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Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Beendigung, Abbruch oder Unterbrechung einer medizinischen Studie mit Strahlenanwendung sowie weitere mitteilungspflichtige Änderungen melden
Beschreibung:

Teaser

Als zur medizinischen Forschung Berechtigte oder Berechtigter müssen Sie das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) über bestimmte Ereignisse rund um die Anwendung radioaktiver Stoffe und/oder ionisierender Strahlung am Menschen im Zuge Ihres Forschungsvorhabens informieren.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie als zur medizinischen Forschung Berechtigte oder Berechtigter eine Studie betreuen, bei der radioaktive Stoffe und/oder ionisierende Strahlung am Menschen („Strahlenanwendung“) zum Einsatz kommen, müssen Sie das BfS über folgende Vorgänge informieren:

  • die Beendigung des Forschungsvorhabens,
  • den Abbruch der studienbedingten Anwendung radioaktiver Stoffe und/oder ionisierender Strahlung, 
  • eine Unterbrechung der studienbedingten Anwendung radioaktiver Stoffe und/oder ionisierender Strahlung,
  • Wiederaufnahme nach der Unterbrechung der studienbedingten Strahlenanwendungen, bei genehmigten Anwendungen das Vorliegen wesentlicher neuer Erkenntnisse über den mit dem Forschungsvorhaben verbundenen Nutzen, gegebenenfalls unter Berücksichtigung des medizinischen Nutzens für die eingeschlossenen Personen, oder über strahlenbedingte Risiken,
  • bei Multi-Center-Studien das Ausscheiden einer oder eines Strahlenschutzverantwortlichen und
  • bei angezeigten Anwendungen eine Änderung in Bezug auf den Nachweis der erforderlichen Deckungsvorsorge.

Mit der Mitteilung der Beendigung entfällt die Wirksamkeit der Erlaubnis zur weiteren Anwendung radioaktiver Stoffe und/oder ionisierender Strahlung am Menschen zum Zweck der medizinischen Forschung. Das bedeutet für die Beteiligten, dass von diesem Zeitpunkt an keine studienbedingten Anwendungen im Rahmen dieses Forschungsvorhabens mehr durchgeführt werden dürfen.

Betrifft eine Mitteilung eine wesentliche Änderung angezeigter oder genehmigter Anwendungen radioaktiver Stoffe und/oder ionisierender Strahlung am Menschen zum Zweck der medizinischen Forschung, kann das ein kostenpflichtiges Änderungsverfahren nach sich ziehen.

Voraussetzungen

  • Sie sind zur medizinischen Forschung Berechtigte oder Berechtigter. 
  • Das Forschungsvorhaben wird beendet.
  • Die Anwendung radioaktiver Stoffe und/oder ionisierender Strahlung in Ihrem Forschungsvorhaben wird zum Schutz der in das Forschungsvorhaben eingeschlossenen Personen vor Strahlenwirkungen oder wegen einer Änderung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses abgebrochen oder unterbrochen.
  • Im Fall einer genehmigten Anwendung: Es liegen wesentliche neue Erkenntnisse über den mit dem Forschungsvorhaben verbundenen Nutzen oder über strahlenbedingte Risiken vor.
  • Im Fall einer multizentrischen Studie: Eine Strahlenschutzverantwortliche oder ein Strahlenschutzverantwortlicher (ein teilnehmendes Zentrum) scheidet aus.
  • Im Fall einer angezeigten Anwendung: Es liegt eine Änderung in Bezug auf den Nachweis der erforderlichen Deckungsvorsorge vor.

Erforderliche Unterlagen

  • Die Mitteilungen sind formlos möglich. Ihren Mitteilungspflichten können Sie durch Ausfüllen der durch das BfS bereitgestellten Formblätter nachkommen.
  • Gegebenenfalls aktueller Nachweis der erforderlichen Deckungsvorsorge für angezeigte Anwendungen nach § 32 Absatz 3 des Strahlenschutzgesetzes in Verbindung mit § 35 des Strahlenschutzgesetzes.

