Sie befinden sich hier: Startseite » Bürgerservice

Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Beschwerde einlegen gegen Bedienstete des Ministeriums für Inneres und Sport und den zugeordneten Behörden
Beschreibung:

Teaser

Sie wollen eine Beschwerde einlegen? Informieren Sie sich hier, wenn Sie gegen Bedienstete des Ministeriums für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt oder dessen zugehörigen Behörden Beschwerde einlegen wollen.

Allgemeine Informationen

Mit einer Beschwerde kann das Auftreten oder Verhalten von Bediensteten des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt und dessen zugeordneten Behörden überprüft werden.

Neben den Bediensteten des Ministeriums können Sie sich

  • im Polizeibereich über die Bediensteten
    • der Landespolizei, also der Polizeiinspektionen Magdeburg, Halle (Saale), Dessau-Roßlau, Stendal und Zentrale Dienste
    • des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalts sowie
    • der Fachhochschule Polizei Sachsen-Anhalt
  • im Verwaltungsbereich über die Bediensteten
    • des Landesverwaltungsamtes Sachsen-​Anhalt,
    • des Landessarchivs Sachsen-​Anhalt,
    • des Statistischen Landesamtes Sachsen-​Anhalt,
    • des Aus- und Fortbildungsinstituts Sachsen-​Anhalt sowie
    • des Institutes für Brand-​ und Katastrophenschutz Heyrothsberge

beschweren.

Ein mögliches Fehlverhalten ist zum Beispiel eine Handlung, die der Situation nicht angepasst war. Das Verhalten kann sich im Tonfall, in der Wortwahl, in Gesten, in Äußerungen oder in der Art und Weise des Umgangs ausdrücken.

Hinweise:

Sie haben die Möglichkeit, die Beschwerdestelle auszusuchen.

Näheres hierzu können Sie der Rubrik „An wen muss ich mich wenden“ entnehmen.

Als formloser Rechtsbehelf kann die Beschwerde keine förmlichen Rechtsbehelfe (Rechtsmittel) ersetzen. Sie schiebt die Umsetzung von Entscheidungen oder Maßnahmen nicht auf oder verhindert sie. Mögliche Fristen laufen weiter. Wollen Sie Umsetzungen oder Fristen stoppen, müssen Sie Widerspruch oder Klage erheben oder ein gerichtliches Eilverfahren beantragen.

Voraussetzungen

Voraussetzung ist, dass sich ein Bediensteter persönlich nicht korrekt verhalten hat.

Erforderliche Unterlagen

keine

Tipp: Um den Sachverhalt verständlich zu machen oder nachzuweisen, sind Dokumente (als Kopie) hilfreich. Verfügen Sie über solche, sollten Sie diese vorlegen.

Gebühren (Kosten)

keine

Fristen

keine

Tipp: Eine zeitnahe Beschwerde ist für alle Beteiligten hilfreich. Insbesondere erleichtert es die Aufklärung, wenn die Begebenheit für alle noch gut in Erinnerung ist.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist unter anderem vom Inhalt und vom Schwierigkeitsgrad der Beschwerde abhängig. Alle Beschwerdestellen sind jedoch daran interessiert, Ihre Beschwerde so schnell wie möglich zu klären.

Rechtsbehelf

Eine Entscheidung im Verfahren einer Dienstaufsichtsbeschwerde ist nicht rechtsmittelfähig. Das bedeutet, das Gesetz sieht hiergegen keinen Widerspruch und keine Klage vor.

Zuständige Stelle

Sie können sich bei allen Behörden im Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Sport direkt beschweren. Daneben können Sie sich auch an die Zentrale Beschwerdestelle im Ministerium wenden. Die Anschriften der Behörden können Sie dem Verzeichnis der Homepage der Zentralen Beschwerdestelle entnehmen.

Anträge / Formulare

Für den Vortrag Ihrer Anliegen gibt es keine Formvorschriften. Allerdings sehen die Vorgaben zum Schutz der persönlichen Daten eine gesonderte Erklärung zum Umgang mit diesen Daten vor.

Verfahrensablauf

Die Beschwerde können Sie mündlich oder -besser- formlos schriftlich per Brief, Fax, E-Mail oder elektronisch über das eRevier einreichen:

  • Benennen Sie die betroffene Person.
  • Beschreiben Sie das persönliche Fehlverhalten, das Sie ihr zum Vorwurf machen, möglichst genau (insbesondere Datum, Ort, beteiligte Personen).
  • Die Beschwerdestellen des Geschäftsbereichs des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt nehmen Ihre Beschwerde entgegen, prüfen sie inhaltlich und geben Ihnen so schnell wie möglich eine Antwort.

Weitere Informationen

Wenn Sie dies wünschen, nehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beschwerdestellen auch gerne mit Ihnen den persönlichen Kontakt auf. Teilen Sie dazu einfach Ihre Erreichbarkeit mit.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt

Fachlich freigegeben am

26.08.2020
Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
STARTSEITE-NEWS

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
Symbol Beschreibung Größe
Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
0.9 MB
Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.