieser Bezugsnummer kann Ihr künftiger Arbeitgeber die Gültigkeit Ihres Europäischen Berufsausweises online überprüfen.
  • Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen Bescheid. Gegen den Bescheid der zuständigen Stelle können Sie rechtlich vorgehen. Die Entscheidung wird dann überprüft. Details dazu stehen in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende Ihres Bescheides. Wir empfehlen Ihnen: Sprechen Sie zuerst mit der zuständigen Stelle, bevor Sie rechtlich gegen die Entscheidung vorgehen.

Hinweis: Die zuständige Stelle in Ihrem Herkunftsland bestätigt Ihnen innerhalb von einer Woche, dass Ihre Dokumente angekommen sind. Sie teilt Ihnen mit, ob Dokumente fehlen.

 

Weitere Informationen

Für andere Berufsqualifikationen müssen Sie die regulären Anerkennungsverfahren des Aufnahmelandes durchlaufen. Weitere Informationen erhalten Sie vom zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner.

Fachlich freigegeben durch

Bundesinstitut für Berufsbildung

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Fachlich freigegeben am

07.04.2019
Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
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Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
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Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
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© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

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Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.