Gebühren (Kosten)

Für die Bearbeitung der Mitteilungen fallen grundsätzlich keine Kosten an. Gegebenenfalls können Mitteilungen ein Änderungsverfahren nach sich ziehen, für welches dann Gebühren erhoben werden. 

Fristen

Der oder die zur medizinischen Forschung Berechtigte hat die Mitteilung unverzüglich, das heißt, ohne schuldhaftes Zögern, vorzunehmen. 

Bearbeitungsdauer

Die Mitteilungen werden in der Regel unverzüglich bearbeitet.

Anträge / Formulare

Formlose Mitteilung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Nein

Verfahrensablauf

Sie melden dem BfS Ereignisse im Zusammenhang mit genehmigten und angezeigten studienbedingten Strahlenanwendungen zur medizinischen Forschung unverzüglich. 

Sie gehen auf die Internetseite des BfS.

  • Sie füllen das Formular „Abbruch-, Unterbrechungs- oder Beendigungsmitteilung“ aus, um folgendes zu melden:
    • die Beendigung, 
    • den Abbruch,
    • die Unterbrechung des Forschungsvorhabens oder
    • die Wiederaufnahme. 
  • Die Mitteilung über das Ausscheiden von Strahlenschutzverantwortlichen bei Multi-Center-Studien erfolgt im Formblatt Änderungsantrag / Änderungsanzeige unter den „Sonstigen Informationen über Veränderungen“.
  • Die Mitteilung über eine Änderung in Bezug auf den Nachweis der erforderlichen Deckungsvorsorge für angezeigte Anwendungen erfolgt im Formblatt Änderungsanzeige unter „Anzeige von Änderungen“.
  • Das ausgefüllte Formular schicken Sie per E-Mail oder per Post an das BfS.   
  • Das BfS bewertet die Informationen.
  • Im Fall der Beendigungsmitteilung wird das Verfahren abgeschlossen und bis zum Ende der Aufbewahrungsfrist aufbewahrt.
  • Die Mitteilungen über Abbruch, Unterbrechung oder das Vorliegen neuer Erkenntnisse werden fachlich bewertet. Gegebenenfalls wird das weitere Prozedere mit der oder dem zur medizinischen Forschung Berechtigten erörtert.
  • Die Mitteilung über eine Änderung in Bezug auf den Nachweis der erforderlichen Deckungsvorsorge für angezeigte Anwendungen führt in der Regel zu einem Änderungsverfahren. 

   
Informationen zu den Genehmigungs- und Anzeigeverfahren finden Sie auf den Internetseiten des BfS. Üblicherweise findet jedes Jahr im Herbst eine kostenlose Informationsveranstaltung für Einreichende statt.

Das BfS informiert rechtzeitig im Vorfeld der jeweiligen Informationsveranstaltung über den Termin und das Programm auf seinen Internetseiten. Interessierte können sich gerne per E-Mail an: Veranstaltungen.MedForsch@BfS.de für einen bestimmten Termin anmelden.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Fachlich freigegeben am

26.09.2022

Urheber

Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Aktuell gewählt: Raguhn-Jeßnitz (06..)
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Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!

Persönliche Notfallvorsorge - So sind sie gut vorbereitet!


Ob Hochwasser, Extremwetterereignisse, länger andauernder Stromausfall oder ein anderes Schadensereignis, machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen sicher sind. Nicht nur öffentliche Einrichtungen sollten hierauf gut vorbereitet sein. Vielmehr sollte jeder einzelne seine persönliche Notfallvorsorge treffen, um sich oder anderen zu helfen!

Nachfolgend finden Sie einige Tipps und Hinweise, wie Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten können.

 

Wo kann ich mich informieren?


Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de gibt es Informationen und Angebote zu gegenwärtigen Krisenthemen, Notfall-Ratgeber, zur Warn-App NINA, bis hin zu aktuellen Warnmeldungen für das gesamte Bundesgebiet.

Dort findet man auch Broschüren und Checklisten zur persönlichen Notfallvorsorge, welche auch am Ende dieses Artikels als Download bereitgestellt sind.

 

Was benötige ich zur persönlichen Notfallvorsorge?


Alle nötigen Informationen stehen detailliert in der Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen. Diese fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Die Checklisten unterstützen bei der Umsetzung.

 

Zusammenfassend hier die wichtigsten Empfehlungen:

 

Lebensmittel und Trinkwasser für zwei Wochen

Mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken für zwei Wochen sind Sie gut gerüstet. Trinken ist wichtiger als Essen! Im besten Fall kommt ein Mensch bis zu 3 Wochen ohne Nahrung aus, aber ohne Flüssigkeit schafft er es nur 4 Tage! Pro Person sollten Sie daher ca. 14 Liter Flüssigkeit vorrätig haben.

Geeignet sind Getränke wie Mineralwasser, Fruchtsäfte und alle länger lagerfähigen Getränke. Bevorraten Sie vor allem Lebensmittel, die auch ohne Kühlung länger gelagert werden können wie beispielsweise Konserven und Eingewecktes. Lagern Sie die Vorräte kühl, trocken und dunkel. Auch tiefgekühlte Lebensmittel zählen zum Notvorrat! Prüfen Sie regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum.

 

Wasservorrat für die Hygiene

Wird das Wasser wegen einer Katastrophe knapp, sollte auch an Vorräte für die Hygiene gedacht werden. Mangelnde Hygiene sind weltweit Auslöser für viele Seuchen und Krankheiten. Bei länger andauernden Ausfällen der Wasserversorgung sollte Wasser in allen größeren verfügbaren Gefäßen gesammelt werden (Badewanne, Waschbecken, Eimer, Töpfe, Wasserkanister etc.) Gehen Sie sparsam mit Wasser um! Machen Sie Wasser durch Entkeimungsmittel, welche Sie im Campinghandel bekommen, länger haltbar. Auch der ausreichende Vorrat an Hygieneartikel wie Seife, Waschmittel, Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier ist wichtig.

 

Hausapotheke

Eine Hausapotheke ist nicht nur in Krisenzeiten von Vorteil. Das sollte unbedingt in Ihrer Hausapotheke enthalten sein:

  • persönliche vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Erkältungsmittel
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen sowie Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlustes
  • Mittel gegen Sonnenbrand und Insektenstiche
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial (alles was ein DIN 13164-Verbandskasten, also ein handelsüblicher Kfz-Verbandskasten, enthält)

 

Dokumentensicherung

Wenn es schnell gehen muss, dann sollten Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe griffbereit haben.

An diese Dokumente sollten Sie denken:

Im Original:

  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch im Original

Im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
  • Zeugnisse (Schul- und Hochschulzeugnisse, Nachweise über Zusatzqualifikationen)
  • Verträge und Änderungsverträge, z. B. Miet- und Leasingverträge
  • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

Als einfache Kopie:

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere
  • Grundbuchauszüge
  • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
  • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
  • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
  • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
  • Mitglieds- und Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen

 

Weitere wichtige Dinge, an die Sie denken sollten:

  • Kohle, Briketts oder Holz (Kamin- oder Ofenbesitzer)
  • Kerzen und Taschenlampen (z. B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar-und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien,
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Campingkocher
  • ausreichende Bargeldreserve
  • batteriebetriebenes Radio
     
Symbol Beschreibung Größe
Checkliste für die persönliche Notfallvorsorge
0.9 MB
Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
7.5 MB

© Torsten Wehlmann E-Mail

Kontakt

Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Sicherheitsgründen E-Mail-Anhänge nur im PDF-Format annehmen.

Sprechzeiten:

(Achtung: Einwohnermeldeamt und Standesamt derzeit nur mit telefonischer Terminvereinbarung)

Mo: geschlossen
Di: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Fr: geschlossen

Bürgermelder:

Der Bürgermelder auf dieser Homepage ist aus technischen Gründen deaktiviert. Dort eingegebene Mitteilungen können von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung nicht gelesen werden. Bitte nutzen sie die E-Mail Adresse Info@Raguhn-Jessnitz.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bargeldkasse Raguhn geschlossen ist. Bargeldeinzahlungen werden, sofern es nicht das Einwohnermeldewesen betrifft, ausschließlich im Rathaus Jeßnitz entgegengenommen.